Molina Fabian · Nationalrat · 2022-06-02
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, wie wir ihn in Europa für überwunden geglaubt hatten. Die Antwort Europas und der Staatengemeinschaft war so richtig wie klar: Einigkeit gegenüber dem Aggressor und das massivste Sanktionspaket, das Europa je gesehen hat, gegen die Verantwortlichen dieses Krieges. Die Sanktionen zeigen Wirkung: Die russische Wirtschaft strauchelt, und die Unterstützung für Putins verbrecherischen Krieg innerhalb der russischen Führung bröckelt. (Zwischenruf des ersten Vizepräsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Molina möchte seine parlamentarische Initiative vorstellen, führen Sie Ihre Gespräche deshalb draussen weiter. Danke.) Die Oligarchen mögen es nicht, wenn ihre Gelder, Villen oder Jachten blockiert werden. Zwischen Krieg und Frieden sind Sanktionen das einzige Mittel, um einen Regelbrecher zur Raison zu bringen. Sanktionen sind das Mittel, das die internationale Gemeinschaft angesichts der nach wie vor bestehenden Defizite im System der kollektiven Sicherheit zur Verfügung hat, um die Einhaltung der internationalen Rechtsordnung zu verteidigen.
Sanktionen haben in der Geschichte aber auch gravierende Folgen für die Zivilbevölkerung gehabt. Nach dem ersten Golfkrieg setzte sich in der Staatengemeinschaft deshalb die Erkenntnis durch, dass das Instrumentarium der Sanktionen verfeinert werden muss. Anstatt ganze Staaten zu sanktionieren und damit erhebliche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, sollen gezielt die Verantwortlichen von Korruption, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen getroffen werden, dies nach der Devise, dass es besser ist, Geld einzufrieren und die Einfuhr von Luxusschmuck zu verhindern, als den Import von Brot und Rapsöl zu verhindern.
An diesem Konzept der "smart sanctions" hat die Schweiz im Rahmen des Interlaken-Prozesses massgeblich mitgewirkt und damit dazu beigetragen, dass "smart sanctions" heute zur Regel geworden sind. So positiv das Engagement der Schweiz in den multilateralen Gremien war und ist, so schwer tut sich unser Land bis heute mit dem Thema Sanktionen, wenn es selber betroffen ist. Das anfängliche Zaudern des Bundesrates bei der Übernahme der EU-Sanktionen im Fall des Ukraine-Kriegs wird dereinst die Geschichtsbücher füllen. Die Schwierigkeiten des SECO bei der Durchsetzung der bestehenden Sanktionen füllen heute schon die Zeitungen.
Ein weiteres Defizit, zu dem die Aussenpolitische Kommission eine Änderung vorschlägt, ist die fehlende Rechtsgrundlage für eigenständige Sanktionen. Richtig ist: Sanktionen sind dann am wirkungsvollsten, wenn sie breit getragen werden. Trotzdem ist es wichtig, dass die Schweiz als souveränes Land auf die internationale Entwicklung reagieren kann. Es muss möglich sein, dass die Schweiz in Einzelfällen von schweren Menschenrechtsverletzungen selber aktiv wird. Es muss vor allem möglich sein, dass die Schweiz EU-Sanktionen an die spezifischen Gegebenheiten und Risiken unseres Landes anpasst. Das ist heute nicht möglich. Heute muss die Schweiz Sanktionen der UNO übernehmen und kann Massnahmen der OSZE und der EU übernehmen. Das ist nicht neutral und noch weniger souverän.
Ihre Aussenpolitische Kommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom 2./3. Mai 2022 mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, an der vorliegenden parlamentarischen Initiative festzuhalten und ihr erneut Folge zu geben. Sie hat ausserdem in der laufenden Revision des Embargogesetzes mit Artikel 2 Absatz 2ter eine Bestimmung eingefügt, die dem Bundesrat bei Menschenrechtsverletzungen oder ähnlichen Verbrechen die Kompetenz gibt, eigenständige Sanktionen gegen Personen oder Entitäten anzuordnen. Über diese Änderung werden wir in der laufenden Session beraten. Im[NB]Hinblick auf die Beratung im Ständerat ist die Mehrheit der APK-N der Meinung, dass die parlamentarische Initiative aufrechterhalten werden soll, nachdem die APK-S der Initiative am 16. April 2021 mit 7 zu 5 Stimmen noch relativ knapp die Unterstützung verweigert hatte.
Im Sinne einer eigenständigen, aktiven Aussenpolitik zugunsten der internationalen Rechtsordnung, die so sehr im Interesse unseres Landes liegt, und für den Schutz der Menschenrechte bitte ich Sie, persönlich und im Namen der APK, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.