Walti Beat · Nationalrat · 2022-06-09
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Die russische Aggression gegen die Menschen in der Ukraine und gegen die Unabhängigkeit dieses Landes ist eine echte Tragödie, die nun schon hundert Tage andauert und wirklich nur schwer zu ertragen ist. Die FDP/die Liberalen haben von allem Anfang an entschlossenes Handeln auch der Schweiz, ihrer Behörden, ihrer Politik gefordert und immer auch die Ergreifung von Sanktionen in Abstimmung mit anderen Staaten unterstützt; dabei bleiben wir selbstverständlich auch heute.
Entscheidend für die Wirkung der Sanktionen, die in der westlichen Welt eine breite Basis haben, ist die internationale Abstimmung. Es geht letztlich um dieselben Personen und Strukturen, die mit Massnahmen belegt werden. Die Sanktionen sind nur wirksam, wenn sie zeitnah erfolgen und mit einem guten Informationsaustausch zum Erfolg gebracht werden können. Dazu braucht es im Inland tatsächlich eine griffige Umsetzung und dafür zuerst klare Vorgaben an die Verantwortlichen im privaten wie auch im öffentlichen Sektor. Hier sind beispielsweise Grundbuchämter, Banken oder andere Finanzdienstleister und Anwälte ausserhalb ihres vom Berufsgeheimnis geschützten Wirkungsbereiches angesprochen - alle Akteure eben, die mit solchen Vermögen in Berührung kommen. Es braucht aber auch eine effektive Koordination all dieser involvierten Stellen und der Akteure seitens des Staates aus vielen verschiedenen Departementen; Sie können diese der Antwort des Bundesrates auf die angesprochene Motion 22.3214 der SP-Fraktion entnehmen.
Der Zusammenschluss der involvierten Ämter in der ständigen Koordinationsgruppe Sanktionspolitik scheint uns ein zweckmässiger Ansatz zu sein, um die effektive Koordination sicherzustellen. Wir ermuntern den Bundesrat auch, auf diesem Pfad weiterzugehen. Im Gegensatz zur Vorrednerin glaube ich nicht, dass wir bei der Umsetzung solcher Sanktionen je einen befriedigenden Zustand erreichen werden; vielmehr müssen wir anerkennen, dass es sich um einen Prozess handelt. Die betroffenen Personen, denen nachgegangen wird, versuchen natürlich, ihre Situation zu optimieren und sich zu verändern. Dabei braucht es aufmerksames Handeln aller involvierten Behörden. Deshalb ist diese Koordination so wichtig. Wir nehmen das sehr ernst.
Wir glauben allerdings auch – das sage ich gestützt auf die Berichte, die wir in der WAK jeweils seitens des SIF und des Bundesrates erhalten -, dass die Bestrebungen bezüglich der Mitwirkung in der international ausgerufenen Taskforce ernsthaft und auch von Erfolg gekrönt sind. Beispielsweise hat die Schweiz früh Offenheit, sogar Interesse daran signalisiert, hier mitzuwirken. Letztlich ist der Entscheid aber auch von den betreffenden Gremien zu fällen und nicht nur einseitig von uns. Vielleicht hören wir dazu noch etwas vom Bundesrat.
Es bringt definitiv nichts, einfach mit grossen Zahlen herumzuwirbeln und hier pauschale Vorhaltungen zu verbreiten. Wir haben grundsätzlich Freude an einem starken Finanzplatz, und selbstverständlich bringt ein grosser Finanzplatz auch regulatorisch eine grosse Verantwortung mit sich. Diese sehen wir aber, gestützt auf rechtsstaatliche Prinzipien, durchaus wahrgenommen.
Auf jeden Fall halten wir nichts von regulatorischer Hektik und strukturellen Forderungen, bei denen wieder viel Zeit ins Land ginge, bis eine Wirkung entfaltet würde. Es ist viel wichtiger, dass bestehende Prozesse wirkungsvoll umgesetzt werden.
Der Rohstoffbereich, der durch die zweite Motion angesprochen wird, ist natürlich ein besonders sensibler Bereich, weil [PAGE 1043] sich in diesem Bereich zeigt, wie lange dieser Hebel ist, gerade gegenüber Russland. Auf der anderen Seite wird aber auch ersichtlich, wie stark wir abhängig und in unseren Handlungsmöglichkeiten durch eigene politische Entscheide eingeschränkt sind.
Diese Motion transportiert aus aktuellem Anlass langjährige Forderungen. Weil ich nicht besonders viel Zeit habe, möchte ich für die Antwort auf den Bericht des Bundesrates vom 26.[NB]Februar 2020 verweisen, der aufzeigt, dass das bestehende Aufsichtskonzept durchaus tauglich ist. Im Bericht wird auch auf das Länderexamen von OECD und Greco gegenüber der Schweiz verwiesen. Sie attestieren unserem Land auf diesem Gebiet - also bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei - sogar eine Vorreiterrolle. Ich möchte auch erwähnen, dass sowohl das Strafgesetzbuch mit Artikel 305bis als auch das Geldwäschereigesetz für den Rohstoffsektor und die in den Rohstoffhandel involvierten Personen vorbehaltlos anwendbar sind.
Es ist seit diesem Bericht einiges gegangen. Die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungs-Initiative beispielsweise bringt neue Verpflichtungen mit sich, die wir absolut unterstützen.
Der Finanzmarkt, der als Parallele beigezogen wird, unterscheidet sich deutlich vom Rohstoffhandel. Es ist hier kein Konsumentenschutz nötig, sondern es ist Business-to-Business zu beurteilen. Deshalb braucht es ganz andere Instrumente. Diese bestehen aber und sollen in aller Konsequenz umgesetzt werden, anstatt dass neue Strukturen geschaffen werden, die keine Wirkung bringen.
Ich empfehle Ihnen deshalb namens der FDP-Liberalen Fraktion, beide Motionen abzulehnen.