Suter Gabriela · Nationalrat · 2022-06-15
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Wir sind stolz auf unsere ausgebaute Demokratie und auf unsere Volksrechte. Die Stimmberechtigten können über Gesetze abschliessend entscheiden und mittels Volksinitiativen selber Änderungen der Bundesverfassung vorschlagen. "Ja, warum braucht es denn jetzt noch das Volksrecht der Gesetzesinitiative?", fragen Sie sich vielleicht. Auf Bundesebene können die Stimmberechtigten Gesetzesänderungen nicht selber vorschlagen. Über 50 Prozent der Volksinitiativen haben aber den Charakter von Gesetzesinitiativen. Das heisst, sie schlagen Regelungen vor, die nicht in die Verfassung gehören, sondern auf Gesetzesebene eingebracht werden sollten, etwa die Hornkuh-Initiative, die 2018 mit diesem Argument abgelehnt wurde. Manchmal entscheiden sich die Stimmberechtigten für eine solche nicht verfassungswürdige Regelung. Das geschah beispielsweise 2021 mit der Annahme der Burka-Initiative, dank der wir nun Kleidervorschriften in der Verfassung haben.
Sie haben sicher festgestellt, dass immer mehr Volksinitiativen angenommen werden, drei allein im letzten Jahr. In der Geschichte des Bundesstaates wurden insgesamt erst 25 [PAGE 1200] Volksinitiativen angenommen, über die Hälfte davon, nämlich[NB]13, in den letzten zwanzig Jahren. Wir laufen also Gefahr, dass sich das Problem verschärft.
Was will meine parlamentarische Initiative? Zusätzlich zur formulierten Volksinitiative zwecks Teilrevision der Bundesverfassung soll das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt werden. Die Stimmberechtigten könnten also einen ausformulierten Gesetzestext vorschlagen, aber keine allgemeine Anregung machen. Das bedingt eine Ergänzung der Bundesverfassung. Die Bestimmungen zur Gesetzesinitiative sollen möglichst einfach sein und sich stark an den Bestimmungen zur Verfassungsinitiative orientieren. Die Forderung ist im Übrigen nicht neu, sondern sie ist 150 Jahre alt. Bereits die erste geplante und 1872 nur ganz knapp gescheiterte Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung sah diese Ergänzung vor.
Über die Forderung wurde im 20. Jahrhundert immer wieder hier im Parlament, hier im Rat, debattiert, etwa 1906, als zwei Standesinitiativen diskutiert wurden. Der damalige Bundespräsident Forrer sprach sich für das Anliegen aus und sagte damals: "Indem wir die Gesetzesinitiative einführen, werden wir klug handeln. Die Gesetzesinitiative dient dazu, ein Parlament, eine Regierung voranzubringen, die nach der Anschauung eines grösseren Teiles der Bevölkerung mit neuen Gedanken, mit segensvollen Neuerungen nicht von sich aus schnell genug vorwärtsmacht."
Das Anliegen wurde auch schon von liberaler Seite gefordert, so 2013 vom damaligen FDP-Nationalrat Hugues Hiltpold. In einem Diskussionspapier von Avenir Suisse von 2015 heisst es: "Nüchtern betrachtet, gibt es keinen plausiblen Grund, warum die Gesetzesinitiative auf Bundesebene nicht ebenso gut funktionieren sollte wie auf Kantonsebene."
Ja, es funktioniert auf Kantonsebene, und zwar seit hundert Jahren. Alle 26 Kantone kennen die Gesetzesinitiative, es ist kein übermässiger Gebrauch feststellbar. Es gibt aber natürlich noch einiges, was vertieft angeschaut werden muss, wie z. B.: Wer prüft eine Initiative auf ihre Verfassungskonformität? Das könnte analog zum Vorgehen bei Verfassungsinitiativen passieren, und zwar mit einer Vorprüfung durch die Bundeskanzlei und mit einer Gültig- bzw. Ungültigerklärung durch das Parlament. Übrigens werden ja auch die vom Parlament verabschiedeten Gesetze für die[NB]Schlussabstimmung[NB]implizit[NB]auf ihre Verfassungskonformität geprüft.
In der Kommission kam die Frage auf, ob mit der Einführung des Rechtes der Gesetzesinitiative das Ständemehr abgeschafft werden solle. Das Ständemehr könnte durchaus als Bedingung aufgenommen werden, ebenso wie die erforderliche Anzahl Unterschriften. Das alles könnte man diskutieren, wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben und sie in die nächste Phase schicken. Heute geht es in einem ersten Schritt darum zu entscheiden, ob grundsätzlich Handlungsbedarf besteht.
Während die Möglichkeit auf Kantonsebene schon seit über hundert Jahren etabliert ist, fehlt sie auf Bundesebene. Diese Lücke in den Volksrechten soll geschlossen werden. Verfassungskonforme Anliegen sollen neu direkt auf Gesetzesebene eingebracht werden. Dies stärkt die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten und führt zum Ausbau unserer grossartigen Demokratie.