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Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-06-08

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich nehme kurz zu den Abstimmungen in der Kommission zum Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 Stellung.

Zur Position 525, "Verteidigung", "Covid: Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe": Hier haben wir den angepassten Antrag des Bundesrates von 234 Millionen Franken, den Bundesrat Maurer vorhin im Detail erläutert hat. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen gutgeheissen worden. Es gibt eine Minderheit Sollberger.

Etwas mehr gab der Verpflichtungskredit zu diskutieren; es war wie auf einem Basar, allerdings nicht so laut wie derzeit in diesem Raum. Es gab verschiedene Anträge, die dann auch in Minderheitsanträge mündeten. In der Kommission hat der nun als Mehrheitsantrag vorliegende Antrag über 672 Millionen Franken gegen die Anträge Farinelli und Gschwind jeweils mit 14 zu 10 Stimmen und gegen den Antrag Sollberger mit 16 zu 8 Stimmen obsiegt. Der von[NB]der[NB]Mehrheit[NB]beschlossene[NB]Betrag, es wurde ausgeführt, ergibt sich aus der gleichen Anzahl Dosen - zweimal sieben Millionen -, allerdings wurde mit einem tieferen Preis gerechnet.

Was ich noch erwähnen möchte: Es wurde uns in der Kommission gesagt, es gebe einen Parlamentsvorbehalt bis Ende Juni 2022. Wenn der Verpflichtungskredit tiefer ausfällt, ist dieser Vertrag nicht gültig und muss neu ausgehandelt werden. Es handelt sich, wie erwähnt, um Impfstoffe für das Jahr 2023. Es ist dann offen, welche Menge zu welchem Preis nächstes Jahr vorliegen wird. Im Jahr 2021 wurden 16 Millionen Impfdosen verimpft. Für nächstes Jahr ist also weniger angedacht; es gibt noch eine Option, aber es ist weniger angedacht, als letztes Jahr verimpft worden ist. So viel zur Information. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann werden die Verträge mit unklarem Ausgang neu ausgehandelt werden müssen.

Noch zur Differenz bei der Arbeitslosenversicherung, auch das wurde schon angesprochen: Da geht es um die Bedingungen, innerhalb welcher die Zahlungen erfolgen sollen. Der Ständerat hat sich in Bezug auf die Höhe unserer Fassung angeschlossen. Er hat aber noch die Bedingung eingebaut, dass keine Verzugszinsen bezahlt werden sollen, weil bei Sozialversicherungen gemäss ATSG erst nach zwei Jahren ein Verzugszins zu zahlen ist. Da ist also eine[NB]Gleichstellung[NB]mit[NB]anderen Sozialversicherungen angedacht.[GZ]

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

[VS]