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Germann Hannes · Ständerat · 2022-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Wir erinnern uns an die integrale Altersvorsorge 2020 aus dem Jahre 2017. Der Mix aus erster und zweiter Säule ist in der Volksabstimmung gescheitert. Nun stehen die beiden Reformprojekte einzeln zur Debatte. Über die AHV entscheiden wir, also die Stimmberechtigten, in diesem Jahr. Die Chancen dafür sind nach wie vor intakt. Vieles hängt aber auch davon ab, was wir in der Debatte um die zweite Säule, nämlich um das BVG, zustande bringen. Die Altersvorsorge 2020 ist übrigens wegen des generellen Zuschlags von 70 Franken auf den Renten gescheitert.

In der heutigen Debatte zur BVG-Revision ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes einer der drei Hauptpfeiler. Diese Senkung war schon früher einmal der Grund dafür, dass eine BVG-Revision scheiterte. Wir sind also gut beraten, wenn wir diese Pfeiler sorgfältig prüfen. Denn es heisst jetzt schon wieder, die Senkung auf 6 Prozent sei unumgänglich. Eigentlich arbeiten wir hier an einem Scheinproblem, aber es ist ein Scheinproblem, das ein grosses Schadenspotenzial hat.

Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schmälert die jährlichen Pensionsverluste der Pensionskassen um lediglich 400 Millionen Franken - 0,4 Milliarden Franken, obwohl wir hier von wesentlich anderen Grössenordnungen reden. Das bedeutet, dass die Reduktion der Umverteilung um 0,4 Milliarden oder 400 Millionen Franken nun eigentlich mit viel höheren Rentenzuschlägen kompensiert wird. In der Variante des Bundesrates ist die Rede von 29,7 Milliarden Franken, bei der Lösung der SGK-S-Mehrheit sind wir zu unserem Erstaunen bei 25,2 Milliarden angelangt. Der Nationalrat dagegen hält mit 9,1 Milliarden Franken wenigstens mass.

Warum sollten wir eher nicht zu viele Hoffnungen in die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes setzen? Betroffen von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes sind nur wenige, und diese wenigen werden immer noch weniger. Das heisst, das BVG-Obligatorium wird auf dem Markt kaum mehr angeboten. Wir schaffen also eine Reduktion des Umwandlungssatzes für vielleicht jeden Siebten, der dann davon betroffen ist. Wenn Sie die neusten Zahlen im Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge studieren, dann sehen Sie, dass dieser Anteil jetzt sogar bei 9 Prozent liegt; nur noch 9 Prozent sind überhaupt von diesem Umwandlungssatz aus dem BVG-Obligatorium abhängig. Für diese schaffen wir derart massive Überkompensationen, die wir eigentlich weder bezahlen noch wirklich verantworten können. Das verschärft das Problem der Umverteilung von Jung zu Alt doch nur wieder, statt, so wie in den letzten Jahren geschehen, den Weg weiterzuführen. In diesen Jahren ist die Umverteilung eigentlich ständig zurückgegangen. Jetzt ist sie fast eliminiert und, glaube ich, von mehreren Milliarden Franken pro Jahr auf 2 Milliarden gesunken. Das zeigt doch, dass die Kassen auf dem richtigen Weg sind. Wir sollten hier nicht politisch mehr übersteuern, als es wirklich notwendig ist.

Im Weiteren scheint mir der Zeitraum von zwanzig Jahren für die Definition der Übergangsgeneration schon etwas gross zu sein. Denn wer bleibt heute schon über zwanzig Jahre beim selben Arbeitgeber? Ein Arbeitgeberwechsel - das sei übrigens einfach auch mal gesagt - kann viel höhere, massiv höhere Auswirkungen auf die Rente als die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes haben. Aber wer interessiert sich in jungen Jahren schon für die Pensionskasse? Das ist ein Problem, das wir mit Informationen vielleicht auch angehen müssen.

Im Überobligatorium will ich keine Rentenzuschläge, denn wir haben schon viele Rentner mit Umwandlungssätzen von weniger als 6 Prozent. Meiner liegt auch in etwa bei gut 5 Prozent, obwohl ursprünglich wesentlich mehr erwartet werden durfte. BVG-nahe Kassen weisen im Durchschnitt um 5,1 Prozent höhere Deckungsgrade auf als die überobligatorischen Kassen; der Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge vom Mai 2022 ist auch hier die Quelle. Diese Zahlen zeigen, dass die Kassen ihren Anteil der Kompensation sehr wohl zahlen können, denn sie haben die nötigen Reserven gebildet. Ich war auch mal Präsident einer Vorsorgeeinrichtung. Wir haben das laufend korrigiert und angepasst. Hier funktioniert die Wirtschaft. Hier funktionieren auch die Pensionskassen, insofern ich das einschätzen kann.

