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Dittli Josef · Ständerat · 2022-05-31

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31

Wortprotokoll

Bei diesem Vorstoss geht es darum, die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Gütertransport analog zu den Bestimmungen im Schwerverkehr auszudehnen. Wir haben diese Motion am 16. März 2021 im Ständerat oppositionslos angenommen. Der Nationalrat hat die Motion am 30. September 2021 mit geändertem Text angenommen. Die Stossrichtung bleibt die gleiche. Insbesondere wurde hinzugefügt, dass der grösstmögliche Spielraum auszuloten sei, um eine einfache und kostengünstige Lösung zu finden, und dass auf eine vorzeitige Umsetzung der künftigen EU-Vorschriften, also auf einen Swiss Finish, zu verzichten sei. Der Nationalrat hat dieser Version mit 124 zu 52 Stimmen zugestimmt.

Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommission stellte sich zuerst nochmals die Frage, was die Umsetzung dieser Motion eigentlich für die Handwerker bedeutet. Fällt beispielsweise ein Schweizer Schreiner, der mit seinem Lieferwagen in der Schweiz unterwegs ist, aber auch mal einen Tisch ins Ausland liefert, auch unter diese Bestimmung der Chauffeurverordnung? Die Antwort ist Nein. Im EU-Recht gilt eine Ausnahme für Handwerksbetriebe und weitere Unternehmen, deren Hauptbeschäftigung nicht der Transport darstellt.

Nun zur Differenz zum Nationalrat: Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass bei der Regelung von gewerbsmässigen Gütertransporten mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Handlungsbedarf besteht. Die Kommission war zu Beginn etwas unschlüssig, ob Festhalten besser wäre, weil unsere Fassung konkreter formuliert ist, oder ob auf die Fassung des Nationalrates eingelenkt werden soll. Die Kommission stellte dabei fest, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion in beiden Fällen die gleichen Überlegungen zu machen sind.

Der ursprüngliche Text würde zwar mehr Möglichkeiten für eine offene Diskussion über die Umsetzung bieten. Deshalb aber eine Differenz beizubehalten, schien der Kommission dann doch etwas unverhältnismässig; dies umso mehr, als Ihre Kommission mit ihrer Schwesterkommission darin einig ist, dass auf eine vorzeitige oder strengere Umsetzung von EU-Regelungen verzichtet werden soll.

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen, die Motion mit geändertem Text gemäss Nationalrat anzunehmen. Damit kann das parlamentarische Verfahren abgekürzt werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen. [PAGE 304]