Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-06-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Wo stehen wir heute in der beruflichen Vorsorge? Das BVG ist 1982, vor 40 Jahren, nach langen Geburtswehen beschlossen worden und 1985 in Kraft getreten. Es ist mit der 1. BVG-Revision Anfang der Nullerjahre einmal umfassender revidiert worden. Damals ist der Umwandlungssatz im BVG gesetzlich verankert worden; das ist eine gute Sache. Gleichzeitig wurde der Umwandlungssatz unter Einbezug einer sozialen Kompensation der Folgen von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt - das war der Punkt. Diese Revision wurde damals einstimmig verabschiedet, ein Referendum war dank der umfassenden Absicherung der Folgen für die Versicherten kein Thema. 2010 gab es dann eine weitere Revision. Damals meinte die Mehrheit - es war eine bürgerliche Mehrheit -, keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen, die Folgen nicht kompensieren zu müssen. Die Quittung war ein Anteil von 70 Prozent Nein-Stimmen in der Volksabstimmung; das war das Resultat. Die Leute realisieren sehr wohl, wenn es Verluste gibt, man kann noch lange versuchen, ihnen das Gegenteil vorzumachen.
Wo stehen wir jetzt? Der Bundesrat und die Sozialpartner legen ein Modell vor, das die Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert und gleichzeitig die Situation der Teilzeitbeschäftigten, der Personen mit tiefen Einkommen verbessert. Es ist unter dem Strich ein günstiges und austariertes Modell, das leider von einer bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat nicht einmal ernsthaft geprüft, sondern einfach kompromisslos versenkt worden ist. Dabei haben die Interessen der Banken und Lobbyisten sowie der Hochlohnkassen mehr gezählt als die Interessen der Leute mit mittleren und tieferen Einkommen. Es bleibt dabei: Von den heute vorliegenden Modellen ist das Modell des Bundesrates, basierend auf den Vorschlägen der Sozialpartner, das beste, austarierteste Modell.
Ich stelle mit Verwunderung fest: Gestern, als es um die Unterschreitung der Mindestlöhne der Kantone ging, haben Sie, Kommissionssprecher Ettlin, das Hohelied der Sozialpartnerschaft gesungen. Jetzt, da es um eine ausgewogene Lösung geht, die auch die Arbeitnehmenden einbezieht - das ist immerhin die Mehrheit der Stimmbevölkerung -, wird dieses Modell keiner ernsthaften Würdigung unterzogen. Sonst haben Sie das ja ausführlich gemacht. Aber dieses Modell hier ist vollkommen unterbelichtet geblieben, obschon es jenes wäre, das Verluste verhindern würde.
Ich stelle fest, dass sich die prekäre Kommissionsmehrheit bemüht hat, die Verluste in Grenzen zu halten. In der Zielsetzung hat sie sich immerhin noch am Modell des Bundesrates orientiert. Leider hat Kollege Dittli offenbar kalte Füsse bekommen, das ist heute festzustellen. Das Modell ist zu überprüfen, es ist vor allem bezüglich der Auswirkungen insgesamt auf die Einkommensklassen und bezüglich der realen Folgen für die Betroffenen zu überprüfen. Das wird auch in einem Abstimmungskampf die entscheidende Frage sein.
Ein paar kurze Bemerkungen zu wichtigen Argumenten in der Debatte: Wenn man von Kosten spricht, tut man dies hier immer mit Blick auf die Gesamtkosten, und zwar über viele Jahre und Jahrzehnte hinaus. Das sind globale Ziffern - wir haben gestern die Motion Silberschmidt 20.4078 beraten -, Zahlen bis 2050, Milliardenberge. Wenn man es so macht, dann erschreckt man natürlich alle. Man kommt nie zu einer konkreten Würdigung der Folgen für die Betroffenen, obwohl das entscheidend ist. Wenn es um Kosten, aber auch um Leistungen geht, dann sind es die Folgen für die Betroffenen in den verschiedenen Einkommensklassen, die man [PAGE 560] untersuchen muss. Das sind die relevanten Kosten, die relevanten Leistungen und die relevanten Fragestellungen.
