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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-09

Wortprotokoll

Die Schweizer Milizarmee ist auf das Fachwissen ihrer Angehörigen angewiesen. Sie schöpft es aber bereits heute zweckmässig aus. Die individuellen beruflichen Fähigkeiten der Stellungspflichtigen werden bei der Rekrutierung erhoben und bei der Funktionszuteilung berücksichtigt. Erweitern Armeeangehörige ihre beruflichen Fähigkeiten während ihrer Dienstzeit, hat die Armee bereits heute Möglichkeiten, auf dieses Fachwissen zurückzugreifen. So kann die Schweizer Armee Spezialistinnen und Spezialisten mit relevanten Fachkenntnissen in entsprechende Funktionen oder Fachstäbe einteilen oder auch umteilen. Qualifizierte Soldatinnen und Soldaten können zu Fachoffizierinnen und -offizieren befördert werden, wodurch sie gleichzeitig auch ihre Dienstzeit verlängern. So kann die Schweizer Armee über einen längeren Zeitraum vom Fachwissen der Armeeangehörigen Gebrauch machen.

Mit Blick auf die Wehrgerechtigkeit und das Gleichbehandlungsgebot ist festzuhalten, dass die Motion zu einer einseitigen Bevorzugung von Akademikerinnen und Akademikern führen würde. Diese könnten einen Teil ihrer zivilen Ausbildung mit Leistungen der EO finanzieren lassen. Dadurch würden diese Personen gegenüber den anderen Angehörigen der Armee bevorzugt. Die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen und das Ingenieurwesen würden dabei weitaus am meisten profitieren. Studierende und doktorierende Armeeangehörige anderer Fakultäten und Berufstätige ohne akademische Laufbahn kämen kaum oder gar nicht zum Zug. Eine solche Ungleichbehandlung würde dazu führen, dass ein Teil der Armeeangehörigen demotiviert würde.

Der Stellenwert der nicht studierenden Armeeangehörigen darf auf keinen Fall unterschätzt werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Ausbildungsmodells prüft die Armee neue Ansätze, um das vorhandene und notwendige Fachwissen auch längerfristig sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.