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Glarner Andreas · Nationalrat · 2022-06-07

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-07

Wortprotokoll

In der Corona-Krise als bisher schwerster Krise unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg [PAGE 976] haben wir oft erlebt, dass sich der Bundesrat über Entscheidungen und insbesondere über Erklärungen des Parlamentes und parlamentarischer Kommissionen nonchalant hinweggesetzt hat. Er hat auf dem Verordnungsweg Massnahmen angeordnet, die dem ausdrücklichen Willen des Parlamentes widersprochen haben.

Wir möchten hier nicht in die bundesrätliche Kompetenz in der ausserordentlichen Lage, sondern in jene in der besonderen Lage eingreifen können. Denn gewisse Entscheide des Bundesrates mussten wir als Parlamentsmitglieder der Bevölkerung gegenüber rechtfertigen, was uns oft grosse Mühe bereitet hat. Als beliebtes Beispiel nenne ich den Umstand, dass der Besuch eines Bordells ohne Zertifikat durchaus erlaubt war, der Besuch einer Bibliothek ohne Zertifikat hingegen nicht. Eine Mutter mit zwei Kindern durfte das Hallenbad dann betreten, wenn sie geimpft war und sich testen liess. Einer gesunden getesteten Person wurde der Eintritt verweigert. Im völlig überfüllten Tram durfte man beispielsweise in Zürich vom Hauptbahnhof zum Zoo fahren, im Zoo an der frischen Luft hingegen brauchte es ein Zertifikat.

In all diesen Fällen hat der Bundesrat eigenmächtig, aber nicht immer klug entschieden. Damit hat er bei den Direktbetroffenen, beim Gewerbe, grossen Schaden angerichtet, den er mit viel Geld zuzukleistern versuchte. Es handelte sich also oft um nicht nachvollziehbare, auch von der Taskforce getriebene Entscheide. Die Taskforce übrigens hat sich im Fall von Omikron nur etwa um den Faktor 100 verrechnet. Das Parlament muss hier die Möglichkeit haben einzugreifen. Wir verlangen ein Verordnungsveto speziell für die Verordnungen, welche der Bundesrat auf der Basis gewisser Bestimmungen des Epidemiengesetzes erlässt.

Unsere Initiative enthält Hürden. Nur wenn ein Viertel der Mitglieder des Rates innert zehn Tagen nach der Veröffentlichung einen begründeten Antrag auf ein Veto einreicht, müsste die zuständige Kommission diesen wiederum innert zehn Tagen beraten. Dann würden wiederum zehn Tage Zeit bestehen, um die Bundesversammlung einzuberufen, damit diese den Antrag behandelt. Würden dann beide Räte im Sinne des Antrages entscheiden, würde die entsprechende Verordnung am Folgetag ausser Kraft gesetzt werden. Es handelt sich also um ein einfaches Veto gegen Entscheide des Bundesrates, die nicht den Empfehlungen der Kommissionen oder des Parlamentes entsprechen.

Bitte unterstützen Sie diese parlamentarische Initiative, und geben Sie dem Parlament wieder die Funktionsfähigkeit und die ihm zustehende Macht zurück.