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Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-06-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen in Artikel 1 einen neuen Absatz 4 einzufügen sowie Artikel 2 Ziffer 4 zu ändern. Dies soll mit dem Ziel geschehen, die Sozialpartnerschaft zu stärken und die Rechtsunsicherheit betreffend Mindestlöhne zu beheben, indem Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen übergeordnet werden.

Die Motion wurde am 18. Dezember 2020 von unserem geschätzten Kollegen Erich Ettlin eingereicht. Der Ständerat hat sie dann am 18. März in der Frühjahrssession unserer Kommission zur Vorberatung überwiesen. Die Beratung in unserer WAK fand am 25. April dieses Jahres statt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2021 darauf hingewiesen, dass die Sozialpartnerschaft und die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge von grosser Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt sind. Die Sozialpartner stehen diesbezüglich immer wieder vor neuen Herausforderungen und haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie diese meistern können.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Einführung kantonaler Mindestlöhne eine solche Herausforderung darstellen kann. Er erachtet aber das Anliegen des Motionärs aus verschiedenen Gründen als problematisch. So sollen unter anderem die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone, sozialpolitisch tätig zu werden und sozialpolitische Mindestlöhne festzulegen, beschnitten werden. Zudem soll ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag den kantonalen Gesetzen oder gar kantonalen Verfassungen vorgehen, obwohl ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag nicht dieselbe demokratische Legitimation geniesse wie ein kantonales Gesetz.

Die WAK-S hat die Motion eingehend diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass es aus demokratie- und staatspolitischen Gründen problematisch sei, Gesamtarbeitsverträge, bei denen es sich um private Vereinbarungen handelt, dem kantonalen Recht vorzuziehen. Die Einführung von Mindestlöhnen basiere auf demokratischen Entscheiden, die jeweils von der Bevölkerung der betroffenen Kantone getroffen und vom Bundesgericht bestätigt würden. Die Mehrheit will das Prinzip der Subsidiarität wahren und lehnt es ab, dass in die kantonale Souveränität eingegriffen wird. In diesem Sinne haben uns auch zwei Schreiben - einerseits von der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren und andererseits von der Westschweizer Regierungskonferenz - erreicht, die ebenfalls beantragen, diese Motion abzulehnen. Die Minderheit, davon gehe ich aus, wird ihre Begründung, warum die Motion angenommen werden soll, nachher noch darlegen.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit - die Entscheidung wurde mit 4 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen getroffen -, die Motion abzulehnen.