Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-09
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Ganz kurz zur langen Geschichte dieser parlamentarischen Initiative, die Sie heute beenden können, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen: Am 20. Dezember 2019 ist der Nationalrat dem ersten Gesetzentwurf der GPK-N oppositionslos gefolgt. Der Ständerat ist jedoch im September 2020 nicht auf die Vorlage eingetreten, weil er mit dem Kernstück der Vorlage, nämlich der Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation, nicht einverstanden war. Der Nationalrat hat im Dezember 2020 an der Vorlage festgehalten, und wir haben in der Kommission eine Kompromisslösung für Artikel 53a gesucht.
Bei der letzten Abstimmung im Ständerat - das war im September 2021 - sind wir eingetreten und haben beschlossen, dass die vier Aufsichtskommissionen, nämlich die GPK und FK beider Räte, eine Subkommission einsetzen können. Diese Subkommission soll aber keine erweiterten Informationsrechte haben, also keine Rechte wie die GPDel und die FinDel. Abgelehnt haben wir damals den Antrag der Minderheit Stöckli, welche erweiterte Informations- und Zeugeneinvernahmerechte für diese neue Subkommission vorgesehen hatte. Das Stimmenverhältnis war 27 zu 14.
Heute haben Sie nun eine Fassung vor sich, deren Annahme Ihnen die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen beantragt. Sie entspricht im Grundsatz dem damals abgelehnten Minderheitsantrag Stöckli. Das heisst, sie sieht erweiterte Informationsrechte für die Subkommission vor, also das Recht, Bundesratsprotokolle und als geheim deklarierte Unterlagen einzusehen sowie Zeuginnen und Zeugen einzuvernehmen, allerdings mit einer ganz wesentlichen Einschränkung: Es sollen dieser Subkommission nämlich nur bei ausgewiesenem Bedarf, wenn also die normalen Informationsrechte der GPK gemäss Artikel 153 nicht ausreichen, erweiterte Rechte gegeben werden dürfen.
Diese Lösung ergab sich auch nach einem Kurzgutachten des Bundesamtes für Justiz zur Frage der Verfassungsmässigkeit dieser Lösung. Das Kurzgutachten vom Juni 2021 bejaht die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung, soweit die weitergehenden Informationsrechte zur Erfüllung der Aufgaben der Subkommission erforderlich sind. Genau diese Einschränkung haben wir nun eingebaut.
Die GPK-N hat ihrerseits auch die FK und die SPK des Nationalrates sowie die FinDel konsultiert. Alle diese Gremien stimmen dieser Lösung zu. Das kurz zur Genese des heutigen Entwurfes.
Nun zu den drei Argumenten, welche die Kommissionsmehrheit dazu bewogen haben, hier einen kleinen Schritt zu tun, um die Debatte beenden zu können:
1.[NB]Die Einsetzung einer Subkommission mit erweiterten Rechten unterliegt, wie schon erwähnt, gewissen Voraussetzungen und strengen Bedingungen: Es muss zugleich um Fragen der Haushaltführung und der Geschäftsführung gehen; alle vier Aufsichtskommissionen, die GPK und FK beider Räte, müssen der Einsetzung zustimmen; dann rekrutiert sich die Subkommission nicht aus dem Plenum beider Räte, sondern eben genau aus den Mitgliedern der vier Aufsichtskommissionen GPK und FK; und die vier Aufsichtskommissionen müssen - jede für sich - damit einverstanden sein, dass man der Subkommission diese erweiterten Informationsrechte gibt. Es gilt also mehrere Hürden zu überwinden und strenge Voraussetzungen zu erfüllen, bevor eine solche Subkommission mit erweiterten Rechten zum Tragen kommt. Sie wäre quasi dann die letzte Variante, bevor eine PUK eingesetzt werden müsste. Das ist ja immer die Frage: Wann ist der Schritt zu einer PUK angezeigt?
2.[NB]Es gäbe hier also mehrere Hürden, aber gleichwohl wäre die Konstituierung einer neuen Subkommission eben schneller und weniger politisch geprägt, als wenn eine PUK eingesetzt werden müsste. Sie kennen die Diskussionen über eingesetzte und vor allem über nicht eingesetzte PUK. Wie gesagt, eine solche neue Subkommission wird aus Mitgliedern bestehender Kommissionen gebildet. Diese sind bekannt, sie sind auf vier Jahre gewählt und entsprechend legitimiert. Es geht uns schlussendlich um die Handlungsfähigkeit, es geht um eine erhöhte Agilität des Parlamentes in seiner Oberaufsichtsfunktion. Die Welt ist schneller geworden, und auch von uns erwartet man schnelleres, agileres und effizienteres Arbeiten.
