Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-16
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
In der Genugtuung darüber, dass mindestens das Amtliche Bulletin unsere Ausführungen registriert, schliesse ich nun den Reigen der Sprechenden zur Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2021. Wir haben diesen Bericht an unseren GPK-Sitzungen vom 16./17. Mai zusammen mit der Schwesterkommission beraten. Wie üblich haben wir die jeweiligen Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher sowie den Bundeskanzler zur Aussprache empfangen.
Sie haben meine Kollegen gehört. Sie haben sich auf die selbst definierten Schwerpunkte der Departemente konzentriert. Ich habe nun zu zwei Querschnittthemen zu rapportieren, die wir als GPK den Departementen vorgelegt haben. Erstens fragten wir nach den Lehren aus dem bundesrätlichen Entscheid über den Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit der EU. Zweitens fragten wir nach dem Einfluss der Ukraine-Krise auf die Arbeit in den Departementen. Gerade letzteres Beispiel zeigt, dass die Beratung des Berichtes über ein abgelaufenes Jahr durch neue Ereignisse und damit verbundene Herausforderungen überrollt werden kann. Deshalb haben wir auch nicht für die Geschichtsschreibung gearbeitet, sondern uns mit zwei Querschnittthemen beschäftigt, welche die Schweiz anhaltend herausfordern. Wie gesagt, fokussiere ich auf die zwei erwähnten Querschnittthemen.
Zum Entscheid, die Verhandlungen betreffend das institutionelle Rahmenabkommen abzubrechen, und zu den Lehren daraus: Ich erwähne zuerst das, was im Geschäftsbericht 2021 steht; das war eigentlich der Gegenstand unserer Beratung. Hier lautet das Ziel 12: "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU." Zu diesem Ziel rapportiert der Bundesrat im Geschäftsbericht in knappen sieben Sätzen den Abbruchentscheid. Angesichts der weitreichenden Bedeutung der Beziehungen zur EU und nun eben dieses Abbruchentscheids erstaunt diese sehr knappe Rapportierung.
Klar, der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 gleichzeitig mit dem Abbruchentscheid auch einen 35-seitigen Bericht über die jahrelangen Verhandlungen und die Gründe für seinen Entscheid vorgelegt. Ich habe diesen Bericht mehrfach gelesen, er heisst "Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU". Dieser Bericht ist eine kritische Würdigung, aber die eigentliche Würdigung sowie das Thema des weiteren Vorgehens werden dort doch auch etwas stiefmütterlich behandelt. Für uns war es entsprechend wichtig und interessant, uns mit jedem Departementsvorsteher, mit jeder Departementsvorsteherin über die Learnings aus diesem Abbruchentscheid zu unterhalten.
Wir haben festgestellt, dass die Aussagen der Bundesratsmitglieder zu dieser Würdigung, zu den Learnings recht kohärent sind. Ich nenne zwei Hauptgründe, die gemäss den Bundesratsmitgliedern zu diesem Nichtergebnis, zu diesem Abbruchentscheid geführt haben. Diese zwei Hauptgründe aus Sicht der Bundesratsmitglieder möchte ich zuerst erwähnen.
1.[NB]Es gab zu viele rote Linien und damit ein zu enges Verhandlungsmandat, das keinen ausreichenden Verhandlungsspielraum mehr offenliess.
2.[NB]Es war primär oder fast ausschliesslich eine Verhandlung über institutionelle Fragen, also über Grundsätze der Rechtsübernahme, Streitbeilegung, gerichtliche Überwachung; Sie kennen die Themen. Es fehlte gleichzeitig an Verhandlungsmasse mit Blick auf materielle Interessen, also inhaltliche Fragen. Das war bei den Bilateralen I und II eben anders. Oder, pointiert gesagt: Dem Gerüst fehlte das Fleisch.
Das nun gewählte neue Vorgehen des Bundesrates trägt diesen Punkten aus unserer Sicht Rechnung, insbesondere dadurch, dass die erwähnten institutionellen Fragen eben nicht mehr isoliert, sondern im Rahmen eines Gesamtpaketes, das auch materielle Anliegen und Interessen der Schweiz umfasst, angegangen werden. Ich erläutere diesen Vorgehensbeschluss des Bundesrates vom Februar dieses Jahres nicht weiter; Sie kennen diesen Beschluss.
