Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-12-10
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-10
Wortprotokoll
Die Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" enthält eine Fülle von Informationen. Einige Abschnitte dieser Botschaft veranlassen mich zu einigen Bemerkungen.
Wenn der Bundesrat als Fazit seiner agrarpolitischen Auslegeordnung feststellt, dass die agrarpolitische [PAGE 1192] Neuorientierung mit dem Ziel, mehr Markt und mehr Ökologie einzuführen, erreicht worden sei, dann ist dieser Aussage im Grundsatz zuzustimmen. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Ergebnisse dieser Zwischenbilanz zu positiv dargestellt werden und dass der vom Bundesrat skizzierte Handlungsbedarf allein nicht ausreichend sein dürfte. Ich ziehe diese Schlussfolgerung deswegen, weil ich der entschiedenen Auffassung bin, dass die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft sowohl in der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" wie auch im Agrarbericht 2002 des Bundesamtes für Landwirtschaft zu positiv gezeichnet wird. Es wird uns ein Bild präsentiert, das mit der Realität nicht übereinstimmt. Im Kapitel I.1.2.2 "Ökonomie" der Botschaft wie auch auf den Seiten 47ff. des Agrarberichtes des Bundesamtes für Landwirtschaft werden die Einkommensverhältnisse dargestellt. Es ist eine Tatsache, dass die Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe im Zeitraum zwischen 1990/92 und 2001 in allen Regionen abgenommen haben. In der "Talregion" haben die Einkommen um 4,8 Prozent, in der "Hügelregion" um 8,7 Prozent und in der "Bergregion" um 6,8 Prozent abgenommen. Kein Wunder, dass auch der Arbeitsverdienst zurückgegangen ist: Gegenüber dem dreijährigen Mittel von 1998 bis 2000 hat sich der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft im Jahre 2001 um 13 Prozent verschlechtert.
Gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, "dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind". Das ist die Zielvorgabe. Tatsache ist indessen, dass in der Tal- und Hügelregion im Zeitraum zwischen 1999 und 2001 nur jeweils im vierten Quartil der entsprechende Jahresbruttolohn der übrigen Bevölkerung erreicht wurde. Das heisst, drei Viertel der in der Tal- und Hügelregion sowie sämtliche - Sie haben es gehört: sämtliche! - in der Bergregion erwirtschafteten Arbeitsverdienste lagen unter den Vergleichswerten.
Ein weiteres Faktum: Lediglich rund 47 Prozent der Betriebe befinden sich unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Stabilität in einer guten Lage. Der Rest gehört in die Kategorie: beschränkte finanzielle Selbstständigkeit, ungenügendes Einkommen bzw. bedenkliche finanzielle Situation. Es sind dies Fakten, welche zum Schluss führen, dass sich die Landwirtschaft insgesamt in einer schlechten, ja sogar gravierenden wirtschaftlichen Lage befindet. Das hindert den Bundesrat indessen nicht, die Verhältnisse bzw. die Lage in der Landwirtschaft in der Botschaft unter dem Titel "Ökonomie" wie folgt zu umschreiben: "Ökonomisch leistungsfähige und nachhaltig wirtschaftende Betriebe waren damit insbesondere in der Tal- und Hügelregion in der Lage, ein mit der übrigen Bevölkerung vergleichbares Einkommen zu erzielen." Im Sinne einer Bilanz wird sogar erklärt: "Die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft hat sich seit Inkraftsetzung des neuen LwG insgesamt nicht verschlechtert." Offenbar zählt für den Bundesrat nur noch das Viertel der Betriebe in der Tal- und Hügelregion. Die anderen werden schlichtweg vergessen. Dem Ganzen wird dann noch mit folgender Feststellung die Krone aufgesetzt: "Der Einkommensabstand zur übrigen Bevölkerung kommt bei der Befindlichkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung zum Ausdruck. Trotzdem ist der Anteil der Landwirtinnen und Landwirte, die mit ihrem allgemeinen Lebensstandard und der Erwerbsarbeit zufrieden sind, gleich hoch wie in der übrigen Bevölkerung." Da haben Sie es offensichtlich mit einer Bevölkerungsgruppe zu tun, die tatsächlich duldsam und mit sehr wenig zufrieden ist. In Anbetracht dieser euphemistischen Umschreibung - das ist eine euphemistische Umschreibung der tatsächlichen finanziellen Situation der Landwirtschaft - komme ich nicht umhin, Klartext zu sprechen.