Nun ist ja interessant, wie man sich bisher beholfen hat: Um die erweiterten Informationsrechte einer PUK zu erlangen, hat man in der Vergangenheit jeweils Mitglieder der FinDel oder der GPDel in Arbeitsgruppen oder in Subkommissionen eingesetzt. Damit konnte man auf dem Weg über die FinDel oder die GPDel erreichen, dass man eben zu diesen [PAGE 449] erweiterten Informationsrechten kam. Aber das ist ein komplizierter Weg, der nicht gerade vor Agilität und Effizienz strotzt.
Es wäre auch eine wohltuende Entpolitisierung, wenn man Fragen, die sonst nach einer PUK rufen, eben auf diesem Weg beurteilen könnte.
Die Covid-Krise hat uns motiviert, über Vorstösse der SPK das Parlament als gesetzgebende Behörde etwas schneller, agiler, handlungsfähiger zu machen. Wenn Sie das nun im Bereich der Aufsicht auch wollen, dann stimmen Sie heute der Mehrheit zu. Beide Räte haben damals mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Joder genau diese verstärkte Handlungsfähigkeit gewollt. Ich zitiere das Initiativbegehren: "Die Rechtsgrundlagen sind so anzupassen, dass die Geschäftsprüfungskommissionen die Oberaufsicht über die Geschäftsführung [...] wirkungsvoller, schneller, effizienter und in bestmöglicher Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes wahrnehmen können." Wenn wir diesem Anliegen nur einen kleinen Schritt entgegenkommen wollen, dann sollten wir dieser Fassung zustimmen. Wie gesagt, es ist auch mit den Aufsichtsdelegationen - der FinDel und der GPDel - bestmöglich koordiniert.
3.[NB]Wenn wir diesen Schritt nicht tun, bleiben wir beim Status quo. Das sieht die Minderheit Fässler Daniel vor. Der Status quo wird dann einfach noch ins Gesetz geschrieben, nämlich dass wir eine Subkommission aus vier Aufsichtskommissionen bilden können. Das können wir heute schon, jetzt würden wir es einfach noch ins Gesetz schreiben. Bisher wurde das z. B. bei der Untersuchung zu den Kundendaten der UBS oder bei der Arbeitsgruppe Insieme gemacht. Dort hat man, wie schon gesagt, bewusst darauf geachtet, dass in diesen Arbeitsgruppen oder Subkommissionen auch Mitglieder der GPDel oder der FinDel sassen. Über den Umweg über diese Mitglieder kam man dann an die geheimen Informationen heran, die man haben wollte. Man kam also genau zu den Informationen, die man jetzt mit der neuen Subkommission eigentlich auf direktem Weg erhalten könnte. Mit dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit wäre das etwas weniger kompliziert und langwierig sowie gesetzlich verbrieft und legitimiert, also eigentlich der sauberere, präzisere Weg.
Nochmals: Wir können schon weiter den komplizierten Weg gehen, den wir bisher mit der Arbeitsgruppe Insieme usw. beschritten haben. Nur, wie gesagt, die Erwartung an uns als Oberaufsicht, etwas effizienter und agiler zu sein, wird damit nicht unbedingt erfüllt. Gerade das ist ja der Massstab, den wir als GPK anlegen. Wir legen an die Bundesverwaltung, an den Bundesrat den Massstab an, effizient und wirkungsvoll zu arbeiten. Diesen Massstab möchte ich auch an uns anlegen und bitte Sie deshalb, diesen kleinen Schritt zu tun.
Wenn wir das heute nicht tun, dann kommt es zur Einigungskonferenz. Sie können das Ergebnis in etwa absehen. Der Nationalrat war einstimmig, ohne Opposition, für die jetzt vorliegende Lösung. Wir in der GPK hatten dagegen eine Mehrheit und eine Minderheit. Der Antrag der Einigungskonferenz wird dann wahrscheinlich dem entsprechen, was jetzt vorliegt, und dann können wir entscheiden, ob wir die gesamte Gesetzesänderung ablehnen oder nicht, mit einigen Verbesserungen, die wir im Detail eigentlich schon beschlossen haben.
Zum Schluss möchte ich einfach noch zuhanden des Amtlichen Bulletins etwas festhalten, was mir wichtig ist: Wenn Sie der Kommissionsmehrheit zustimmen, was ich beantrage, dann bleibt Artikel 45 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes gültig. Das heisst, wir können jederzeit auch "normale" Arbeitsgruppen oder Subkommissionen einsetzen, ohne erweiterte Rechte; das geht also nach wie vor. Wir wollen das Instrumentarium nicht einschränken, sondern wir wollen es um ein effizientes, legitimiertes Mittel, um ein mit einem klaren Verfahren im Gesetz beschriebenes Instrument erweitern. Es war mir wichtig, das noch zu sagen.
In der Gesamtabstimmung haben wir der Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich empfehle Ihnen, ihr auch zuzustimmen.