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Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 8 Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Zielformulierung anzupassen. Im Entwurf des Bundesrates wird als Ziel formuliert: "[...] damit Minderjährige keinen Zugang zu Inhalten haben [...]." Wir beantragen Ihnen folgende Zielformulierung: "[...] damit Minderjährige vor für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden." Das klingt relativ ähnlich, ist aber etwas anders. Wir beantragen Ihnen damit, bei den Abrufdiensten dasselbe Ziel wie bei den Plattformen zu formulieren. Denn auch in Artikel 19 Absatz 1 lautet die Formulierung, dass Minderjährige vor für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden sollen. Das ist das übergeordnete Ziel, der ganze Geist der Vorlage - es geht genau darum. Dieses übergeordnete Ziel soll für beide Kanäle, nämlich für Abrufdienste und für Plattformen, gleich formuliert werden.

Bei den Instrumenten, um dieses Ziel zu erreichen, haben die Angebotsformen gemeinsam, dass es bei der erstmaligen Nutzung ein System zur Alterskontrolle braucht. Anders dann die weiteren Instrumente: Bei Abrufdiensten gibt es die elterliche Kontrolle, z. B. durch ein Abonnement - Netflix oder was auch immer. Bei Plattformen, bei denen Nutzerinnen und Nutzer selber Inhalte aufschalten, gibt es Meldemöglichkeiten für diese Nutzerinnen und Nutzer. Die Instrumente bei den Kanälen sind also verschieden, aber das übergeordnete Ziel ist das gleiche.

Die Kommission hat mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten wie gesagt die Zielformulierung von Artikel 19 Absatz 1 übernommen und sich damit für die Gleichbehandlung von Abrufdiensten wie Swisscom-TV und Netflix und Plattformen wie Youtube und Tiktok ausgesprochen.

Eine Minderheit, die sich noch melden wird, möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Das wäre eine Gleichbehandlung der Plattformen mit den Kinos. Die Frage ist immer, mit wem man sich vergleicht. Nur muss ich im Namen der Mehrheit sagen: In den Kinos sind physische Alterskontrollen möglich, bei Plattformen eben nicht, weshalb eine Gleichbehandlung mit Kinos in den Augen der Mehrheit nicht korrekt ist.

Wir empfehlen Ihnen, diese Zielformulierung anzupassen.