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Herzog Verena · Nationalrat · 2022-06-01

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-01

Wortprotokoll

Mit dem Ziel, die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich zu anerkennen und zu fördern, und dem Ziel der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen soll der Bundesrat mit dieser Motion beauftragt werden, wieder einmal ein neues Bundesgesetz zu schaffen.

Der Bundesrat bekundet nun in seiner Stellungnahme vom 25. Mai dieses Jahres den Willen, eine entsprechende Ergänzung im Behindertengleichstellungsgesetz vorzunehmen. Die Frage ist jedoch, ob eine solche Gesetzesergänzung tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt. Zudem besteht die Problematik, dass dadurch gleichzeitig neue Ungerechtigkeiten gegenüber Menschen mit anderen Beeinträchtigungen geschaffen werden.

Selbstverständlich ist auch unsere Minderheit dafür, die drei Schweizer Gebärdensprachen weiter zu fördern. Auch wir unterstützen die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen, denn zweifellos ist die Situation für Gehörlose und Hörbehinderte wie jedoch auch für alle anderen Menschen mit einer Beeinträchtigung nach wie vor schwierig. Deshalb wurden in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene verschiedenste Massnahmen zur Erleichterung der Situation der betroffenen Menschen ergriffen, die sicher auch noch weiter ausgebaut werden können.

Doch hält auch der Bundesrat im Bericht zu den vier gleichlautenden Postulaten mit dem Titel "Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und [PAGE 864] konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe" fest, dass eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache keine zwingende Voraussetzung für die Verbesserung der Situation der gehörlosen und hörbehinderten Personen in der Schweiz darstellt. Viel wichtiger sei der Dialog zwischen dem Schweizerischen Gehörlosenbund und den relevanten Stellen von Bund und Kantonen. Mit dem Dialog will man gemeinsam ausloten, mit welchen konkreten Massnahmen im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen Verbesserungen für Gehörlose und Hörbehinderte erzielt werden können. Dazu haben bereits Gespräche stattgefunden, und Ende 2022, das heisst noch dieses Jahr, wird dazu ein Bericht zuhanden des Bundesrates erwartet.

Gesetze, um die Gleichstellung von Menschen mit einer Beeinträchtigung ganz allgemein zu fördern, haben wir bereits mehrere. Dazu gehören das Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Dazu kommt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, und in der Bundesverfassung haben wir ein sehr umfassendes Diskriminierungsverbot. Ob ein weiteres Bundesgesetz respektive eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes explizit für Gehörlose und Hörbehinderte wirklich den gewünschten Mehrwert bringt, ist ernsthaft zu bezweifeln. Denn wenn es trotz dieser vielen Gesetze und Fachstellen immer wieder zu Fällen von Diskriminierungen kommt, liegt dies vermutlich weniger an einem Mangel an rechtlichen Bestimmungen als vielmehr am Unvermögen von Menschen, eine Situation richtig einzuschätzen und entsprechend richtig zu agieren. Da wären Schulungen und Sensibilisierungskampagnen vermutlich zielführender als neue Gesetze.

Zudem wurde uns in der Kommission vom Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bestätigt, dass die Gebärdensprache aufgrund der Bestimmungen im Behindertengleichstellungsgesetz de facto bereits anerkannt ist. Eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache könnte zwar durchaus eine symbolische Bedeutung haben, würde jedoch leider nur wenige Neuerungen bringen.

Der Hauptgrund, weshalb Ihnen unsere Minderheit empfiehlt, die Motion für ein solches Spezialgesetz abzulehnen, ist, wie bereits anfangs erwähnt: Mit einem neuen Spezialgesetz respektive einer Gesetzesergänzung speziell für Gehörlose und Hörbehinderte würden gleichzeitig neue Konflikte, neue Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen provoziert.

Wir bitten Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.