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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-06-13

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-13

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben an den Sitzungen vom 16. und 17. Mai 2022 den Geschäftsbericht des Bundesrates beraten und die jeweils zuständigen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sowie den Bundeskanzler zur Aussprache empfangen. Die beiden GPK hatten die Möglichkeit, die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler zu von ihnen ausgewählten aktuellen Themen aus ihren Departementen anzuhören und zu befragen. Aus drei Subkommissionen kommen dazu nachfolgend noch weitere Erläuterungen.

Der Geschäftsbericht gibt umfassend Auskunft über die Arbeiten und die Zielerreichung des Bundesrates im Jahr 2021. So wird darin sowohl über die politischen Schwerpunkte der bundesrätlichen Geschäftsführung - mit einem Überblick über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit im Lichte der Legislaturplanung - wie auch über die Schwerpunkte der Tätigkeiten der Departemente und der Bundeskanzlei Rechenschaft abgelegt. Die Berichte dienen nicht nur für das permanente bundesrätliche Controlling, sie erleichtern auch die Geschäftsprüfung.

Der Geschäftsbericht hat im Vergleich zu früheren Jahren an Information und Transparenz gewonnen, dies sowohl bezüglich der grossen Leitlinien als auch bezüglich der Zielerreichung. Die 18 Ziele gemäss Legislaturplanung 2019-2023 werden mittels Indikatoren gemessen. Sie sind oft mit übersichtlichen Tabellen veranschaulicht, sodass in einer kompakten Form Informationen zum Stand wichtiger Dossiers, die uns im Parlament beschäftigen, vorliegen. Ich erwähne hier nur, dass Sie darin Informationen zu den Kosten und zu den geplanten Massnahmen des Gesundheitswesens, zu den Sozialwerken, zu den erneuerbaren Energien, aber auch zu Aspekten wie der Erwerbsquote der Frauen oder den Lohnunterschieden finden. Der Geschäftsbericht bietet also eine Fülle von wichtigen Informationen. Ergänzt wird er mit einer guten Übersicht über den Stand des Gesetzgebungsprogramms und der Parlamentsgeschäfte 2019 bis 2023 sowie mit einem Überblick über sämtliche Bundesratsbeschlüsse von 2021 zur Covid-19-Pandemie. Dieser Überblick illustriert auch, wie stark der Bundesrat und die ganze Verwaltung 2021 mit diesem Thema beschäftigt waren.

Die GPK hat anlässlich der Besprechung auch nach dem Gesamtfazit des Bundesrates bezüglich Zielerreichung im Jahr 2021 gefragt. Hier zeigte sich, dass im Gesamtbundesrat vor allem die Zufriedenheit bezüglich Zielerreichung bei den schwierigeren Themen wie Pandemie, institutionelles Rahmenabkommen und - das betrifft allerdings schon das Jahr 2022 - Ukraine-Krieg diskutiert wird und dass die Beurteilung bezüglich Zielerreichung ansonsten in den Departementen vorgenommen wird.

Was die Beurteilung der Zielerreichung anbelangt, hat die GPK auch auf zumindest interpretationswürdige Punkte hingewiesen. So wird mit Ziel 12 angestrebt, dass die Schweiz über geregelte Beziehungen mit der EU verfügt. Sie finden das auf Seite 101 des Berichtes. Als Jahreszielmassnahmen werden die Botschaft zu einem institutionellen Abkommen mit der EU, die Konsolidierung des bilateralen Weges und bilaterale Abkommen mit Partnerländern aufgeführt. Die Beurteilung "teilweise realisiert", was bedeutet, dass 25 bis 74 Prozent der Ziele erreicht sein sollten - ein Wert unter 25 Prozent ergibt "nicht realisiert", einer über 75 Prozent "überwiegend realisiert" -, diese Beurteilung darf in diesem Kontext schon als grosszügig bezeichnet werden. In der Diskussion wurde dann auch seitens Bundesrat attestiert, dass der positive Ton ein wenig übertrieben sei.

Die Frage nach den Lehren, die der Bundesrat aus dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU für die künftige Ausgestaltung der Verhandlungen mit der EU zieht, war auch eines der beiden Querschnittthemen, die die GPK allen Bundesratsmitgliedern und dem Bundeskanzler im Vorfeld der Sitzung zur Stellungnahme unterbreitet hatte. Im Austausch mit den Kommissionsmitgliedern kam zum Ausdruck, dass der Bundesrat in dieser schwierigen Thematik eng mit der EU zusammenarbeiten will und für die Stabilisierung des bilateralen Weges und die Paketlösung agiert. Es wurde vom Bundesrat aber auch selbstkritisch auf Fehler hingewiesen, aus denen er mit der Verabschiedung der Stossrichtung des neuen Ansatzes seine Lehren gezogen habe.

Das zweite Querschnittthema war aus aktuellem Anlass der Einfluss des Ukraine-Krieges auf die Arbeit der Departemente. Die Bundesratsmitglieder und der Bundeskanzler zeigten [PAGE 1123] gut auf, dass hier je nach Departement ein anderer Fokus zu legen ist. Angesprochen wurden die Energieversorgungssicherheit, Sanktionen gegen russische Firmen und Personen, die Nahrungsmittelversorgung, die Bedrohungslage und sicherheitspolitische Aspekte sowie die Migrationsbewegungen und deren Folgen für die Schweiz.

Die Kommissionsmitglieder thematisierten aber auch die Zusammenarbeit im Bundesrat, da in den Medien verschiedentlich zu lesen war, dass der Bundesrat als Gremium, das gemeinsam im Interesse des Landes führt, nicht funktioniere. Es wird moniert, wir hätten einfach sieben Departementsvorsteherinnen und -vorsteher, die je ihre eigenen Interessen vertreten. Auch der Austausch zu dieser Frage war interessant. Mehrfach wurde von Bundesratsmitgliedern angeführt, dass die Pandemie eine extreme Herausforderung für das Gremium war, da unter enormem Druck schnell weitreichende Entscheidungen gefällt werden mussten. In solchen Situationen kamen nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile des Föderalismus stärker zum Ausdruck. Insgesamt wird die Zusammenarbeit und die Stimmung im Bundesrat als gut bezeichnet. Das Problem seien Indiskretionen, die offene Diskussionen und das Vertrauensverhältnis beeinträchtigten.

Die Beratung des Geschäftsberichtes und insbesondere der offene Austausch mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern und dem Bundeskanzler war für die GPK sehr interessant und wurde geschätzt. An dieser Stelle möchte ich den Dank für die grosse Arbeit im letzten Jahr an Bundesrat und Verwaltung weitergeben.

Im Namen der einstimmigen GPK des Nationalrates beantrage ich Ihnen als deren Präsidentin, den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2021 zu genehmigen. In der Kommission wurden keine Anträge zum Bundesbeschluss gestellt, daher kann ich auch zum Einzelantrag Nussbaumer keine Stellungnahme der Kommission bekannt geben.