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Rieder Beat · Ständerat · 2022-06-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Mir ist gerade ein Gedanke durch den Kopf gegangen: Wie werden wohl die Einwohner von Grengiols im Goms reagieren, wenn Sie das gesamte Saflischtal - dort sollen im Rahmen eines Solargrossprojektes 2 Terawatt Strom produziert werden - mit Solarpanels zubauen? Wie werden die Gondonesi reagieren, wenn wir ihnen zwar erlauben, in Gondo ein grosses konkretes Solaranlageprojekt zu bauen, ihnen aber gleichzeitig verbieten, die kleinen landwirtschaftlichen Gebäude auf ihrem Gebiet zu erhalten und umzunutzen? Ich bin gespannt, wie die Bevölkerung [PAGE 455] das aufnimmt. Das ist mir durch den Kopf gegangen, als ich Herrn Kollege Müller zugehört habe.

Ich glaube, wir müssen trotz allem mit etwas Sachverstand und Faktentreue operieren. Mir ist es ein Anliegen, dass wir eine Gesetzgebung ausarbeiten, die weniger Probleme schafft, als sie alte Probleme löst. Eine Gesetzgebung sollte nicht zur Verkomplizierung der Raumplanung beisteuern. Daher bitte ich Sie inständig, bei den Artikeln 1, 8c und 18bis dieser Gesetzesvorlage den jeweiligen Minderheiten zu folgen. Nur dort werden Sie Lösungen finden, die Probleme aus der Welt schaffen. Dort werden Sie auch die Bereitschaft für allfällige Grossprojekte schaffen, die viel grössere Eingriffe in die Landschaft darstellen als die Umnutzung kleinerer Gebäude ausserhalb der Bauzone.

Vermeiden wir in dieser Vorlage technokratische und zentralistische Funktionärslösungen. Das Raumplanungsrecht muss für die Menschen da sein, nicht umgekehrt; es kann nicht sein, dass der Bürger für die Raumplanung da ist.

Auch wenn es Sie vielleicht stört, lese ich Ihnen Artikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung vor: "Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes." Halten Sie sich an diesen Grundsatz und geben Sie, wo immer Sie können, den Kantonen entsprechende Kompetenzen, damit sie mit den Gemeinden auch die raumplanerisch richtige Lösung auf ihrem Gebiet erreichen. Eigentlich sollten wir in der Schweiz 26 Raumplanungsgesetze haben. Es ist nicht möglich. Wir haben so unterschiedliche Baukulturen; wir haben so unterschiedliche Landschaften. Die Landschaft im Kanton Thurgau unterscheidet sich elementar von der Landschaft im Kanton Wallis, und der Kanton Genf ist nicht gleich wie der Kanton Graubünden. Daher müssen wir versuchen, im Raumplanungsgesetz für das Gebiet ausserhalb der Bauzone möglichst viele Kompetenzen zu delegieren. Ich vertraue auf die Kantone und darauf, dass sie diese Kompetenzen auch im Sinn der Grundsätze der Raumplanung wahrnehmen und nicht übermässig oder überbordend wirken.

Was wollen eigentlich die Menschen in der Schweiz im ländlichen Raum, in der Zone, in der wir heute operieren? Die Schweiz hat wie zum Beispiel Frankreich jährlich Millionen in Forschungsprojekte investiert. Es gibt nationale Forschungsprojekte des Schweizerischen Nationalfonds. Es gibt das Programm "Landschaften und Lebensräume der Alpen" (NFP[NB]48). Dort untersuchten die Wissenschaftler, was die Bürgerinnen und Bürger im Raum eigentlich vorfinden wollen. Das Resultat zeigt eindeutig: Unsere Bevölkerung empfindet eine Landschaft mit traditionellen Bauten als heimatlicher als eine leere Landschaft.

Der Staat, der diese Studie verlangt und diese Resultate erhalten hat, sollte auch eine entsprechende Gesetzgebung veranlassen. Sollen wir wirklich jahrhundertealte Gebäude dem Zerfall preisgeben? Das Bundeshaus hier ist, wage ich zu behaupten, weniger alt als sämtliche landwirtschaftlichen Gebäude, die im Lötschental vom Zerfall bedroht sind. Das ist so. Jetzt können Sie entscheiden, dass wir das alles verrotten lassen, oder Sie bringen eine Lösung. Diese finden Sie im Antrag der Minderheit, welcher in gewissen Gebieten unter klaren Grundsätzen eine gewisse Lockerung bringt und welcher Möglichkeiten gibt, diese alpine Baukultur auf eine Höhe zu bringen, die es uns erlaubt, uns Auge in Auge mit den Österreichern und den Italienern zu messen.

Vorarlberg kann es, und die Seitentäler im Norden Italiens können es auch. Wieso soll das in der Schweiz nicht möglich sein? Ich verzweifle manchmal an diesen technischen Hindernissen, die wir uns selbst aufbauen und an denen wir schlussendlich dann scheitern.

