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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-13

Wortprotokoll

Ich kann gleich Ihre Frage beantworten: Nein, der Bundesrat beantragt keine Abstimmung. Er kann mit der Bereinigung dieser Differenzen leben. Ich sage nur deshalb noch etwas zuhanden des Amtlichen Bulletins, weil man jetzt immer wieder gesagt hat und in der Diskussion auch davon ausgegangen ist, dass man bei Artikel 222, wo es um die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die Beschwerdelegitimation geht, das geltende Recht übernehme. Das ist nicht ganz korrekt. Denn das geltende Recht besagt: "Die verhaftete Person kann Entscheide über die Anordnung, die Verlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bei der Beschwerdeinstanz anfechten." Neu, also in der Version, der Sie sich anschliessen, heisst es: "Einzig die verhaftete Person kann[NB][...]." Das bedeutet also, dass Sie hier die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft ausdrücklich ausschliessen; das noch zuhanden des Amtlichen Bulletins.