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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-06-15

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Ich begrüsse Sie zur Debatte zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP. Diese Initiative verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll[NB]mindestens[NB]zwei[NB]Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Der Bundesrat beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Diese verlangt, so der Bundesrat, dass der Bund den überwiegenden Teil der Prämienverbilligung übernimmt, obschon die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheiden beeinflusst seien, beispielsweise über die Spitalplanung. Zudem berücksichtigt die Initiative gemäss Bundesrat lediglich die Prämienfinanzierung und enthält keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten.

In seiner Botschaft an das Parlament anerkennt der Bundesrat das Problem der Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien. Das sieht übrigens Ihre vorberatende Kommission, die SGK-N, genau gleich. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass in den vergangenen Jahren gewisse Kantone ihren Beitrag an die Prämienverbilligung nicht im gleichen Mass erhöht haben wie der Bund, und dies trotz der stetig wachsenden Gesundheitskosten. 2020 belief sich der Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligung auf 2,9 Milliarden Franken, jener der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Allerdings sind die Anteile der Kantone sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen 12 und 67 Prozent der Gesamtkosten.

Der Entwurf des Gegenvorschlages des Bundesrates sieht deshalb vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur Prämienverbilligung leistet, der einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entspricht. Dieser Prozentsatz soll davon abhängen, wie stark die Prämien nach der Verbilligung die Einkommen der 40 Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Der bereits von den Kosten abhängige Bundesbeitrag soll gemäss Bundesrat unverändert bleiben. Machen die verbilligten Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens aus, beträgt der Mindestanteil 5 Prozent der Bruttokosten der OKP. Machen sie 18,5 Prozent oder mehr des Einkommens aus, beträgt der minimale Prozentsatz 7,5 Prozent der Bruttokosten, wie der Beitrag des Bundes. Innerhalb dieser Grenzen erhöht sich der Mindestprozentsatz linear. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten beträgt er nur 5 Prozent für alle Kantone.

Mit seinem Gegenentwurf will der Bundesrat die Prämienbelastung der Haushalte wirksamer und nachhaltiger als die Initiative beeinflussen, indem er den Kantonen einen Anreiz gibt, die Bruttokosten der OKP zu dämpfen. Laut Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit würden die Mehrkosten zulasten der Kantone mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates im Jahr 2024 rund 600 Millionen Franken betragen. Bei Annahme der Initiative würden sich die[NB]Mehrkosten[NB]zulasten[NB]der[NB]Kantone auf 1,1 Milliarden Franken belaufen.

Nach Prüfung der Botschaft des Bundesrates hat sich die Finanzkommission in einem Mitbericht an die SGK-N zur Initiative und zum Gegenvorschlag des Bundesrates geäussert. Sie empfiehlt die Initiative ebenfalls zur Ablehnung, weil sie sich erheblich auf den Bundeshaushalt auswirken würde, ohne dabei den kontinuierlichen Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Gleichzeitig befürwortete die FK-N die Absicht, der Volksinitiative eine Alternative gegenüberzustellen. Sie zeigte sich aber unzufrieden mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates. Sie ersuchte deshalb die SGK-N, andere Lösungen zu prüfen, namentlich den Einbezug der durchschnittlichen Krankenkassenprämien in den Index der Konsumentenpreise.

Ihre Kommission hat im Weiteren Vertretungen des Initiativkomitees, der Kantone, der Versicherer und der Versicherten sowie der Leistungserbringer angehört. Die Kommission trat mit 14 zu 11 Stimmen auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ein. Angesichts des engen thematischen Zusammenhangs mit der Kostenbremse-Initiative der Mitte, die wir Anfang der Session beraten haben, hat die SGK-N die jeweiligen Gegenvorschläge koordiniert beraten.

Die Kommission hat den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien" in einer ersten Lesung im April 2022 beraten. Dabei wollte sie, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die Kantone verpflichten, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen, womit die Kosten für die Kantone um 490 Millionen Franken steigen würden. Mit 14 zu 11 Stimmen lehnte es die Kommission damals noch ab, die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen separat zu finanzieren, was die Kantone weitere 800 Millionen Franken und den Bund 1,3 Milliarden Franken gekostet hätte. Einstimmig will die Kommission aber die Kantone verpflichten, festzulegen, welchen Anteil die Prämien am verfügbaren Einkommen in ihrem Kanton höchstens ausmachen dürfen. Ein solches kantonal definiertes Sozialziel würde für mehr Transparenz sorgen. Zudem würde es die Kantone nach Ansicht der Kommission motivieren, Kosten zu dämpfen, wenn sie ihr Sozialziel sonst nicht einhalten können.

In einer zweiten Lesung sprach sich die Kommission schliesslich dafür aus, dem Plenum des Nationalrates ein[NB]neues[NB]Modell zum Ausbau der individuellen Prämienverbilligung vorzuschlagen, das auf dem Entwurf des Bundesrates aufbaut, diesen aber wie folgt ändert:

Erstens sollen die Kantone zwar verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbeitrag für die Prämienverbilligung einzusetzen. Sie sollen dabei aber auch die Verlustscheine [PAGE 1208] anrechnen dürfen, die sie für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen.

Zweitens sollen die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen nach den Regeln des Ergänzungsleistungsgesetzes von Bund und Kantonen separat finanziert werden.

An dem in der ersten Lesung beschlossenen Sozialziel hielt die Kommission stillschweigend fest.

Das Modell des Bundesrates würde die Kantone, berechnet auf der Datenbasis von 2020, 490 Millionen Franken mehr kosten. Davon könnten sie nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit 380 Millionen Franken für die Übernahme der Verlustscheine einsetzen. Die separate Finanzierung der Prämien der Ergänzungsleistungsbeziehenden würde den Bund zusätzlich 1,3 Milliarden Franken und die Kantone zusätzliche 800 Millionen Franken kosten. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden.

Mit 17 zu 8 Stimmen empfiehlt die Kommission, die Volksinitiative abzulehnen. Dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative stimmte die Kommission in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 16 zu 9 Stimmen zu.