Kollege Kuprecht ist nicht mehr hier. Man kann noch lange behaupten, es gebe keine Verluste für die grosse Mehrheit. Die Realität ist anders. Auch bei den umhüllenden Kassen sinken die Renten. Die Leute sehen sehr wohl, wohin sich ihre Renten entwickeln - die Reise geht nach unten. Man muss auch eine Vorstellung davon haben, wo die Realität der Renten überhaupt liegt. Ziehen Sie einmal die Rententabellen des BSV bei: Das Maximum im Obligatorium, ein Einkommen von 86[NB]000 Franken, ergibt heute mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 2000 Franken pro Monat, also weniger als die AHV-Rente - 2000 Franken. Wenn Sie jetzt diese Rente um über 10 Prozent senken, ergeben sich für dieses Maximum im Obligatorium, ein Einkommen von 86[NB]000 Franken, noch 1750 Franken pro Monat. Das sind die Realitäten.
Deshalb ist es so, Kollege Hegglin, dass die AHV für die Betroffenen - für die Mehrheit der Bevölkerung, für jene mit unteren und mittleren Einkommen - letztlich mehr zählt. Das ist wegen dieser Rentenrealität der Fall. Deshalb erträgt das System keine Rentensenkungen mehr, die nicht kompensiert werden, und es erträgt auch keine Senkung des Umwandlungssatzes, wenn die Renten bei den unteren und mittleren Einkommen auch noch sinken sollen. Das ist die Realität. Die Leute sind seit vielen Jahren damit konfrontiert.
Swisscanto gibt sich Mühe, die Rentenentwicklung jedes Jahr bei den grösseren Kassen nachzuzeichnen. Die Renten sind am Fallen, und zwar recht dramatisch in den letzten zehn Jahren. Die Leute zahlen immer mehr in die zweite Säule ein, aber die Rente wird immer schlechter. Das ist die Realität, der Sie für die Volksabstimmung Rechnung tragen müssen.
Ich meine, dass es positiv ist, wenn für die Teilzeitbeschäftigten und für tiefere Einkommen Verbesserungen gemacht werden. Aber man muss sich auch bewusst sein, dass im BVG der Ansparprozess vierzig Jahre lang dauert - das sind vierzig Jahre, bis man das Resultat hat. Das passiert dann im Verhältnis zur AHV. Wenn jetzt bei der AHV Einschnitte gemacht werden, werden die sofort wirksam. Wenn bei der AHV eine Rentenverbesserung gemacht würde - wir werden uns mit der Initiative zur 13. AHV-Rente befassen müssen -, dann kommt das sofort, nicht in vierzig Jahren. Das ist der Punkt, der mit Blick auf die Realität in der zweiten Säule im Auge behalten werden muss.
Noch ein Wort wegen Kollege Kuprecht und wegen des Umlageverfahrens, das hier immer wieder schlechtgeredet wird: Das Umlageverfahren ist gerade angesichts der heutigen Situation der Kapitalmärkte ökonomisch natürlich weit, weit überlegen, weil die Kapitalien nicht an der Börse angelegt werden müssen. Es ist so, dass auch das Kapitaldeckungsverfahren im BVG Umlagekomponenten hat, auch das muss man sehen. Seit Beginn wies das BVG immer wieder Umlagekomponenten auf. Die Eintrittsgeneration hätte überhaupt nichts bekommen, wenn es keine Umlagekomponenten gegeben hätte. Oder es gibt die Zuschüsse an die Kassen im Fall einer ungünstigen Altersstruktur; auch das sind Umlagekomponenten. Der Sicherheitsfonds wird im Zusammenhang mit Umlagekomponenten finanziert. Für alle Spezialprobleme sind die Umlagekomponenten relevant. Es gibt dazu keine vernünftige Alternative.
