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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-09

Wortprotokoll

Sie haben ja vorhin den Antrag Würth angenommen. Diese Klärung wurde gerade eben gemacht. Worum geht es hier ganz genau?

Der Gebietsansatz ist ein thematisch offenes Konzept. Der Gebietsansatz ermöglicht eine Flexibilisierung. Frau Ständerätin Mazzone hat das jetzt gerade sehr schön ausgeführt. Er gibt den Kantonen mehr Flexibilität in die Hand. Er ist thematisch nicht auf landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Gebäude fixiert, sondern ist thematisch offen. Deshalb stellt sich an dieser Stelle schon die Frage, was es bedeutet, wenn Sie hier ein einziges Beispiel speziell erwähnen, nachdem Sie gerade gesagt haben, wir wollen mit dem Gebietsansatz ein thematisch offenes Konzept. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Das schafft mehr neue Fragen, als es Antworten gibt. Es schafft mehr Unklarheit als Klarheit, wenn Sie sagen, es sei ein thematisch offenes Konzept, aber bei Absatz 1bis trotzdem noch etwas ganz Spezielles erwähnen. Dies auch zuhanden der Materialien: Es ist absolut klar, dass im Rahmen dieses Gebietsansatzes auch die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden möglich ist. Das ist ja genau die Offenheit beim Gebietsansatz.

Aus Sicht des Bundesrates gibt es aber in Absatz 1 noch ein anderes Problem, das bis jetzt nicht erwähnt wurde: Der Gebietsansatz sagt, dass man im kantonalen Richtplan die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen festlegt. In Absatz 1bis der Minderheit Fässler Daniel steht, dass auch eigenständige kantonale Richtlinien eine Rolle spielen können. Damit schaffen Sie noch zusätzliche Ungleichheiten. Was sind kantonale Richtlinien? Wir haben klar gesagt, dass beim Gebietsansatz die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen im kantonalen Richtplan, der ja noch der Genehmigung durch den Bundesrat unterliegt, festgelegt werden. Das ist ja das Konzept: Sie schaffen Flexibilität, aber Sie sagen, der Rahmen müsse festgelegt werden. Wenn Sie sagen, wir schaffen Flexibilität und wir können auch noch kantonale Richtlinien beiziehen, dann wird dieser Rahmen infrage gestellt.

Der Gebietsansatz ist ein überzeugendes und gutes Instrument. Die Flexibilität, die Sie damit schaffen, ist wichtig. Das ist genau das, was Sie gesagt haben: Man solle regionalen, kantonalen, speziellen Situationen gerecht werden. Aber ich bitte Sie, hier keine Unklarheiten zu schaffen, sondern zu sagen, dass wir Flexibilität wollen, dass wir den Kantonen diese Möglichkeit geben wollen, aber nicht, indem man jetzt wieder neue Unklarheiten schafft. Warum erwähnen Sie hier ein Beispiel und ein anderes nicht? Und was bedeuten diese kantonalen Richtlinien?

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.