Wicki Franz · Ständerat · 2002-12-11
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Mit dieser neuen Bestimmung in Artikel 745 Absatz 3 soll ermöglicht werden, dass die Nutzniessung auch für einen Gebäudeteil oder [PAGE 1272] einen bestimmten Flächenteil ausgeübt werden kann. Mit dieser Regelung wird auch die bisherige Kritik berücksichtigt, wonach das Realteilungsverbot im Fall der Übergabe des landwirtschaftlichen Gewerbes an einen Nachfolger als zu starr betrachtet wurde. Dem oftmals gehegten Wunsch der Eigentümer, das Stöckli oder eine Wohnung zu Eigentum behalten zu können und erst später auf den Betriebsnachfolger zu übertragen, wird damit Rechnung getragen, doch wäre es wohl zweckdienlich, wenn der Zweitrat sich noch überlegen würde, welches die genauen Konsequenzen dieser Bestimmung sind; ich würde diesen Rat noch mitgeben.