Schmid Carlo · Ständerat · 2002-12-11
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich bin dem Antragsteller dankbar, dass er diese Gedanken hier vorgetragen hat. Ich will meine Interessenbindung noch einmal erwähnen: Als Präsident des Schweizerischen Viehhändlerverbandes bin ich an diesen Anträgen interessiert.
Sie dürfen eines nicht vergessen: Das schweizerische Viehhandelskonkordat stammt aus dem Jahre 1943. Wie es bei Konkordaten eben so ist, braucht es die Einstimmigkeit aller 26 Kantone, wenn man etwas ändern will. In diesem Bereich kann man relativ wenig anpassen, während in anderen Geschäftswelten die Normen relativ rasch angepasst worden sind, wenn dies erforderlich war. Diese Situation ist den Kantonen auch bekannt, und es gibt daher seit etwa zwei Jahren im Rahmen der kantonalen Landwirtschaftsdirektorenkonferenz resp. Sanitätsdirektorenkonferenz eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Aufhebung des Konkordates befasst, aber keinen Schritt vorwärts kommt. Man muss einfach sagen, dass es hier noch einige Herzöge und Duodezfürsten gibt, die auf ihren Pfründen hocken und sich nicht bewegen wollen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen hat sich auch schon mit dieser Frage befasst und ist ganz eindeutig der Meinung, dass es angesichts der heutigen Situation des Viehhandels angemessen wäre, wenn man eine Regelung hätte, welche den entsprechenden Anforderungen der Zeit schneller und besser angepasst werden könnte. Von daher bin ich persönlich der Auffassung, dass die Aufhebung des Konkordates und die Unterstellung der ganzen Regelung unter die Bundeshoheit eine richtige Marschrichtung ist.
Nun will ich Sie in dieser Frage nicht hinhalten, denn es ist mir völlig klar, dass in dieser ganzen Frage noch weitere Überlegungen angestellt werden müssen. Ich bitte Sie deswegen, hier der Minderheit zuzustimmen, damit diese Geschichte nicht aus Abschied und Traktanden fällt. Wenn wir das dem Zweitrat überweisen, haben wir eine Chance, dass dieser sich ernsthaft damit auseinander setzt. Wenn wir der Minderheit nicht zustimmen, ist es eine Frage des Zufalls, ob es wieder kommt oder nicht. Der Berufsstand der Viehhändler ist praktisch der einzige Berufsstand in der Schweiz, der durch ein Konkordat reguliert wird. Deshalb bitte ich Sie, diesem Berufsstand eine zeitgemässe Aufsichtsbehörde zu ermöglichen und das so zu tun, indem sich der Zweitrat ernsthaft damit befassen kann.
Was den Artikel 56a betrifft, die Möglichkeit der Schlachtungsabgabe: Über die Bandbreite wird man sprechen müssen. Wenn natürlich zum Beispiel zu sehen ist, dass Artikel 37 Absatz 4 auf tönernen Füssen steht, weil man die entsprechenden Einnahmen aus der Versteigerung nicht hat, dann bietet die Schlachtungsabgabe eine zwar geringe, aber doch ausbaufähige Alternative. Dieses Geld kann dann für die entsprechenden Zwecke im Bereich von Artikel 37 eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Frage der Schlachtabfallentsorgung hinweisen, die wirklich etwas Dringliches ist. Man muss sich auch beim Bund ernsthaft Gedanken darüber machen, was hier in der nächsten Zeit an technischen Neuerungen gemacht werden sollte.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen, damit der Zweitrat sicher über diese Fragen ernsthaft debattieren kann.