Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2022-06-08
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat die Behandlung der vorliegenden Gesetzesänderung in zwei Teilen durchgeführt. Am 22. März hat sie eine Anhörung mit Sachverständigen über den Abbau der Corona-bedingten Verschuldung durchgeführt. Dabei wurden Experten aus der Wissenschaft angehört. Sie hatten den Auftrag, eine generelle Einschätzung zur Verschuldung der Schweiz, eine Stellungnahme zur Vorlage des Bundesrates und Empfehlungen an die Finanzkommission aus wissenschaftlicher Sicht abzugeben. Generell wurde festgestellt, dass die Schuldenbremse eine sinnvolle Regel für die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik ist und dass sie genügend Spielraum gibt, um in Krisensituationen adäquat zu reagieren.
Die finanzpolitische Resilienz hat es uns erlaubt, ein milliardenschweres Stützungspaket für die Wirtschaft in der Corona-Krise zu beschliessen. Auch wenn nur die Hälfte davon dann tatsächlich ausgegeben wird, führt dies zu grossen Defiziten.
Die Ausgangslage betreffend Schuldenbremse stellt sich nun wie folgt dar: In den letzten zwanzig Jahren haben wir das Ziel der Schuldenbremse, keine neuen Schulden zu machen, mehr als erreicht. Dies wird auf dem Ausgleichskonto, einer Art Kontrollstatistik, sichtbar festgehalten. Dort wird aktuell ein Saldo von rund 23 Milliarden Franken aufgeführt. Auf der anderen Seite haben wir in den letzten zwei Jahren ausserordentliche, Corona-bedingte Schulden in der Grössenordnung von 25 bis 30 Milliarden Franken angehäuft. Das geltende Finanzhaushaltgesetz verlangt nun den Abbau dieser Schulden innerhalb von sechs Jahren. Ohne weitere Massnahmen wird dies jährlich budgetierte Überschüsse von 5 Milliarden Franken erfordern, was wiederum einschneidende Sparpakete bedeuten würde, die unseren Wohlstand, die Sicherheit und die Volkswirtschaft gefährden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat Lösungen erarbeitet und zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Ihre Finanzkommission hat den Entwurf des Bundesrates am 26.[NB]Mai im Detail beraten und Anträge beschlossen. Der Entwurf des Bundesrates auf der Fahne entspricht der Variante 1 aus dem vernehmlassten Entwurf. Diese sieht vor, alle Schulden mit Überschüssen abzubauen, welche sich wie folgt zusammensetzen: 1 Milliarde Franken aus dem ordentlichen Haushalt plus 1,3 Milliarden aus der ausserordentlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Wie [PAGE 1029] Sie selber ausrechnen können, reichen diese 2,3 Milliarden Franken nicht aus, um in der gegebenen Frist von sechs Jahren die Schulden abzubauen. Folgerichtig schlägt daher der Bundesrat nun eine Fristverlängerung auf zwölf Jahre vor. Die Minderheit unterstützt dieses Vorgehen.
Die Mehrheit der Finanzkommission erachtet aber diesen Zeithorizont von drei Legislaturen als zu lange. Der Schuldenabbau sollte in einem überblick- und planbaren Zeitrahmen erfolgen. Das Mitschleppen von Schulden zulasten der nächsten Generationen sei zu vermeiden. Zudem findet die Mehrheit, die Schulden allein durch Überschüsse abzubauen, sei zu restriktiv. Das schränke den Handlungsspielraum der Politik in den kommenden Jahren zu stark ein. Im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen - etwa ein unsicheres Wirtschaftswachstum, eine drohende Inflation und ein Anstieg der Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine - muss der finanzpolitische Handlungsspielraum erhalten bleiben.
Die Mehrheit der Finanzkommission unterstützt die Variante 2, welche auch von der Mehrheit der Kantone befürwortet wird. Einfach dargestellt, verlangt diese Variante, dass die eine Hälfte der ausserordentlichen Schulden mit dem eingangs erwähnten Ausgleichskonto zu verrechnen sei. Die andere Hälfte sei, wie gemäss der Variante 1, durch Überschüsse abzubauen. So wäre es bei unveränderten Rahmenbedingungen möglich, die Schulden innerhalb der geltenden Frist abzubauen und den Handlungsspielraum der Politik zu erhalten, z. B. bezüglich der Förderung des Wirtschaftsstandorts, der Innovation, Forschung und Bildung sowie der Infrastruktur. Sie finden diese Anträge bei den Übergangsbestimmungen bei Artikel 66d.
Eine weitere Minderheit verlangt, dass sämtliche Schulden mit dem Ausgleichskonto verrechnet und so die Corona-Schulden auf einmal getilgt werden; dies mit der Begründung, dass es möglich sei, die solide Finanzlage des Bundes zu nutzen, um Spardruck zu vermeiden und den grösstmöglichen Spielraum zu erhalten. Die Finanzkommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 14 zu 11 Stimmen ab.
Im Rahmen der Diskussion wurde ein Antrag gestellt, wonach auch bei der Variante der Mehrheit im Hinblick auf die zu erwartenden ausserordentlichen Ausgaben im Flüchtlingsbereich und auf die unsichere wirtschaftliche Entwicklung eine Fristverlängerung festgehalten wird, welche aber kürzer als die vom Bundesrat vorgeschlagene ausfallen soll. Die Mehrheit unterstützt diese Fristverlängerung auf neun Jahre. Eine Minderheit hält an den zwölf Jahren gemäss Entwurf des Bundesrates fest. Sie finden das auf Seite 4 der Fahne bei Artikel 17e Absatz 2.
Auf der gleichen Seite der Fahne finden Sie bei Artikel 17e Absatz 1 0 einen weiteren Minderheitsantrag. Dieser verlangt, dass nicht nur die ausserordentlichen, sondern auch die ordentlichen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank zum Schuldenabbau verwendet werden. In Zahlen bedeutet das ungefähr einen Betrag von 660 Millionen Franken, welcher in der Folge davon aber bei den Bundeseinnahmen fehlen würde und somit durch Sparmassnahmen ausgeglichen werden müsste, da wir wegen der Schuldenbremse keine Schulden mehr machen dürfen. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, keinen zusätzlichen Spardruck zu schaffen. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 18 zu 7 Stimmen ab.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, auf die Gesetzesänderung einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zu folgen.