Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-02

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu drei Punkten, die jetzt noch offen sind und bei denen zum Teil noch eine Differenz besteht.

Bei Artikel 15 Absatz 6bis hat der Ständerat Ihren ursprünglichen Beschluss noch etwas ergänzt oder abgeändert, indem eben diese Unterstützung für Tageskarten oder vergünstigte Tageskarten jetzt nicht nur für Schul- und Sportanlässe, sondern auch für Kulturanlässe gilt. Ich denke, das war eine richtige und sinnvolle Erweiterung, denn gemäss Bundesverfassung wird ja nicht nur der Sport gefördert, sondern in Artikel 69 der Bundesverfassung ist auch der Verfassungsauftrag zur Förderung von Kunst und Musik im Bereich der Ausbildung verankert.

Nun zum Minderheitsantrag, der hier besteht: Der Bundesrat bittet Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Es ist zwar so, dass Alliance Swiss Pass jetzt bereits gehandelt hat. Mit der vorliegenden Version des Ständerates besteht jetzt aber auch eine Übereinstimmung des Gesetzesartikels mit dem, was die Branche in diesem Bereich umgesetzt hat. Mit der Streichung dieses Absatzes würde sonst eine neue Differenz zum Ständerat geschaffen, und die ursprünglichen parlamentarischen Initiativen, die ja eingereicht worden sind und die ein solches Angebot gefordert haben, würden dann wieder zur Beratung anstehen und wären nicht vom Tisch. Ich glaube, das wäre nicht im Sinne der meisten, und deshalb bitte ich Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Der Bundesrat begrüsst explizit auch, was Ihre Kommission bei Artikel 17a beschlossen hat. Es geht hier darum, dass die Vertriebsinfrastruktur gemeinsam betrieben wird; alle Unternehmen mit einer Personenbeförderungskonzession sollen diese Vertriebsinfrastruktur gemeinsam betreiben können. Sie haben im Herbst 2021 beschlossen, in Absatz 4 dieses Artikels eine Ergänzung vorzunehmen, wonach die Nutzung dieser Vertriebsinfrastruktur diskriminierungsfrei erfolgen und das Kartellgesetz auf den Vertrieb keine Anwendung finden soll. Der Ständerat hingegen erachtet es als problematisch - das ist auch die Meinung des Bundesrates -, wenn die Anwendung des Kartellgesetzes generell ausgeschlossen würde. Das würde auch Rechtsunsicherheit schaffen. In diesem Sinne sind wir froh, hat sich Ihre Kommission hier dem Ständerat anschliessen können.

Schliesslich noch zur Differenz bei Artikel 35a: Hier soll klargestellt werden, dass bei bestellten, subventionierten Verkehren in aller Regel keine geplanten Gewinne möglich sind. Der Beschluss des Ständerates zu Absatz 1bis steht dem nun entgegen. Wir sind froh, dass Ihre Kommission auf der Fassung des Nationalrates beharrt. Wir sind der Meinung, dass hier der Ständerat einen Schritt auf Ihren Rat zu machen könnte; ich werde mich zumindest dafür einsetzen.