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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-06-09

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

In meinem Vorstoss geht es um Forschungsarbeit und Erkenntnisse zum Fundamentalismus in Rechtsstaaten. Die Schweizer Gesetzgebung verfügt über die notwendigen Instrumente zur Bekämpfung des offensichtlichen gewalttätigen Extremismus. Darauf bezieht sich mein Vorstoss jedoch nicht. Er bezieht sich auf den vorhandenen Extremismus, der sich sublim in freiheitlichen Gesellschaften verbreitet und einnistet und nicht mit offensichtlicher Gewalttätigkeit verbunden ist, trotzdem aber seine Sprengkraft besitzt. Dieser Extremismus wird viel zu wenig erforscht. Ich meine, dieser Mangel an Wissen und Erkenntnissen muss aufgeholt werden.

Der Bundesrat sagt dazu selbst in der Beantwortung eines anderen Vorstosses von mir, dass die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Aktivitäten, die als legitime Äusserung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit angesehen werden [PAGE 1079] können - man müsste dann noch fragen, was das heisst -, über den im Nachrichtendienstgesetz (NDG) festgelegten gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Das ist richtig. Deshalb argumentiere ich ja mit der Ergänzung des bereits Vorhandenen. Es geht um die Grauzone, die der Bundesrat nicht betreten möchte. Diesen Bereich möchte ich mit meinem Vorstoss abdecken.

Die heutigen Instrumente des NDG stossen hier an ihre Grenzen. Da fehlt, meine ich, eine klare Positionierung der Regierung. Wenn der NDB Informationen nur dann bearbeiten kann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Person oder Organisation ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen, dann gibt es doch nur eines: Man muss bessere Forschungsgrundlagen haben, um dem Extremismus, der nicht offen zutage tritt, zu begegnen.

Im Vorstoss erwähne ich den islamistischen Fundamentalismus, beispielsweise Druckversuche, die in Schulen stattfinden. Ich denke aber auch an die Unterwanderung von religiösen Einrichtungen und von Vereinen. Die Radikalisierung sollte nicht nur als Phänomen erkannt, sondern auch erforscht werden. Weiter denke ich an die Radikalisierung verschiedenster Gruppierungen während der Pandemie. Damit meine ich nicht die Demos der Massnahmengegner, die ja letztlich friedlich verliefen. Ich meine beispielsweise die erschreckenden antisemitischen Hasswellen, die es aus irgendeinem digitalen Untergrund hinaufspülte.

Wir müssen, meine ich, in die Breite schauen. Unter dem Deckmantel von Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit treffen sich bekanntlich auch irgendwelche rechtsextremen Gruppierungen aus halb Europa in der Schweiz zu Versammlungen und Konzerten. Ebenfalls gab es im Umfeld der Pandemie Strukturen von Personen und Ad-hoc-Organisationen, die psychische Gewalt säten oder sogar zu physischer Gewalt aufriefen. Darunter befinden sich auch politische Splittergruppen und irgendwelche anderen religiösen Gruppierungen.

Der Bundesrat erklärt weiter, dass es verschiedene Studien gebe. Ich möchte diese bündeln. Offenbar haben auch die Kantone und Gemeinden Anlaufstellen geschaffen, an die sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute bei Fragen und Hinweisen zu radikalen oder gewalttätig-extremistischen Verhaltensweisen von Personen wenden können. Auch das möchte ich hier bündeln.

Ich glaube, analog zu verschiedenen anderen Ländern wäre Forschungsarbeit in diesem Bereich sehr wichtig. Wir haben beispielsweise während der Debatte zum Verhüllungsverbot immer wieder gesagt, dass die Probleme woanders lägen, in Parallelgesellschaften, und dass dies erforscht werden müsste.

Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat anzunehmen und es als Ergänzung zu den Instrumenten zu sehen, über die wir zur Bekämpfung radikaler Strukturen bereits verfügen.