Flach Beat · Nationalrat · 2022-06-08
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-06-08
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit der Beratung der Revision des Zivilprozessrechts hat Ihre Kommission verschiedene Lösungsansätze zur Berechnung von Fristen bei Eingaben an die Gerichte beraten. Für die Zivilprozessordnung (ZPO) hat sich dann eine Lösung durchgesetzt, die in der Kommission aber auch zur Frage Anlass gab, ob es nicht möglich wäre, die Berechnung von Fristen, die heute an verschiedenen Orten unterschiedlich geregelt sind, zu vereinheitlichen. Deshalb hat Ihre Kommission am 7. April 2022 einstimmig beschlossen, die vorliegende Motion anzunehmen.
Sie beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf zur Vereinheitlichung der Fristenberechnung in der gesamten schweizerischen Rechtsordnung zu erarbeiten. Dieser soll insbesondere vorsehen, dass die im Rahmen der Revision der ZPO [PAGE 983] diskutierte Lösung auf Artikel 90 Absatz 1bis der Strafprozessordnung, Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgerichtsgesetzes, Artikel 20 Absatz 1bis des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Artikel 38 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts sowie Artikel 77 des Obligationenrechts und andere Gesetze, die im Rahmen der Kompetenz des Bundes liegen, angewendet wird. Damit sollen diese Artikel vereinheitlicht werden, was die Berechnung des Fristenlaufs angeht.
Diese Vereinheitlichung hätte automatisch auch zur Folge, dass den im Moment bestehenden Unterschieden im Bereich der Fristenberechnung auch auf kantonaler Ebene begegnet werden könnte. Heute ist es zum Teil schwierig herauszufinden, wann welche Fristen zu laufen beginnen. Eine Vereinheitlichung würde bestimmt Sinn machen. Es wäre auch an der Zeit, mit dieser Arbeit zu beginnen, nachdem wir die ZPO beraten haben.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, die einstimmig Beschluss gefasst hat.