Der Bericht des Bundesrates bezüglich der Einkommenssituation der Landwirtschaft entspricht nicht der Realität. Dem oberflächlichen Betrachter wird bezüglich der wirtschaftlichen Lage Sand in die Augen gestreut. Tatsache ist vielmehr, dass die schweizerische Landwirtschaft in einer schweren wirtschaftlichen Krise steckt und immer mehr Bauernfamilien in ihrer Existenz bedroht sind. Meine Bilanz der bisherigen agrarpolitischen Massnahmen ist deshalb in Bezug auf die Einkommenssituation alles andere als positiv. Ohne Wenn und Aber ist festzustellen, dass das in Artikel 5 LwG umschriebene Ziel bezüglich des Einkommens der Bauernbetriebe nicht erreicht worden ist. Dieses düstere Bild darf auch nicht mit dem Hinweis auf Nebeneinkommen geschönt werden, denn gemäss Artikel 5 LwG ist der Arbeitsverdienst der Verdienst, der aus der Landwirtschaft erwirtschaftet wird. Ich bin der Meinung, Herr Bundesrat, dass Sie und Ihre Mitarbeiter im Bundesamt für Landwirtschaft zur Kenntnis nehmen müssen, dass die agrarpolitischen Massnahmen unter dem Titel "Ökonomie" nicht zum Ziel geführt haben. Denn drei Viertel aller Betriebe im Tal sowie in der Hügelregion und sämtliche Betriebe im Berggebiet haben einen Arbeitsverdienst unter dem gesetzlichen Anspruch. Vor diesem Hintergrund werde ich im Übrigen den Verdacht nicht los, dass wir im Rahmen der Agrarpolitik nicht von den gleichen Zielen sprechen. Wenn es nämlich darum geht, den Strukturwandel zu beschleunigen, dann, Herr Bundesrat, kann man von einem vollen Erfolg sprechen.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus dem Kanton Thurgau: Die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten unseres Kantons zeigen, dass die Zahl der Betriebe bis zu einer Grössenklasse von 25 Hektaren im Zeitraum von drei Jahren - 1999 bis 2002 - um 331 abgenommen hat. Das entspricht einem Strukturwandel, der seinesgleichen sucht. Ich empfehle deshalb den Technokraten, in dieser vorweihnächtlichen Stimmung auch einmal darüber nachzudenken, dass es sich nicht nur um blosse ökonomische Statistiken, sondern auch um betroffene Menschen handelt.
Ich komme zurück zur Zielsetzung: Sollte diese etwa in erster Linie darin bestehen, den Strukturwandel auf "Teufel komm raus" und ohne Rücksicht auf Verluste zu beschleunigen, dann sind Sie auf dem besten Weg, dies zu erreichen. Für mich stellt sich indessen die Frage, ob es tatsächlich das Ziel der Landwirtschaftspolitik sein kann, nur noch wenige ökonomisch leistungsfähige Betriebe zu haben und dann daneben noch einen Rest extensiv arbeitender Nebenerwerbs-Landwirtschaftsbetriebe; wobei das Ganze dann erlaubt, freie Bahn für billige Nahrungsmittelimporte zu schaffen. Eine solche Struktur der schweizerischen Agrarwirtschaft entspricht nicht meinen Vorstellungen, und ich bin mit dieser Auffassung nicht allein!
