Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-06-15
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15
Wortprotokoll
Die Initiantin will mit ihrer Initiative eine Verfassungsänderung, was den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts angeht. Sie möchte, dass das Ius Soli gilt, d. h., dass grundsätzlich jede Person, die in der Schweiz geboren wird, auch automatisch das Bürgerrecht erhält. In ihrer Begründung hielt die Initiantin fest, dass man davon ausgehen könne, dass eine Person, die in der Schweiz geboren wird und nach 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht, in der Schweiz auch so sozialisiert und integriert sei, dass das Bürgerrecht ein automatischer Rechtsanspruch sei. Damit betont die Initiantin, dass es ihr nicht um ein Ius Soli geht, das allein auf dem Faktum der Geburt in der Schweiz basiert, wie es andere Staaten, vor allem die USA, kennen. Sie will das Ius Soli auf der Geburt und einer in einer weiteren Phase zu definierenden bestimmten Aufenthaltsdauer nach der Geburt in der Schweiz begründen.
Ihre Staatspolitische Kommission lehnt die parlamentarische Initiative aus den folgenden Gründen ab:
1.[NB]Gegenüber der bisher geltenden Gesetzgebung und den Anforderungen für den Erwerb des Bürgerrechts wäre das, was die Initiantin will, eine massive Veränderung, eine massive Erleichterung, die der Mehrheit der Kommission zu weit geht.
2.[NB]Da die Einführung des Ius Soli ohnehin eine Verfassungsänderung benötigt, ist für die Kommissionsmehrheit der Weg über eine parlamentarische Initiative weder zielführend noch effizient. Sie empfiehlt den Weg über eine Volksinitiative, die die Konkretisierung der Idee sogleich behandelt. Es sei schwer vorstellbar, dass in der Kommission eine Vorlage erarbeitet werde, die hier Mehrheiten finden könnte. Würde man sich darauf einlassen, gäbe es zu weit auseinanderliegende Vorstellungen, wie man das konkret umsetzen sollte.
3.[NB]Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung der Initiantin nicht unbedingt, dass die blosse Geburt und die blosse Aufenthaltsdauer sicherstellen, dass bei allen Personen die Bedingungen für das Bürgerrecht wie Integration, politische Bildung und die Kenntnis einer Landessprache gegeben sind und nicht überprüft werden sollen, bevor das Bürgerrecht erteilt wird.
4.[NB]Zudem weist die Kommission darauf hin, dass unterschiedliche Vorstösse im Parlament pendent sind, die insbesondere die Einbürgerungsbedingungen der zweiten Generation überprüfen und allenfalls Anpassungen bringen werden.
Aus diesen Gründen gab Ihre Kommission dieser parlamentarischen Initiative Prezioso mit 17 zu 8 Stimmen keine Folge.