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Molina Fabian · Nationalrat · 2022-06-15

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

"Im Namen Gottes des Allmächtigen!" - so beginnt unsere Bundesverfassung aus dem Jahr 1999. Dieser Passus klingt vielleicht für einige wie aus der Zeit gefallen, für andere so, als sei diese Gottesanrufung schon immer dagewesen und gehöre quasi zur Identität unseres Staates. Beides ist falsch, denn im Spiegel unserer Zeit hat sich unsere Bundesverfassung immer wieder verändert, und sie ist schlicht und ergreifend Ausdruck eines Selbstverständnisses der Mehrheitsgesellschaft.

In der Helvetik von 1798 und in der Mediationsverfassung von 1803 hat man auf die Anrufung Gottes verzichtet. Der Gottesbezug kam erst 1815, also in der reaktionärsten Zeit der Schweizer Geschichte, direkt nach dem Wiener Kongress, in die damalige Verfassung, in den Bundesvertrag. 1848 und 1874 hat man sie - wahrscheinlich, um den Religionsfrieden nicht zu gefährden - nicht wieder herausgestrichen. Auch bei der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 war dieser Passus Gegenstand ausgiebiger Diskussionen, zu Recht, wie ich finde. Ich schlage Ihnen nun vor, auf den Entscheid von 1815 zurückzukommen und den Gottesbezug wieder aus der Verfassung zu streichen. Warum?

Erstens geht es mir darum, dass sich alle Menschen in diesem Land in der Präambel wiederfinden. Ich verstehe nicht, weshalb nur Menschen christlichen Glaubens sich durch die Präambel angesprochen fühlen sollen. Dieses Argument greift umso mehr, als der Anteil der Menschen, die sich als Christinnen und Christen bezeichnen, hierzulande zunehmend sinkt. Gerade noch 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung geben heute an, dem christlichen Glauben anzugehören.

Zweitens ist der Bezug auf Gott widersprüchlich. Artikel 15 der Bundesverfassung und Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantieren die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Artikel 72 der Bundesverfassung überträgt die Kompetenz, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat zu regeln, ausdrücklich den Kantonen. Aus grundrechtlicher und staatspolitischer Sicht erachte ich es als problematisch, wenn einerseits diese Freiheiten garantiert werden und andererseits mit den ersten Worten der Bundesverfassung nur die Christen angesprochen werden. Aus diesem Grund haben in Europa neben der Schweiz nur Deutschland, Griechenland, Irland und Polen den Gottesbegriff in der Verfassung verankert.

Drittens gibt es ein theologisches Argument. Ich zitiere unseren ehemaligen Kollegen Andreas Gross, der am 17. März 1998 in der Debatte um die Totalrevision der Bundesverfassung Folgendes sagte: "Ich würde sogar noch ein bisschen weiter gehen und sagen, der erste Absatz sei eigentlich eine Anmassung: Wann haben Sie Gott fragen können, was Sie in seinem Namen tun dürfen, oder wenigstens denjenigen, den einige von Ihnen als seinen Stellvertreter auf Erden akzeptieren? Sie tun so, als ob Sie ihn gefragt hätten, als ob er - oder sie - einverstanden wäre! Aber das können wir nicht wissen." So heisst es auch in Kapitel 19 des Buches Levitikus: "Ihr sollt nicht falsch bei meinem Namen schwören; du würdest sonst den Namen deines Gottes entweihen."

Ich erachte es als eine Anmassung, im Namen Gottes zu sprechen. Wenn schon, sollten wir im Glauben oder in der Hoffnung, dass Gott unsere Verfassung gut findet, ihr wohlgesonnen ist, Bezug auf ihn nehmen. Aus theologischer Sicht erachte ich es als anmassend, Gottes Willen so absolut zu kennen und ihn deshalb in der Verfassung anzurufen. Ich hätte kein Problem damit, wenn man "im Wissen um die Grenzen menschlicher Macht" in den Verfassungstext nehmen würde, so wie es in der Verfassung des Kantons Zürich steht. Gott aber direkt als Garant unseres Verfassungstextes anzurufen, dünkt mich doch ziemlich unreflektiert.

Aus den drei dargelegten Gründen soziologischer, grundrechtlicher und staatspolitischer, aber auch theologischer Art ersuche ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative in dieser ersten Phase Folge zu geben.