AB 300850
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-01
Wortprotokoll
Nach der ausführlichen Berichterstattung beschränke ich mich darauf, einige wenige Eckwerte noch einmal zu erwähnen.
In der ordentlichen Rechnung weist der Bund ein Defizit von 1,4 Milliarden Franken aus. Aufgrund des K-Faktors wäre ein Defizit von 1,7 Milliarden Franken gestattet gewesen. Das heisst, die Bundesrechnung hat, das vorab, die Schuldenbremse eingehalten.
Die ordentliche Rechnung wird durch das hohe Wirtschaftswachstum - 3,6 Prozent - geprägt. Nach 2020, dem eigentlichen Corona-Jahr, hat sich die Wirtschaft rascher erholt, als wir eigentlich gedacht hatten. Das zeigt sich bei den wichtigen Einnahmequellen wie der Mehrwertsteuer, der Bundessteuer und auch bei den weiteren Einnahmen. Diese sind gestiegen. Zwangsläufig steigen dann ja auch die Ausgaben, insbesondere durch die STAF, durch dieses Mehrwertsteuerprozent, das an die AHV geht. Wenn man die Ausgaben ohne diese Verschiebungen analysiert, dann sieht man, dass sie sich im Rahmen des Vorjahres bewegen.
Zusammengefasst ist also die ordentliche Rechnung von einer hohen Stabilität geprägt. Das ist nicht ganz selbstverständlich, weil das Jahr auch für die Verwaltung ausserordentlich anspruchsvoll war, mit Lockdown, mit Homeoffice, mit all diesen Besonderheiten, die zu bewältigen waren, auch mit dem hohen Rhythmus bei der Erstellung von Verordnungen, beim Bedienen des Parlamentes mit Unterlagen und mit dem vermehrten Kontakt mit den Kantonen. Das hat die Verwaltung aus meiner Sicht sehr gut bewältigt. Es gab hier ja die unterschiedlichsten Anforderungen, die kurzfristig wechselten. In meinem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hatten wir z. B. die Situation, dass die Grenzen innerhalb von 24 Stunden gesperrt werden mussten, damit niemand mehr hineinkommen konnte. Irgendwann mussten wir dann innert 24 Stunden wieder alle Personen hereinlassen, aber aufgrund der Sanktionen galt das nicht für die Waren. Das musste man kontrollieren, und das zeigt die anspruchsvolle Tätigkeit, welche die Verwaltung gerade auch im Zollbereich erledigt. Es ist eine Herausforderung, die es mit sich bringt, dass die Leute multifunktional ausgebildet sein müssen, um diese Aufgaben erfüllen zu können.
Ich mache noch einige Bemerkungen zur ordentlichen Rechnung: Sie haben gesehen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Vorbehalt bezüglich der Erhöhung der Rückstellungen macht. Zwar haben wir mit der Motion Hegglin Peter 16.4018 die Rechtsgrundlage dazu eigentlich geschaffen, die Gesetzesvorlage wurde verabschiedet, aber die Änderungen werden erstmals im Jahr 2023 umgesetzt.
Bei der Verrechnungssteuer haben wir unsere Schätzmethode zusammen mit den Kantonen noch einmal verbessert, weil es insbesondere bei den Kantonen hohe Rückforderungen gibt, die sie noch nicht abgerechnet haben. In Anbetracht dieser hohen Rückforderungen haben wir die Rückstellung erhöht, und damit ist der Ertrag der Verrechnungssteuer etwa auf das Niveau der Erträge der Jahre 2016 und 2017 gesunken. Das dürfte in Zukunft so bleiben, weil die Zwischenjahre einerseits geprägt waren durch die STAF, die zu höheren Ausschüttungen von Dividenden geführt hatte, da diese noch tiefer besteuert werden konnten, und andererseits durch die US-Steuerreform, die zu höheren Erträgen geführt hatte. [PAGE 314]
Bei der Verrechnungssteuer glauben wir jetzt, dass diese Peaks ausgemerzt sind und unsere Schätzungsmethode angepasst ist. Das hat aber zur Folge, dass wir die Rückstellungen um 5 Milliarden Franken erhöhen. Es ist das vierte Mal, dass wir diese Rückstellungen bilden. Sie haben das im Sinne der Transparenz auch immer wieder genehmigt. Die EFK moniert das in ihrem Bericht.
Wir haben eine zweite Rückstellung in Bezug auf die Härtefälle gebildet. Auch hier hat die EFK unserer Meinung nach zu Recht angemerkt, dass die Rechtsgrundlage dazu noch nicht in Kraft ist. Hier geht es darum, dass wir eine Datenbank geschaffen haben, auf der die Kantone ihre Auszahlungen bzw. Forderungen an den Bund verbuchen. Wir haben diese Zahlen Ende Jahr saldiert, weil wir der Meinung waren, die klaren Forderungen - die Mittel, die den Kantonen zustehen - seien ausgewiesen. Die EFK hat moniert, dass die Kantone noch keine Rechnung gestellt hätten und die Forderungen daher noch nicht so hätten verbucht werden dürfen.
Das sind die beiden Vorbehalte. Wir haben im Sinne der Transparenz und der bereits erfolgten Änderung des Finanzhaushaltgesetzes diese Rückstellungen vorgenommen. Die EFK empfiehlt Ihnen aber, die Rechnung abzunehmen.
So viel zur ordentlichen Rechnung. Es gibt eigentlich keine Besonderheiten. Man kann feststellen: Dank eines soliden Wirtschaftswachstums ist die ordentliche Rechnung mit diesem Defizit mehr oder weniger in Butter.