Wenn in Zukunft die nach rein ökonomischen Gesichtspunkten umstrukturierte Landwirtschaft das Bild prägen soll, dann muss man aber auch zur Wahrheit stehen. Diese andere Wahrheit besteht dann nämlich darin, dass ein Teil des Zwecks der Landwirtschaftspolitik gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung und Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes in Gefahr ist. Gemäss diesen Zweckbestimmungen geht es nämlich darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die Kulturlandschaft zu pflegen - ich denke auch an die Probleme der dezentralen Besiedlung. All dies erfordert nämlich auch eine bestimmte Anzahl von Betrieben und ein Mindestmass an Erwerbstätigen in dieser Landwirtschaft.
Ich weiss, ich habe jetzt möglicherweise auch etwas überzeichnet, bin jedoch entschieden der Auffassung, dass die im Agrarbericht enthaltenen Umschreibungen der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft nicht so stehen gelassen werden dürfen. Ich hoffe deshalb, dass die "Strukturwandelturbos" bei der Beurteilung der ökonomischen Verhältnisse in Zukunft eine etwas differenziertere und insbesondere ganzheitlichere Betrachtung vornehmen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen ist der Strukturwandel auch in der Landwirtschaft unumgänglich; das ist auch für mich klar. Er ist im Gang, und er wird weitergehen. Es muss aber unser Bestreben sein, diese Veränderungen abzufedern und für die Betroffenen erträglich zu machen. Ich vertrete deshalb die Auffassung, dass die unter dem Titel "Sozialmassnahmen" erwähnten Vorkehren dringend sind und dass auch noch weitere Schritte zu prüfen sind.
Ich möchte hier noch einen Gesichtspunkt erwähnen, der überhaupt nirgends zu finden ist, nämlich den Umstand, dass das Raumplanungsrecht bei der Aufgabe von [PAGE 1193] Betrieben weitere Hürden aufbaut. Die Umnutzung der bestehenden Bausubstanz ist nämlich ein Weg - da spreche ich aus eigener Erfahrung als Anwalt -, der in den meisten Fällen nach wie vor mit Steinen gepflastert ist. Ich plädiere hier nicht für eine Durchlöcherung der Landwirtschaftszone, aber in der Phase des Strukturwandels macht es keinen Sinn, die vorhandene Bausubstanz gleichsam brachliegen zu lassen und zusätzliche Nutzungen, insbesondere für Wohnzwecke, zu erschweren. Ich meine, eine vernünftige und ausgewogene Praxis in diesem Bereich wäre ein echter Beitrag zur Milderung der Folgen des Strukturwandels.
Ich halte fest, dass Marktöffnung und Wettbewerbsfähigkeit wichtig sind. Da besteht kein Zweifel. Aber das ist nicht das Einzige; in Artikel 104 Absatz 1 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes ist der Landwirtschaft - das muss man wieder einmal unterstreichen - eine multifunktionale Aufgabe übertragen. Der Auftrag, einen Beitrag zur "dezentralen Besiedlung des Landes", zur "Pflege der Kulturlandschaft" und zur "Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen" kann nicht allein mit einer einseitig auf den Markt ausgerichteten Produktion erfüllt werden. Wie bereits erwähnt, ist diese Zweckerfüllung nur dann sichergestellt, wenn die Existenz einer bestimmten Zahl von Landwirtschaftsbetrieben bzw. Bauernfamilien gewährleistet bleibt. In Zusammenhang mit dieser Tatsache komme ich nicht umhin festzustellen, dass dem Anliegen der verfassungsmässigen Agrarpolitik die Gefahr droht, durch die Schlagworte Markt und Wettbewerb völlig unter die Räder zu geraten. Ich hoffe deshalb, dass auch in der Landwirtschaftspolitik wieder der Grundsatz zum Tragen kommt, dass man nicht schneller marschieren sollte, als die Musik spielt.