Wenn wir aber eine zentralisierte Finanzierung wählen, wie sie nun der Bundesrat und die Mehrheit der SGK-S anstreben, so haben diese Pensionskassen dann die Möglichkeit, die Reserven in den Gewinn zu überführen. Wer bezahlt das? Es sind wiederum die Jungen respektive die Aktivversicherten, die dann mehr bezahlen müssen. Solche Überlegungen sind für mich nicht haltbar. So können wir keine Volksabstimmung gewinnen. In der Variante des Bundesrates und der Mehrheit der SGK-S machen wir aber genau diese Überkompensation. Das ist meines Erachtens für die Vorlage sehr, sehr schädlich.

Sie spüren es, ich tendiere zur Minderheit II, also in der Regel zu den Lösungen von Kollege Kuprecht; sie sind mindestens [PAGE 557] finanziell verantwortbar. Herr Müller hat ein anderes Vorgehen vorgeschlagen, auch das wäre möglich.

In der Kommissionsarbeit sind wir leider vom Weg abgekommen. Ich meine, es ist wirklich einmalig, dass wir am selben Morgen, an welchem wir die Diskussion in diesem Rat führen, einen ziemlich komplexen Einzelantrag vorfinden. Ich habe ihn erst heute Morgen hier gesehen. So etwas habe ich in meiner langjährigen Karriere in diesem Rat noch nicht erlebt.

Jetzt haben wir die Wahl: Wollen wir eintreten? Für mich ist klar: Das müssen wir tun. Wir könnten eine Rückweisung vornehmen. Das wäre ein möglicher Weg, die Vorlage wieder näher an den Nationalrat oder auch näher an die bestehenden Bedürfnisse heranzuführen. Es wäre der seriösere Weg. Die Durchführung der Detailberatung ist auch möglich. Dies ist vielleicht mit mehr Unwägbarkeiten verbunden, wenn wir hier und heute einem Antrag zustimmen, den wir in seiner Auswirkung eigentlich gar nicht wirklich abschätzen können. Mindestens ich bin von der Komplexität des Antrages überfordert, auch wenn Herr Dittli eine einfache Erklärung dafür gefunden hat - das ist verdienstvoll.

So oder so besteht Handlungsbedarf in den Bereichen, die Frau Graf und andere angesprochen haben. Wir müssen den Koordinationsabzug reduzieren. Wir müssen Personen mit mehreren Anstellungen - solche, also Personen mit sogenannter Mehrfachbeschäftigung, gibt es - besser integrieren. Diesen Weg müssen wir verstärkt begehen, uns dabei aber auch den Preis gut überlegen. Ich habe hier eine gewisse Offenheit. Wir werden sehen, ob es dann ein fixer Satz ist oder ob es die 15 Prozent als flexibler Ansatz sind, also die 85 Prozent des versicherten AHV-Lohns.

Wir müssen eine Lösung finden, die auch von Bauern, Gewerbe und Gastrobranche akzeptiert wird. Auch das sind Sozialpartner. Sie werden sehen, der Widerstand wurde ja schon angekündigt. Wir müssen dort einen verträglichen Weg finden, der akzeptabel ist und der von diesen Branchen auch akzeptiert wird. Er muss akzeptiert werden. Denn eines ist für mich unumgänglich: Wenn es uns nicht gelingt, den Personenkreis der Schlechterverdienenden besserzustellen - davon sind halt viele Frauen und weniger gut Versicherte betroffen, auch teilweise wegen Teilzeitarbeit -, dann ist für mich die ganze Revision, ehrlich gesagt, nichts wert. Es ist für mich den Aufwand nicht wert, diese Revision durchzuzwängen, nur um eine Übergangsgeneration noch besser zu stellen. Diese Generation ist ohnehin schon, ich sage es jetzt mal so, im oberen Segment auf Rosen gebettet, und zwar nach dem Motto: "Wer hat, dem wird noch mehr gegeben." Wir sind doch nicht da, um dieser Klientel noch mehr zuzuschanzen.

Die geringen Einbussen bei den Grossverdienern sind nun wirklich vertretbar. Aber unten müssen wir ansetzen, bei den Frauen, bei den Tieflohnbereichen. Da müssen wir ansetzen; dort sind auch viele Männer betroffen. Da, so meine ich, haben wir Handlungsbedarf, und darauf müssen wir den Fokus legen.

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