Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2022-06-14
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-14
Wortprotokoll
Sie alle kennen die Situation: Sie stehen an der Hotelréception, haben Ihre Personalien dem Hotel bereits im Detail mitgeteilt und können beim Einchecken nicht einfach in Ihr reserviertes Zimmer gehen, sondern müssen als Erstes Ihre längst mitgeteilten Daten diesmal auf Papier erneut festhalten. Dieses Vorgehen ist aus der Zeit gefallen, bindet unnötig Ressourcen und bringt nur Bürokratie.
Mit meiner Motion fordere ich, dass der Meldeschein digitalisiert und vereinheitlicht wird, zum Wohl des Gastes, der Hotels, schlussendlich der Verwaltung von Bund und Kantonen und nicht zuletzt einmal mehr für den Tourismus. Die Meldepflicht ist eine internationale Verpflichtung. Sie ergibt sich aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen. Das Meldeerfordernis ist in Artikel 16 des Ausländer- und Integrationsgesetzes festgelegt. Das Gesetz besagt: "Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden." Dieses Meldeerfordernis wie auch die Vollzugshoheit der Kantone und die föderalen Kompetenzen sollen beibehalten werden. Das ist mir wichtig. Es geht mir lediglich darum, den Prozess zu vereinheitlichen und zu digitalisieren, damit der bürokratische Aufwand verringert wird.
Momentan haben alle Kantone unterschiedliche Lösungen. Einige Kantone haben keine digitale Lösung. Auch für die Datenaufbewahrung gibt es ganz unterschiedliche Bestimmungen, von der mehrjährigen physischen Lagerung der Meldescheine im Hotel bis hin zur Abgabe der Dokumente bei der örtlichen Polizei.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme, dass die unterschiedliche Umsetzung den Interessen der Kantone diene. Es kann aber anhand von Befragungen, auch von Hoteliers, festgestellt werden, dass diese Daten von den kantonalen Behörden sehr selten bis nie gebraucht bzw. in den Beherbergungsstätten abgeholt werden. Die Hotels müssen heute also teils Unmengen von Papier ausdrucken, archivieren und in einigen Kantonen bis zu zehn Jahre aufbewahren, ohne dass sich je jemand dafür interessieren würde.
Es könnten also problemlos überall Ressourcen gespart werden. Eine Vereinheitlichung und digitale Umsetzung dieses Meldeverfahrens würde somit auch den kantonalen Behörden dienen. Anstatt die Meldescheine physisch abholen zu müssen, wären diese digital hinterlegt. Sowohl der Bund als auch die Kantone haben ein Interesse an einer effizienten Methode bei der Erfassung und Aufbewahrung der Meldescheine. Basel und Fribourg spielen hier eine Vorreiterrolle; der Bund kann ganz einfach auf ihr Know-how zurückgreifen.
Die Motion ist weiter im Einklang mit der Tourismusstrategie des Bundes von 2021. Darin werden ja vor allem auch die Ziele definiert; Digitalisierung wird als wichtiges Ziel genannt. Mit einer besseren Datenbasis für Auswertungen und Analysen wird zudem eine gezieltere und optimierte Tourismusförderung für die Kantone und auch für die Tourismusakteure ermöglicht. Die digitalisierten Daten können ausserdem helfen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes, das Verhalten und die Motive der Touristen besser zu verstehen und das Angebot den personenspezifischen Bedürfnissen anzupassen.
Wir alle propagieren immer wieder die Digitalisierung, fordern den Bürokratieabbau und setzen uns für den Tourismus ein, heute Morgen ganz besonders. Hier können Sie Nägel mit Köpfen machen und geradezu ein paar Fliegen mit einer Klappe schlagen, ohne Qualitätsabbau und unter Einbezug der Kantone.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Motion unterstützen.