Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen das nur in Bezug auf die Fälle bestätigen, die wir diskutiert haben. Sie können sich erinnern: Als wir die Motionen Grossen Jürg 19.4282, "Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid", und Markwalder 20.3322, "Keine Lehrabbrüche von Asylsuchenden, die bereits in den schweizerischen Arbeitsmarkt integriert sind", behandelt haben, habe ich darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich etwas um ein Problem einzelner Kantone geht. Ich weiss, dass es im Kanton Bern zu solchen Fällen gekommen ist. Es ist für die Gewerbetreibenden natürlich sehr unangenehm, wenn sie einerseits eigentlich eine Bewilligung haben, aber andererseits die Person, die sie angestellt haben, eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung hat. Ich kann nicht ausschliessen, dass es in gewissen Kantonen solche Probleme gegeben hat, deshalb ist es wahrscheinlich ja auch zu diesen Motionen gekommen.
Ich habe im Namen des Bundesrates auch darauf hingewiesen, dass die altrechtlichen Fälle weitgehend abgetragen sind. Nach dem neuen Asylgesetz ist es ja so, dass man nach etwa 140 Tagen einen erstinstanzlichen Entscheid erhalten haben sollte. Das heisst also, wenn Sie jemanden einstellen, dessen Asylgesuch nach diesen 140 Tagen abgelehnt worden ist, dann wissen Sie das. Aber es gab in der Vergangenheit eine Phase, in der die Verfahren jahrelang gedauert haben. Das war natürlich auch etwas den Behörden zuzuschreiben.
Diese alten Fälle sind aber weitgehend abgetragen. Deshalb habe ich ja auch immer argumentiert, man könne die Motionen Grossen Jürg und Markwalder ablehnen.