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Molina Fabian · Nationalrat · 2022-06-13

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-13

Wortprotokoll

Seit dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU durch den Bundesrat am 26. Mai 2021 sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erheblich gestört. Nicht nur ist es unmöglich geworden, bestehende Marktzugangsabkommen zu aktualisieren oder neue abzuschliessen, auch hat die EU-Kommission die Assoziierung der Schweiz im Bereich der Kooperationsabkommen nicht erneuert. Seither ist den Institutionen der Forschung, Bildung und Innovation der Weg zu Horizon Europe, Digital Europe, Iter, Euratom und Erasmus plus endgültig versperrt - mit verheerenden Konsequenzen.

Schweizer Universitäten, Hochschulen und Forschende sind auf die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn angewiesen. Ohne die Kooperation im Rahmen von Forschungsprojekten geht nicht nur Innovationskraft verloren, sondern es kommt auch zu einem für unser Land, dessen wichtigste Ressourcen Bildung und Forschung sind, schwer umkehrbaren Braindrain. Der wirtschaftliche, aber auch der wissenschaftliche Schaden ist nur schwer bezifferbar. Am 25. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat zwar seinen neuen Verhandlungsansatz für die künftigen Beziehungen Schweiz-EU präsentiert. Dieser vermag die Institutionen der Forschung, Bildung und Innovation aber nicht aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Der Bundesrat schlägt nämlich vor, die institutionellen Fragen im Bereich der bereits vom alten Rahmenabkommen betroffenen fünf Marktzugangsabkommen mit einem neuen, sektoriellen Ansatz gesamthaft zu verhandeln, gemeinsam mit den Kooperationsabkommen und einem Paket neuer Verträge. [PAGE 1137]

Selbst bei einer raschen Aufnahme von Verhandlungen wird dieser Paketansatz mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Schliesslich hat nicht nur die Schweiz ihre demokratischen Prozesse. Auch der Europäische Rat und damit 27 Mitgliedstaaten müssten das Verhandlungsmandat ändern. Nur schon das braucht Zeit. Für den Zugang zu Horizon ist es aber zentral, dass die Vollassoziierung rasch erfolgt. Findet die Schweiz in diesem Jahr keine Lösung mehr, haben so gut wie alle Forschungsprojekte aufgrund der bestehenden Periodizität ohne Schweizer Beteiligung begonnen.

Ihre Aussenpolitische Kommission ist deshalb der Meinung, dass die Frage des Zuganges zu den Kooperationsprogrammen für die Schweizer Forschung, Bildung und Innovation rasch und prioritär behandelt werden muss. An ihrer Sitzung vom 31. Januar und 1. Februar 2022 hat sich Ihre APK zum wiederholten Mal intensiv mit dem Bundesrat zu dieser Angelegenheit ausgetauscht und beschlossen, Ihnen mit der vorliegenden Motion vorzuschlagen, die Verhandlungen mit der EU in diesem Sinne und im Interesse der SBFI-Institutionen Schritt für Schritt anzugehen. In der Kommission ist weitgehend unbestritten, dass die institutionellen Fragen des Marktzuganges gelöst werden müssen. Eine Mehrheit ist aber der Meinung, dass aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit die weniger umstrittenen Fragen zuerst gelöst werden müssen.

Der Antrag lautet: 1. Die Schweiz führt Verhandlungen über eine spezifische Vereinbarung zur umfassenden und sofortigen Assoziierung an die EU-Kooperationsprogramme. 2. Die Schweiz verpflichtet sich, den laufenden mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027 mit einem Beitrag zur EU-Kohäsionspolitik zu unterstützen. Das wäre gemäss dem ehemaligen Staatssekretär ein Beitrag im Umfang von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. 3. Die Schweiz verpflichtet sich, die Verhandlungen über die nach wie vor ungelösten institutionellen Fragen zügig zu führen und zu einem Abschluss zu bringen.

Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen gewinnen wir etwas Zeit, um die offenen innenpolitischen Fragen zu klären und die Verhandlungen mit der EU zu führen, haben aber dennoch ein Interesse, vorwärtszumachen, da unser Land ab 2027 wieder ohne Lösung dasteht.

Die APK beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, den Bundesrat mit diesem Vorgehen zu beauftragen. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass dieses Vorgehen im Ständerat nicht mehrheitsfähig sei und der Bundesrat in der Verantwortung stehe. Die Mehrheit der Kommission sieht aber in der verfassungsmässigen Ordnung auch das Parlament in der Pflicht, hier einen Weg aufzuzeigen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Motion anzunehmen.