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Egger Mike · Nationalrat · 2022-06-07

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-07

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Motion 20.4698, "Keine Sonderprivilegien für Magistratspersonen und Parlamentarier".

Die heutigen Besoldungs- und Ruhegehaltsregeln für Magistratspersonen sind im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen und in der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen verankert. Das Ruhegehalt entspricht maximal der Hälfte der Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Das jährliche Bruttojahreseinkommen einer Bundesrätin oder eines Bundesrates beträgt 454[NB]581 Franken und das Einkommen eines Bundesrichters oder einer Bundesrichterin 363[NB]655 Franken. An Parlamentarier kann auf Antrag eine Überbrückungshilfe entrichtet werden, obwohl für sie die Möglichkeit besteht, wie andere betroffene Arbeitnehmer Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, da sie während der Bezugszeit der Überbrückungsleistungen von den Pflichten, welche ALV-Bezüger bezüglich Stellensuche leisten müssen, befreit sind.

Warum Magistratspersonen während ihrer Amtszeit nicht den Bestimmungen des BVG unterstehen, ist schleierhaft. Auch der Bericht in Erfüllung des Postulates Hegglin Peter 20.4099 liefert darauf nur sehr ungenügende Antworten. So wird ausgeführt, ein unbestrittenes Ziel der Besoldungs- und Ruhegehaltslösung für Magistratspersonen sei, diesen eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit für die Zeit nach Ende der Amtszeit zu verschaffen. Weiter heisst es: "Das sichere Einkommen nach Amtsende stützt die Unabhängigkeit der Amtsträger. Auch bei einer möglichen Abwahl vor dem ordentlichen Pensionierungsalter ist die finanzielle Sicherheit gewährleistet, und es besteht mithin kein Druck, bereits während der Amtszeit eine berufliche Nachfolgelösung vorzubereiten." Bei einem Jahresverdienst zwischen 363[NB]000 und 455[NB]000 Franken kann die finanzielle Sicherheit kein stichhaltiges Argument sein.

Auch scheint mir die Ruhestandsrente exorbitant hoch zu sein. Dazu folgende Zahlen: Ein Bundesrat bekommt eine Ruhestandsrente in der Höhe von 227[NB]291 Franken. Eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler erhält eine Ruhestandsrente von 185[NB]469 Franken und ein Bundesrichter rund 181[NB]832 Franken. Die Durchschnittsrente einer Schweizerin, eines Schweizers - AHV und Pensionskasse zusammengerechnet - betrug im Jahr 2020 für einen Mann rund 4499 Franken und für eine Frau rund 3270 Franken pro Monat.

Mit der vorliegenden Motion soll endlich die unsoziale und absolut unbegründete Besserstellung von Magistratspersonen gegenüber der Bevölkerung abgeschafft werden. Schliesslich sind wir die Angestellten des Volkes. Warum für uns nicht die gleichen Bedingungen wie für die Menschen in unserer Gesellschaft gelten sollen, ist absolut schleierhaft. Das Ruhegehalt für Magistratspersonen sowie die Überbrückungshilfe für [PAGE 963] Parlamentarier sollen gestrichen und damit endlich ein alter Zopf abgeschnitten werden. Bei einer ordentlichen Pensionierung sollten für Magistratspersonen die gleichen Prinzipien der Altersvorsorge gelten wie für die Bevölkerung.

Das Dreisäulenmodell hat sich bewährt, pflegen wir in diesem Rat zu sagen - warum also nicht auch für alle von uns? Ich bin überzeugt, dass Magistratspersonen und Parlamentarier bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Amt, also vor der Pension, in der Lage sind, wieder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Schliesslich sind wir alle gut vernetzt und haben nach unserer Amtszeit vielfältige Möglichkeiten, um wichtige Positionen in der Schweizer Wirtschaft zu übernehmen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen die Bevorteilung und Besserstellung von Politikern und Magistratspersonen, setzen wir den Diskussionen über solche Goldrenten endlich ein Ende, und stellen wir uns mit der Schweizer Bevölkerung gleich. Herzlichen Dank für die Annahme der Motion.