Lexipedia

de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-05-31

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-31

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit Nantermod zu Artikel 41 Absatz 4bis. Die Mehrheit der Kommission will hier eine Opting-out-Klausel für Leistungserbringer in besonderen Versicherungsmodellen im Gesetz verankern. Der Entscheid der Kommission geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück. Ein Leistungserbringer hatte vor Gericht angefochten, dass ihn eine Versicherung auf ihrer Versichertenliste für besondere Versicherungsverhältnisse führte. In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass der Versicherer auch Leistungserbringer auf die Liste nehmen kann, ohne diese explizit anzufragen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass in diesem besonderen Versicherungsverhältnis ebenfalls ein zusätzliches Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Leistungserbringer bestehen muss. So haben wir echte Hausarztmodelle, die diesen Namen auch verdienen, und nicht Pseudomodelle, mit denen das Ziel nicht erreicht wird.

Die Minderheit moniert, dass eigentlich in all diesen besonderen Versicherungsverhältnissen als Grundvoraussetzung einerseits nachgewiesen werden müsse, dass Kosteneinsparungen damit verknüpft seien. Andererseits müsse mit diesem zusätzlichen Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Leistungserbringer das ursprüngliche Versicherungsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherten zusätzlich durch ein drittes Element ergänzt werden, was die Freiheit der Versicherer selbstverständlich entsprechend einschränke. Das Ganze könnte auch den Nachteil mit sich bringen, dass Patienten von einem bestimmten Versicherungsmodell ausgeschlossen werden könnten, wenn Ärzte nicht auf dieser Liste erscheinen wollten.

Ich komme zum Kern der Vorlage, zu den Kostenzielen. Hier hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen entschieden, diese nicht aufzunehmen. Die Mehrheit hat den Entwurf des Bundesrates in diesem Bereich abgelehnt: Der Bundesrat will Kostenziele festlegen. Er hat im Gesetzestext sehr präzise ausgeführt, wie er das entsprechend machen muss. Das betrifft die gesamten Leistungen in der ganzen Schweiz, aber auch heruntergebrochen Leistungen in der ganzen Schweiz bezüglich Analysen, Arzneimitteln, Mitteln und Gegenständen; es betrifft alles, was nach Tarifverträgen abgerechnet wird. Der Bundesrat legt auch fest, dass pro Kanton die Kostenziele mit einer einheitlichen Toleranzmarge heruntergebrochen werden müssen, aber auch mit Richtwerten für die Aufteilung und Einhaltung des Kostenziels bezüglich des zulässigen Kostenanstiegs.

Zusätzlich möchte er bei der Festlegung der Kostenziele und der Toleranzmarge vom medizinischen Bedarf ausgehen. Er führt das auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Demografie, den medizinisch-technischen Fortschritt sowie das Effizienzpotenzial zurück. Der Bundesrat muss gemäss seinem eigenen Vorschlag auch entsprechend die Kantone anhören, bevor er Kostenziele und Toleranzmarge festlegt.

All das will die Minderheit I (Hess Lorenz) verschlanken, mit einem ganz einfach festgelegten Kostenziel, indem jeder Kanton unter Berücksichtigung der vom Bundesrat nach Artikel 54 festgelegten Kosten- und Qualitätsziele seine Kosten- und Qualitätsziele für die folgenden vier Jahre entsprechend festlegt. Die Minderheit II (Wasserfallen Flavia) will diese Bestimmung dadurch ergänzen, dass der Bundesrat diese Ziele nicht nur nach Anhörung der Versicherer, der Kantone und Leistungserbringer festlegt, sondern eben auch nach Anhörung der Versicherten.

Der Antrag Wasserfallen Flavia wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt, der von der Minderheit Hess Lorenz aufgenommene Antrag mit 13 zu 11 Stimmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.