Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2022-06-07

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-07

Wortprotokoll

Herr Kollege Jositsch als Rapporteur hat den Sachverhalt sehr gut dargelegt. In einem Punkt bin ich mit ihm nicht einverstanden. Es geht nicht um einen kleinen Eingriff in die Verteidigungsrechte. Vielmehr wird hier elementar in die Verteidigungsrechte der Beschuldigten und ihrer Anwälte eingegriffen. Das Problem, das wir heute diskutieren, ergab sich eigentlich aus der Problemstellung der bandenmässigen Kriminalität. Wir hatten sehr viele Fälle, bei denen sich die Bandenmitglieder offensichtlich abgesprochen hatten. Die Staatsanwaltschaften hatten erhebliche Probleme, diese Fälle zur Anklage zu bringen. Was wir nun aber vor uns haben, ist eine Einschränkung der Verteidigungsrechte bei allen Delikten.

Wir müssen uns einfach vergegenwärtigen, dass die Teilnahmerechte der Anwälte der Beschuldigten als Gegengewicht zur starken Stellung des Staatsanwalts, die wir mit der Strafprozessordnung einführten, vorgesehen wurden. Wenn Sie diese Rechte stückweise aushebeln, dann werden Sie zukünftig merken, dass die Beschuldigten nicht nur im vorpolizeilichen Ermittlungsverfahren, sondern auch im staatsanwaltschaftlichen Verfahren immer weniger Möglichkeiten haben, ihre Rechte wahrzunehmen, Beweisanträge zu stellen und sich auch entsprechend auf den Prozess vorzubereiten.

Es ist auch kein Ding der Unmöglichkeit, bei diesen Delikten Vorkehren zu treffen, damit die Gefahr einer Kollusion bzw. einer Absprache zwischen den verschiedenen Beschuldigten nicht besteht. Ich habe Ihnen letztes Mal des Langen und Breiten erklärt, dass das Bundesgericht selbst in einem jüngeren Entscheid den Staatsanwälten eigentlich eine Anweisung gegeben hat, wie sie dieser Schwierigkeit begegnen können. Es besteht überhaupt kein praktischer Anlass, hier eine solche Revision vorzunehmen.

Das Beharren des Nationalrates hat eben seine Richtigkeit. Der Nationalrat sieht, dass die Verteilung der Waffen weiter zugunsten der Staatsanwälte geändert wird.

Ich bitte Sie daher, diese Differenz auszuräumen und die Strafprozessordnungsrevision auf einen guten Weg zu bringen. Es ist ein ganz kniffliger Punkt, der allenfalls für das Gedeihen oder Verderben der Strafprozessordnung eine Rolle spielen könnte. Daher ist es jetzt Zeit, diese Zeichen zu setzen und einem Eingriff in die Strafprozessordnung, der nur von den Staatsanwälten verlangt wird, einen Riegel vorzuschieben.