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Feri Yvonne · Nationalrat · 2022-06-08

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Die Lebens- und Familienformen sind diverser geworden, und viele Kinder wachsen nicht mehr bei verheirateten Eltern auf. Diesen gesellschaftlichen Wandel vollzogen wir Mitte 2014 mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Anfang 2017 mit der Revision des Kindesunterhalts nach. Vielleicht mögen Sie sich an unsere damalige Debatte erinnern. Ein zentrales Anliegen begleitete uns durch die beiden Gesetzesrevisionen: Das Kindeswohl soll im Zentrum aller Überlegungen stehen.

Heute, fünf respektive siebeneinhalb Jahre später, brennt mir die Frage unter den Nägeln, ob sich die Beschlüsse von damals auch wirklich positiv auf das Wohl des Kindes ausgewirkt haben. Wer etwas Neues erschafft, sollte nach einiger Zeit überprüfen, ob die gesteckten Ziele erreicht worden sind und welche Auswirkungen das neu Erschaffene auf die betroffenen Menschen hat. Diese Überprüfung ist besonders wichtig, wenn keine direkten Rückmeldungen der Zielgruppen erwartet werden können. Wir können nicht erwarten, dass sich Kinder melden, wenn gewisse Aspekte der gemeinsamen elterlichen Sorge oder der neuen Regelung des Kindesunterhalts für sie nachteilig sind.

So frage ich mich beispielsweise, welche Auswirkungen die gemeinsame elterliche Sorge auf hochstrittige Familiensituationen hat. Führt die gemeinsame elterliche Sorge, also die Pflicht von Eltern, wichtige Fragen der Erziehung gemeinsam zu entscheiden, zu mehr schweren Konflikten oder gar zu Gewalt? Oder sind es vielmehr Obhutsfragen, die schwere und für die Kinder sehr belastende Konflikte auslösen? Was bedeutet der mit der gemeinsamen elterlichen Sorge eingeführte Zügelartikel für betroffene Kinder und ihre Familien? Geht es Kindern nach der Trennung ihrer Eltern dank der Neuregelung des Kindesunterhalts finanziell auch wirklich besser?

Es sind also gewichtige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Neuregelung des Kindesunterhalts stellen und zu denen ich Antworten verlange. Im Kern geht es um Fragen des Kindeswohls und der Entwicklungschancen von Kindern, denn elterliche Konflikte und finanzielle Nöte gefährden die gesunde Entwicklung und das Wohl von Kindern erwiesenermassen.

Wir können nicht einfach darauf hoffen, dass die Wirkung der beiden Gesetzesrevisionen irgendwann einmal in einem Nationalfondsprojekt evaluiert wird, wie der Bundesrat dies in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat vorschlägt. Wir haben die Gesetze geändert, und wir sind auch dafür verantwortlich, dass die vorgenommenen Änderungen nach einer gewissen Zeit überprüft werden. Der Zeitpunkt für diese Überprüfung ist ideal, denn die gemeinsame elterliche Sorge wurde vor mehr als sieben Jahren eingeführt und der Kindesunterhalt vor fünf Jahren neu geregelt.

Mit einem Ja zu meinem Postulat tun wir, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir initiieren die Überprüfung unserer Gesetzesarbeit. Vielen Dank, wenn Sie mein Postulat unterstützen.