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Graf Maya · Ständerat · 2022-06-14

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Nach unserer gestrigen Diskussion hier und den Entscheiden, die wir betreffend Entlastungsmassnahmen in der ausserordentlichen Session gefällt haben, sind wir uns einig: Wir wollen nicht gemäss dem Giesskannenprinzip fossile Treib- und Brennstoffe mit Steuergeldern subventionieren. Wir müssen aber - und ich hoffe, da sind wir uns auch einig - gezielt einkommensschwächere Haushalte unterstützen, für welche anhaltend hohe Energiepreise zu einem grossen Problem werden können. Dazu möchte ich Sie gerne auffordern und Sie bitten, meine Motion 22.3359, "Ausserordentlichen Heizkostenanstieg bei der EL-Berechnung berücksichtigen", zu unterstützen.

Wie wir wissen, sind die Heizkosten aufgrund der Situation des Russland-Ukraine-Konfliktes merklich angestiegen. Eine Beruhigung der Situation zeichnet sich weder kurz- noch mittelfristig ab. Somit kann es zu Nachzahlungen in der Höhe von mehreren tausend Franken kommen. Vor allem für kleine Einkommen und für Familien ist das ein grosses Problem. Ich möchte Ihnen hierzu auch noch eine Zahl nennen: Das Bundesamt für Statistik zeigt auf, dass Nebenkosten für Heizung und Warmwasser bei einem monatlichen Bruttolohn von 4500 Franken heute - vor dem Anstieg - rund 8 Prozent des Haushaltsbudgets ausmachen. Bei höheren Löhnen wie z. B. einem Monatslohn von 13[NB]000 Franken sind es nur noch 1,4 Prozent. So sehen Sie auch, dass Haushalte mit kleinem Einkommen insgesamt deutlich stärker betroffen sind, wenn die Heizkosten steigen.

Es ist bei den steigenden Heizkosten damit zu rechnen, dass sich die Höhe der Heiznebenkostenabrechnungen verdoppeln könnte. Es ist ein Nebenkostenschock zu erwarten, und zwar nicht heute und nicht morgen, das ist richtig, weil die Nebenkosten ja jeweils per Juni/Juli abgerechnet werden, aber ganz sicher nächstes Jahr. [PAGE 535]

Ich möchte Ihnen hierzu auch ein Beispiel geben: Eine vierköpfige Familie wohnt in einer nicht gut sanierten Wohnung und braucht ungefähr 2000 Liter Heizöl pro Jahr. Sie wissen, der Heizölpreis hat sich verdoppelt. Bis in einem Jahr würde die Familie neu also 1200 bis 1400 Franken mehr bezahlen, das ist eine Verdoppelung, die das Haushaltsbudget sehr stark belastet.

Nun haben wir hier die Möglichkeit, eine Lösung zu finden für Menschen, die heute schon am Existenzminimum leben, nämlich solche, die Ergänzungsleistungen beziehen. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) hat die Ergänzungsleistung den Existenzbedarf zu decken. Die EL-Bezügerinnen und -Bezüger leben eben heute schon am Existenzminimum. Sie werden für diese Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln aufkommen können. Die heutige gesetzliche Grundlage sieht vor, dass die Akonto-Nebenkosten für die Heizkosten bei der EL-Berechnung zwar berücksichtigt werden. Doch wird für die Nebenkosten eine Schlussabrechnung erstellt, und so kann bei der jährlichen EL keine Nachzahlung berücksichtigt werden.

Für Personen, welche als Mieterinnen oder Mieter die Heizkosten direkt bezahlen, also nicht über die Nebenkosten, sieht die Gesetzgebung nur eine Pauschale von aktuell 1260 Franken vor, unabhängig davon, ob es sich um einen Paarhaushalt oder einen Einpersonenhaushalt handelt. Auch dieser Betrag ist im Hinblick auf die steigenden Heizkosten zu überprüfen, und es ist eine einfache und pragmatische Lösung für ausserordentliche Situationen, wie dies aktuell der Fall ist, zu finden. Dies möchte diese Motion, nicht mehr und nicht weniger.

Ich bin sehr erstaunt und auch enttäuscht, dass der Bundesrat in dieser Situation in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion beantragt und es damit begründet, dass es zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar sei, in welchen Bereichen die Heizkosten um wie viel ansteigen würden und ob das Anliegen der Motion dann nötig wäre. Er sehe die Dringlichkeit nicht.

Regieren ist vorsorgen. Wir wissen schon heute, dass dieser Schub bei den Heizkosten und natürlich auch in anderen Bereichen in unserem Land anhalten wird. Ich möchte den Bundesrat bereits heute beauftragen, dass er diese Arbeiten an die Hand nimmt, das geht ja nicht von heute auf morgen.

Ich möchte hier auch gerne noch Herrn Bundesrat Parmelin zitieren. Auf die Feststellung, dass die Teuerung Haushalte mit kleineren Einkommen heftig treffen werde, hat er in einer Sonntagszeitung vor eineinhalb Wochen unter anderem gesagt, dass die Löhne angepasst werden müssten. Ferner sagte er: "Der Bund kann aber gegebenenfalls zum Beispiel bei den Ergänzungsleistungen oder anderen Leistungen für Haushalte mit kleinerem Einkommen Korrekturen vornehmen." Genau damit möchten wir heute den Bundesrat beauftragen, dass er sich an diese Anpassungen macht und dann bereit ist, wenn dieser Kostenschub kommt. Wir haben noch etwas Zeit, so wie es von der Organisation her aussieht.

Ich bitte Sie somit, diese Motion anzunehmen.