Ein weiterer Gedanke ist mir sehr, sehr wichtig, diesen muss ich Ihnen mit auf den Weg geben. Ich habe ihn hier auch schon mit Frau Bundesrätin Sommaruga entsprechend diskutiert - wir waren nicht immer gleicher Meinung. Vermeiden wir die Bekämpfung von Phantomschmerzen! Das ist wirklich wesentlich, und darum lehne ich auch die Initiative ab, die möchte, dass Kulturland nicht verloren geht. Kollege Fässler hat Ihnen eigentlich sehr gut dargestellt, wo in der Schweiz Kulturland verloren geht. Ich winde der Verwaltung ein Kränzchen, sie hat uns im Rahmen der Beratungen mit statistischen Angaben aufmunitioniert, die klar und eindeutig sind. Die Berichte sind lesenswert, und ich breche jetzt das Ganze herunter auf den Kanton Wallis; bei den Kantonen Graubünden und Tessin ist es noch eindeutiger.

Betreffend den Kulturlandverlust haben wir eine Statistik der Jahre 1979 bis 2018. Der grösste Gegner des Kulturlandes ist nicht der illegal Bautätige im Gebiet ausserhalb der Bauzone, sondern es ist der Wald, das ist ja klar. Wir verlieren jährlich die Fläche des Thunersees an den Wald. Ein Drittel der Fläche der Schweiz ist Wald. Das freut vielleicht Kollege Fässler und noch andere, aber nicht alle gleich. So viel zur Verdeutlichung der Grundausgangslage.

Nun komme ich zum Kulturlandverlust im Kanton Wallis von 1979 bis 2018. 31 Prozent des Kulturlandverlusts sind auf unproduktive Flächen zurückzuführen, d. h. auf Vergandung von produktiven Flächen, Nichtbewirtschaftung von produktiven Flächen, ein Kahlschlag in der Berglandwirtschaft. Das ist ein Resultat der fehlgeleiteten Berglandwirtschaftspolitik. Der Verlust beträgt dort 31 Prozent. 37 Prozent sind bestockte Flächen - wir erhielten in diesen Jahrzehnten im Kanton Wallis 37 Prozent mehr Wald. Dann bleibt eine Zunahme der Siedlungsfläche um 31 Prozent, wobei zwei Drittel davon in den Agglomerationen und Zentren stattfanden, durch Einzonung von Kulturland in die Bauzone. Ein Drittel entfällt auf Siedlungsfläche ausserhalb der Bauzone.

Wir sind jetzt bei 10 Prozent Kulturlandverlust ausserhalb der Bauzone angelangt, die direkt auf Siedlungsfläche zurückzuführen sind. Die eine Hälfte davon - dies alles gemäss den Daten, die wir erhalten haben - sind Verkehrsflächen, Strassen, Wege, Leitungen usw., die andere Hälfte Gebäude. Damit sind wir bei 5 Prozent des Kulturlandverlusts. Von diesen 5 Prozent des Kulturlandverlusts betreffen zwei Drittel landwirtschaftliche Gebäude, standortgebunden ausserhalb der Bauzone, ein Drittel die anderen Gebäude, auf die die Initiative zielt. Wir sind bei 1,6 Prozent Kulturlandverlust, die durch diese angebliche Zerstörung und Zersiedelung ausserhalb der Bauzone verursacht wird. Das nenne ich Phantomschmerz, das ist an der Realität vorbeipolitisiert. Das ist nicht ehrlich.

Der Kulturlandverlust, die Zersiedelung in der Schweiz findet nicht im Alpengebiet statt. Sie können es in der Statistik nachlesen. Er findet im Mittelland und im Alpengebiet in den Haupttälern entlang der Städte und Agglomerationen statt, aber nicht dort, wo wir dem hintersten und letzten Bergtalbewohner verbieten möchten, seinen bestehenden Stall zu erhalten, seine bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude zu erhalten und umzunutzen. Das ist sehr wichtig, und darauf basieren auch die Minderheitsanträge bei den Artikeln 8c und 18bis.

Sie müssen die Fakten akzeptieren. Wenn Sie an den Fakten vorbeipolitisieren, werden Sie schlussendlich im Raumplanungsrecht nichts erreichen.

Ein weiteres, ein letztes Element, das ich Ihnen wirklich ans Herz lege: Im Raumplanungsgesetz findet vieles auf der untersten technischen Ebene statt. Sie können noch lange einen Bundesverfassungsgrundsatz nehmen, wenn bei der Raumplanung eigentlich die Kantone das Zepter in der Hand haben. Auf Gesetzesstufe ist es schon anders, dort verteilen sich die Gewichte schon hälftig auf den Bund und die Kantone. Auf Verordnungsstufe werden die Kompetenzen weiter Richtung Bund verschoben. Und wenn Sie dann bei den technischen Richtlinien sind, die das ARE herausgibt, sehen Sie, dass die Kantone und Gemeinden durch diese gebunden sind. Daran stossen sich die lokale Bevölkerung und auch der kantonale Gesetzgeber, der keinen Spielraum zum Manövrieren hat. Wenn wir in diesem Gesetz nicht dafür sorgen, dass diese Manövriermasse dort, wo es möglich ist, unter gewissen Prämissen den Kantonen zur Verfügung gestellt wird, lösen wir keine Probleme, sondern schaffen eben neue Probleme.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, bei den Artikeln 1, 8c und 18bis den Minderheiten zu folgen. Sonst ist diese Vorlage nicht zielführend. [PAGE 456]