Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-06-02
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Bircher wurde am 17. Dezember 2020 eingereicht. Sie will das Gesetz so ändern, dass die Pflicht der Rückerstattung von Sozialhilfe nicht mehr umgangen werden kann, beispielsweise mit einem Informationsaustausch zuhanden der Sozialhilfebehörden bei Kapitalleistungen, bei Erbe oder bei Schenkungen von Sozialhilfebezügern und -bezügerinnen, die noch Leistungen beziehen, aber eben auch von ehemaligen Sozialhilfebezügern und -bezügerinnen, dies, um etwelchen Missbrauch verhindern zu können.
Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 14. Januar dieses Jahres behandelt und beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, keine Folge zu geben. Die Minderheit, Sie haben die Argumente gehört, beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Nun zu den Gründen der Kommissionsmehrheit: Die Sozialhilfe ist das letzte Netz in der Armutsbekämpfung. Wenn Menschen unter dem Existenzminimum leben und kein Vermögen mehr haben, können sie einen Antrag stellen. Die Leistungen werden dann bedarfsorientiert ausgezahlt, das heisst genau so viel, bis das Existenzminimum erreicht ist. Die Sozialhilfe ist in den kantonalen Sozialhilfegesetzen geregelt, teilweise mit kommunalen Ergänzungen. Viele Kantone halten sich an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). In diesen beziehungsweise in den kantonalen Sozialhilfegesetzen ist auch die Rückerstattung geregelt.
Mit der Antragstellung für Sozialhilfe sind die potenziellen Empfänger und Empfängerinnen verpflichtet, sämtliche Daten offenzulegen. Diese Pflicht besteht auch, wenn es im Laufe der Unterstützung zu einer Änderung kommt. Erbschaften und Kapitalbezüge sind rückerstattungspflichtig, das ist so geregelt in der Sozialhilfe. Erfolgt keine Rückerstattung, ist dies ein Straftatbestand.
Das heisst also, für die Kommissionsmehrheit ist kein Handlungsbedarf vorhanden, weil die Sachlage bereits geregelt ist. Wenn es dann doch einer Änderung gemäss der parlamentarischen Initiative bedürfte, wäre das, wie erwähnt, eine kantonale Aufgabe innerhalb der kantonalen Sozialhilfegesetze.
Für die Kommissionsmehrheit wäre ein allfälliger Informationsaustausch von der Sozialbehörde zur Steuerbehörde ebenfalls, falls das gewünscht wäre, in den kantonalen Gesetzen zu regeln. Für die Kommissionsmehrheit ist die Einführung einer Meldepflicht aber eine nicht einfache Geschichte, weil die auszahlende Instanz, beispielsweise eine Bank, eine Pensionskasse oder ein Schenker oder eine Schenkerin, informiert werden müsste, dass jemand Sozialhilfe bezieht oder Sozialhilfe bezogen hat. Es handelt sich hier also um sehr sensible Daten. Das gäbe enorme Probleme mit dem Datenschutz, weil der Schutz der Privatsphäre damit klar verletzt wäre. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht es auch als eine beispiellose Massnahme an, weil nicht einmal die Steuerbehörden automatisch Informationen über einen Erbfall erhalten. Wir hätten da also eine sehr spezielle Regelung. [PAGE 920]
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.