Genau an diesem Modell orientiert sich bezüglich der Spezialproblematik der Übergangsgeneration das Modell des Bundesrates. Das kann man sonst ökonomisch und auch sozial nicht vernünftig lösen. Deshalb ist der Vorschlag des Bundesrates und der Sozialpartner allen anderen Vorschlägen so überlegen.
Leider muss man sagen, dass die Kampagne der Banken und der Hochlohngruppen, die die Vorlage des Bundesrates einfach als irrelevant bezeichnet haben, gerade auch medial, aber leider mit Rückwirkung auf die Kommission, sehr grosse Wirkung erzielt hat. Sie haben nicht im Fokus, dass in einer Volksabstimmung am Schluss die Mehrheit der Betroffenen, diejenigen mit unteren und mittleren Einkommen, entscheiden wird. Das Entscheidende ist, was dann bei ihnen passieren wird.
Wenn wir es insgesamt noch einmal anschauen, sehen wir, dass wir vor der Aufgabe stehen, das Versprechen der Altersvorsorge einzulösen, so wie es unsere Verfassung vorschreibt. Was sagt unsere Verfassung? Es ist immer noch hochaktuell: Man soll von den Renten der ersten und der zweiten Säule, von AHV und Pensionskasse - die AHV ist die erste Säule, Kollege Hegglin -, anständig leben können. "Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise", heisst es in der Bundesverfassung. Das muss man einlösen. Sofern nicht ein Pflegefall eintritt, sollte man nicht auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, wenn man nach einem langen Erwerbsleben in die Rente kommt. Dieses Verfassungsziel ist heute gefährdet - nicht wegen der AHV, sondern wegen der schlechter werdenden Pensionskassenrenten. Bei dieser Ausgangslage jetzt ohne genügende Kompensation eine Umwandlungssatzsenkung durchzuführen, ist ein Abenteuer, das politisch nicht überstanden werden wird.
Eine Schlussbemerkung: Es ist so, dass wir an einem Punkt angelangt sind, wo sich ökonomisch sehr vieles verändert; einzelne Rednerinnen und Redner - ich glaube, es war Herr Müller - haben schon darauf hingewiesen. Vor allem die Tiefzinsphase ist ein Problem, Nullzinsen, die Negativzinsen. Sie treffen die zweite Säule natürlich ganz anders und viel stärker als die AHV, die davon nur marginal betroffen ist. Hier haben wir jetzt die Situation einer Zinswende. Diese hat erst begonnen. Die Bundesobligationen liegen plötzlich wieder klar über 1 Prozent. Inflation wird wieder zum Thema. In dieser Situation über den Umwandlungssatz ohne genügende Kompensation auch noch bei den Pensionskassenrenten eine Senkung herbeizuführen, wird am Schluss nicht funktionieren. Man muss sich fragen, ob nicht die Grundlagen neu sind. Wenn die Rückweisung zur Prüfung des Einzelantrages Dittli vorgenommen wird - das wäre die einzige seriöse Geschichte -, dann müsste man auch diese ökonomischen Parameter nochmals anschauen.
Ich meine, insgesamt ist es so, dass wir in der Altersvorsorge jetzt leider eine Situation haben, in der man die Leute bluten lässt. Bei der AHV haben wir eine Revision, welche - verbunden mit einer Heraufsetzung der Mehrwertsteuer - die Renten für die Frauen im Ergebnis verschlechtert, und das geschieht ausgerechnet in einem inflationären Umfeld. Das ist dann viel relevanter und sensibler als die Benzinpreise, die diese Woche thematisiert wurden. Das ist die Ausgangslage bei der AHV. Bei der Pensionskasse, meine ich, kann man das, wenn sich der Nationalrat hier durchsetzt, ebenso gut gerade vergessen; eine solche Vorlage würde in einer Volksabstimmung nicht akzeptiert werden.