Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2022-06-08
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich an ihrer Sitzung im Mai mit der Botschaft für die Weiterführung der internationalen Währungshilfe befasst. Diese Massnahme hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und in verschiedenen Krisen dazu beigetragen, das internationale Währungssystem zu stabilisieren. Die APK stimmte deshalb der Weiterführung der internationalen Währungshilfe einstimmig zu.
Ich möchte Ihnen die wichtigsten Punkte der Botschaft und der Diskussion in der Kommission vorstellen.
Die vorliegende Botschaft basiert auf dem Währungshilfegesetz und enthält einen Verpflichtungskredit im Umfang von insgesamt 10 Milliarden Franken. Diesen Betrag kann der Bund einsetzen, um im Falle von Störungen des internationalen Währungssystems einzugreifen und Hilfen zu gewähren, entweder über den Internationalen Währungsfonds (IWF) oder direkt an einzelne Staaten. Der neue Verpflichtungskredit soll ab dem 15. April 2023 gelten und den auslaufenden Kredit ablösen. Die Laufzeit beträgt wiederum fünf Jahre, also bis Mitte April 2028.
In den vergangenen Jahren gingen die meisten Kredite aus der Schweizer Währungshilfe an den IWF, vor allem die grösseren Tranchen. Beim IWF sind die Risiken sehr klein, denn kreditnehmende Staaten schulden die Währungshilfen dem IWF und nicht einzelnen Staaten. In den letzten fünfzig Jahren gab es keinen einzelnen Zahlungsausfall beim IWF. Trotzdem war die aktuelle Risikosituation das Hauptthema an der Beratung der APK. Nach der Covid-19-Pandemie, welche die Weltwirtschaft durchgerüttelt hat, sind die Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg noch einmal stark gestiegen. Hinzu kommt die Verschuldung vieler Staaten rund um den Globus; die Verschuldung ist zurzeit sehr hoch. Die Experten der Verwaltung kommen dann auch zum Schluss, dass die Währungshilfe über den IWF nach wie vor sicher [PAGE 1027] und das Risiko überschaubar sei. Das Risiko wird mit dem grossen Mehrwert des Systems der internationalen Währungshilfe mehr als aufgewogen.
Der Bundesrat und die APK beantragen Zustimmung zur Botschaft und damit die Weiterführung der bewährten Praxis. Im Wesentlichen gibt es dafür zwei Hauptargumente:
Erstens ist ein stabiles Finanzsystem im ureigenen Interesse unseres Landes, denn Währungskrisen schaden unserem Finanzplatz und können unsere exportorientierte Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Wir wissen aus Erfahrung leider nur zu gut: In Krisen kommt der Schweizerfranken immer wieder unter Druck; dies ist mit schwerwiegenden Folgen für unsere exportierenden Unternehmen und den Tourismus verbunden.
Zweitens stärkt die Beteiligung an der internationalen Währungshilfe die Schweizer Position beim IWF und in anderen internationalen Gremien. Die Schweiz hat sich einen Namen als verlässliche Partnerin gemacht. Die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigen ausserdem, dass das System in der Praxis gut funktioniert und die bezweckten Effekte erzielt werden können.
Diese Argumente überzeugten in der Frühjahrssession den Ständerat, der sich mit 38 zu 0 Stimmen klar für die Vorlage aussprach.
Ebenfalls einstimmig beantragt Ihnen Ihre APK Zustimmung zur Weiterführung des Schweizer Engagements für die Stabilisierung des internationalen Währungssystems.