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Marti Min Li · Nationalrat · 2022-06-08

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns mittlerweile in der dritten Runde der Revision der Strafprozessordnung, und wir haben hier schon eingehend debattiert, daher möchte ich nicht die ganzen Ausführungen wiederholen. Mittlerweile geht es um zwei letzte, wesentliche Differenzen, die noch bestehen. Die eine betrifft Artikel 147a, die Einschränkung des Teilnahmerechts der beschuldigten Person, und die zweite betrifft die Frage der Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft in Artikel 222.

Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Teilnahmerechte wesentlich sind, um eine Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage zu gewährleisten - und nur mit dieser Waffengleichheit ist ein wirklich faires Verfahren möglich. Aus diesem Grund sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass wir diese Teilnahmerechte beibehalten und nicht einschränken wollen. Wir bitten Sie daher, hier der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.

Das gleiche Prinzip gilt bei der Frage der Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft. Man hat der Staatsanwaltschaft in der Strafprozessordnung schon sehr viele Kompetenzen eingeräumt. Wir glauben nicht, dass es diese zusätzliche Möglichkeit braucht.

Zum Schluss bitten wir Sie, bei Artikel 257 in der Frage der DNA-Profile der Minderheit Walder zu folgen.

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