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Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Artikel 7 regelt die Voraussetzungen, unter welchen Filme und Videospiele auf audiovisuellen Trägermedien an öffentlichen Anlässen und über Abrufdienste zugänglich gemacht werden können. Dabei gibt es Lockerungen bzw. Ausnahmen von den erforderlichen Altersgrenzen. Die Kommissionsmehrheit folgt hier dem Entwurf des Bundesrates. Zu diskutieren gaben zwei Punkte.

Zuerst zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2: Hier geht es um den Zugang zu Filmen oder Videospielen. Unbestritten blieb in der Kommission, dass eine Unterschreitung der [PAGE 423] zulässigen Altersgrenze möglich sein soll, wenn die minderjährige Person in Begleitung einer mindestens zehn Jahre älteren Person ist; das können Eltern sein, aber auch Freunde, Nachbarinnen usw.

Umstritten ist jedoch die absolute Untergrenze. Die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen - folgt dem Bundesrat, wonach das erforderliche Mindestalter unabhängig von der Begleitung um höchstens zwei Jahre unterschritten werden darf. Die Mehrheit beantragt dies wegen der Bedenken, dass die Begleitperson erstens kein Elternteil sein muss; es kann eine Nachbarin oder ein Freund sein. Zweitens soll ausgeschlossen sein, dass z. B. eine junge erwachsene Person, z. B. eine zwanzigjährige Nachbarin, einen Jugendlichen unter zehn Jahren zu einem Film mitnimmt, der eigentlich für Minderjährige verboten ist. Der Bundesrat berücksichtigt hier eine Anregung aus der Vernehmlassung, welche die Mehrheit unterstützt. Die Minderheit, angeführt von Ständerat Germann, sieht dies anders und wird ihren Antrag selber begründen.