Ich komme noch zur ausserordentlichen Rechnung. Wir stellen fest, dass die ausserordentlichen Schulden auf diesem Konto Ende Jahr rund 20 Milliarden Franken betragen. Diese setzen sich aus den Schulden der Jahre 2020 und 2021 zusammen. Auf dem Amortisationskonto lag ein Guthaben von gut 5 Milliarden. Das führte Ende des Jahres 2021 zu einem Defizit im Umfang von gut 20 Milliarden. Das gilt es zu tilgen. Sie haben dieses Jahr bereits noch einmal ausserordentliche Ausgaben von 7,3 Milliarden beschlossen. Im nachfolgenden Geschäft geht es noch einmal um 2,4 Milliarden. Das heisst also, auch dieses Jahr wird die ausserordentliche Rechnung noch einmal mit gegen 10 Milliarden Franken belastet. Damit dürften die Schulden Ende Jahr irgendwo in der Grössenordnung von 30[NB]000 Millionen Franken liegen, die zu tilgen sind. Die entsprechende Vorlage zur Schuldentilgung behandelt der Nationalrat noch in dieser Session.
Das sind die entsprechenden Konsequenzen aus diesem Bereich. Immerhin ist positiv festzustellen: Sie haben zwar ausserordentlich rund 24 Milliarden Franken für die Bewältigung der Covid-Krise bewilligt, effektiv ausgegeben wurden aber nur rund 14 Milliarden Franken. Die Massnahmen des Bundes - die relativ rasche Liberalisierung der Wirtschaft - haben also dazu geführt, dass die Belastungen tiefer waren. Wenn wir die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitslosenzahlen beurteilen und mit unseren Nachbarländern vergleichen, scheint sich der Einsatz dieser Mittel auch gelohnt zu haben. Aber es ist nicht so, dass bereits alles bereinigt ist. Diese rund 30[NB]000 Millionen Franken Schulden werden dann in den nächsten Jahren zu tilgen sein.
Bei dieser Gelegenheit weise ich auch auf einen Beschluss des Bundesrates hin: Der Bundesrat hat beschlossen, dass er dieses und nächstes Jahr auch die Ausgaben für ukrainische Flüchtlinge ausserordentlich verbucht. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Finanzhaushaltgesetz. Es wäre nicht möglich, das im Rahmen der Schuldenbremse zu bewältigen. Die Zahlen des SEM zeigen: Es geht um rund 100[NB]000 Flüchtlinge aus der Ukraine. Das wird die Rechnung des nächsten Jahres zusätzlich in der Grössenordnung von gegen 3 Milliarden Franken belasten. Es ist so nicht möglich, die Schuldenbremse einzuhalten. Also wird der zu tilgende Betrag voraussichtlich noch grösser werden, da zu den Ausgaben der Covid-Krise auch noch die Aufwendungen für ukrainische Flüchtlinge kommen. So viel zu diesem Bereich.
Machen wir noch einen Ausblick auf die kommenden Rechnungen: Im Moment sind wir daran, das Budget 2023 zu bearbeiten. Wir haben dort die Schuldenbremse noch nicht eingehalten. Mit den Beschlüssen, die jetzt vorliegen, überschreiten wir diesen Bereich um etwas mehr als eine Milliarde Franken. Wir sind mit den Departementen daran, die Ausgaben zu korrigieren, damit wir die Schuldenbremse einhalten können. Die gleiche Aussage gilt auch für die kommenden Finanzplanjahre. Für diese besteht noch keine Übereinstimmung mit der Schuldenbremse, weil wir höhere Ausgaben haben. Ich verweise beispielsweise auf die vom Nationalrat angenommene Motion 22.3367, "Schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben", die einen grösseren Brocken darstellt.
All das ist noch nicht so aufgegleist, dass wir die Schuldenbremse einhalten können. Das heisst, dass wir in den nächsten Jahren, wie ich das fast jedes Mal sage, keinen Spielraum für neue Ausgaben mehr haben. Wir müssen froh sein, wenn wir das, was jetzt bereits beschlossen ist, ohne Steuererhöhungen und ohne Umgehung der Schuldenbremse einhalten können.
Hinzu kommen die Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch bei uns könnte die Inflation durchaus noch etwas ansteigen, ebenso wie die hohen Energiepreise. Je nachdem, wie sich die Sanktionen und der Krieg weiterentwickeln, kann dies auch die Schweiz stärker treffen, als das zurzeit der Fall ist. Mit 2,5 Prozent Inflation sind wir im Moment noch sehr gut unterwegs; der Euroraum liegt aktuell bei 8 Prozent, einzelne EU-Länder streifen bereits die 15-Prozent-Marke. Wirtschaftlich könnte uns das schon noch etwas erschüttern und sich in der Folge auch auf unsere Zahlen auswirken. Die Gefahr einer Rezession ist nicht a priori von der Hand zu weisen. Für die nächsten Jahre sind die Aussichten also eher bewölkt.
Zusammengefasst: Sie können einer Rechnung zustimmen, die im ordentlichen Bereich solide abschliesst. Im ausserordentlichen Bereich sind wir, das gilt auch für die Kantone, mit den zusätzlich gesprochenen Beträgen sorgfältig umgegangen - grosszügig zwar, aber trotzdem sorgfältig in Bezug auf die Auszahlungen. Die nächsten Jahre sehen nicht schwarz aus, aber so, dass man doch äusserst diszipliniert sein muss, damit die Schuldenbremse letztlich auch eingehalten werden kann.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Staatsrechnung 2021.