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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-06-09

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Die Vorlage erfordert etwas Abstraktion von der Realität, auch wenn die Wogen jetzt sehr hochgehen. Sie haben es gehört: Die Vorlage wurde entwickelt, als die internationale Lage und auch die Lage in der Ukraine noch eine andere war. Das ändert jetzt aber nichts an der grundsätzlichen Berechtigung dieser Anträge, und es ist auch sinnvoll, sie jetzt zu beraten.

Der Bundesrat will, wie das auch von den Kommissionssprechern richtig ausgeführt wurde, eine kleine Anpassung des Embargogesetzes vornehmen, man kann es auch eine Minianpassung nennen. Sie ist seit Längerem hängig, weil die Kommission und auch wir von den Grünliberalen der Auffassung waren, dass die Sanktionspolitik der Schweiz grundsätzlich überprüft und diskutiert werden sollte, gerade auch angesichts der internationalen Entwicklungen und der Diskussionen, die in der EU über die thematischen Sanktionen geführt werden. Es wird zu prüfen sein, was diese Entwicklungen für die Schweiz bedeuten. Die Notwendigkeit einer umfassenden Betrachtung wurde aber natürlich durch die Aktualität noch verstärkt und offensichtlich auch die Komplexität der Berichterstattung durch den Bundesrat; diese hat jetzt noch länger auf sich warten lassen.

Auch wir haben somit dem pragmatischen Vorgehen zugestimmt, dass wir jetzt diese kleine Revision vornehmen und uns den grösseren Fragestellungen zu einem späteren Zeitpunkt widmen. Diese sind aber selbstverständlich auch heute Morgen schon Teil der Diskussionen.

Heute stellt sich die Ausgangslage so dar, dass die Schweiz keine eigenständigen Sanktionen erlassen, sondern nur Sanktionen nachvollziehen kann; Sie haben das bereits verschiedentlich gehört. Was die Sanktionen der UNO betrifft, so ist die Schweiz seit ihrem UNO-Beitritt verpflichtet, diese Sanktionen zu übernehmen. Sanktionen der OSZE oder wichtiger Handelspartner, namentlich der EU, kann sie übernehmen. Somit würden auch die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um eine Ausweitung vorzunehmen, wenn das sinnvoll wäre. Die Schweiz könnte keine Anpassungen vornehmen, auch wenn das im eigentlichen Landesinteresse wäre, zum Beispiel im Fall, dass die Neutralität es erfordern würde. Der Bundesrat hat es trotzdem getan, nämlich nach der Invasion der Krim, aber basierend auf der Bundesverfassung. Das ist nun, wie Sie alle wissen, eine Weile her, und es ist sinnvoll, jetzt auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, so, wie der Bundesrat das vorsieht.

Unabhängig von der aktuellen Lage wollen wir somit diese kleine Revision machen, die es eben ermöglicht, eine Ausweitung - also nur eine Ausweitung - der Sanktionen auf andere Staaten und, mit der Ergänzung des Ständerates, auf Personen und Entitäten vorzunehmen. Die Revision - und ich glaube, darin liegt das grosse Missverständnis der Diskussion, wie sie heute Morgen geführt wird - dient eigentlich der [PAGE 1053] Einhaltung und der Sicherstellung der Neutralität, sie bewirkt nicht das Gegenteil, wie dauernd behauptet wird.

Ich werde noch kurz etwas zu den Minderheitsanträgen sagen, dann kann ich mein Votum in der Detailberatung weglassen. Wir unterstützen bei Artikel 2 Absatz 2ter die Fassung der Mehrheit, die auf der parlamentarischen Initiative 19.051 basiert, die wir ebenfalls unterstützt haben und die auch hier im Rat in dieser Session eine Mehrheit gefunden hat. Der Antrag orientiert sich am Konzept der sogenannten "smart sanctions", die auf der Erkenntnis basieren, dass eben Wirtschaftssanktionen meist zu allgemein sind und zulasten der Bevölkerung gehen respektive dass sie eigentliche Adressaten der Sanktionen nicht oder nur indirekt treffen.

Basierend auf Absatz 2ter soll nun die Schweiz eigenständig, wenn auch selbstverständlich unter Berücksichtigung der Handelspartner, Sanktionen gegen Personen ergreifen können, die zum Beispiel, Sie haben es auch schon gehört, schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Anders, als hier behauptet wird, heisst "eigenständig" eben nicht unbedingt "alleine", es heisst vielmehr, dass wir selbst aktiv werden können, um im Interesse der international abgestimmten Massnahmen Sanktionen zu ergreifen. Die Fassung der Mehrheit würde es der Schweiz ermöglichen, hier souveräner zu agieren und nicht einfach nur abzuwarten und passiv nachzuvollziehen, was andere tun, ohne die Eigenheiten zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist es auch ein Souveränitätsgewinn für ein eigenständigeres und verantwortungsvolleres Handeln der Schweiz.

Wir werden die Minderheitsanträge Nidegger und Portmann ablehnen und die Minderheit Fischer Roland selbstverständlich unterstützen. Ich werde deren Antrag nachher noch im Namen von Herrn Fischer begründen.

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