Eine Schwierigkeit, die in den Anhörungen zutage trat, möchte ich noch erwähnen: Offenbar wurden im Hinblick auf das Rahmenabkommen die Positionen relativ früh verbindlich mit Verhandlungsmandaten formalisiert. Es gab also nicht nur viele Vorgaben und rote Linien, sondern diese wurden auch zeitlich relativ früh festgelegt. Früher, bei den Bilateralen I und[NB]II, sei das anders gewesen. Man habe sehr lange vorsondiert, im vertraulichen Gespräch, ohne bereits rote Linien zu ziehen. Diese Vorsondierungsgespräche, dieses Erspüren von Möglichkeiten sei bei den Bilateralen I und II wichtig gewesen und sollte es eigentlich wieder sein. Das ist zum Learning aus Sicht der Bundesratsmitglieder anzumerken. Hinzu komme, dass der persönliche Austausch und das Netzwerk zentral seien. Entsprechend begrüssen wir es, dass sich der Bundespräsident auf EU-Ebene und direkt mit der EU-Kommission um einen Dialog bemüht. [PAGE 569]
Nun komme ich zum zweiten Querschnittthema, zu den Herausforderungen des Ukraine-Krieges für die Departemente: Diese sind sehr unterschiedlich betroffen, auch in unterschiedlichen Zeiträumen. Seit Beginn der Krise in der Ukraine sind primär das EJPD mit dem SEM und das WBF mit dem SECO anhaltend gefordert. Das EJPD rief in Erinnerung, dass die Schweiz im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung - mit Ausnahme der direkten Nachbarstaaten der Ukraine - am meisten Ukraine-Flüchtlinge aufgenommen habe. Bei der wichtigen Koordination mit der EU hätten sich das aufgrund der Schengen/Dublin-Abkommen bestehende und wiederum auch das persönliche Netzwerk bewährt. Ebenso bewährt habe sich die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S.
Gefordert war der Gesamtbundesrat bekanntlich bei der Sanktionspolitik. In Bezug auf die Kritik am nicht sofortigen Entscheid des Bundesrates zu den Sanktionen erinnerte der WBF-Vorsteher daran, dass das SECO über die EU-Vorgaben nicht vorzeitig informiert worden sei. Mittlerweile habe sich die Situation gebessert. Auch das VBS war mit der erhöhten Bereitschaft des Nachrichtendienstes rund um die Uhr und mit der Armeeunterstützung für das SEM sofort gefordert; sodann wurden die Sitzungen des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses intensiviert. Mittelfristig stehen die Analysen und Konsequenzen in sicherheitspolitischer Hinsicht im Vordergrund. Uns wurden Berichte noch für den Juni und dann wieder für den Herbst in Aussicht gestellt.
Ebenso steht mittelfristig die Definition der Neutralitätspolitik der Schweiz unter der Federführung des EDA an. Zur Neutralitätspolitik gehören sicher auch die traditionellen guten Dienste sowie die Friedensförderung der Schweiz, welche während der kriegerischen Auseinandersetzung von Natur aus kaum Raum haben, umso mehr aber vor und während der Zunahme von Spannungen und dann wieder im Hinblick auf die Nachkriegsphase. Ich glaube, Kollege Juillard hat die Bedeutung der Friedensförderung und der guten Dienste schon erwähnt. Wir begrüssen die diesbezüglichen Anstrengungen des EDA, sei es für ein Schutzmachtmandat für beide Seiten oder auch für die bald stattfindende Ukraine Recovery Conference.
Dass der Ukraine-Krieg weit mehr als sicherheitspolitische Herausforderungen nach sich zieht, zeigen die Versorgungsprobleme, die wir auf verschiedenen Ebenen kennen. Am augenfälligsten und dringendsten erscheinen die Gasproblematik und generell die Energieversorgung. Kurzfristig ist das Parlament mit einer Vorlage gefordert, die wir heute beraten, nämlich mit dem Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen. Die Vorsteherin des EJPD schloss nicht aus, dass notfalls auf bundesrätliches Notverordnungsrecht zurückgegriffen werden müsste, wenn die Vorlage nicht oder nicht rechtzeitig von beiden Räten verabschiedet würde. Das hat die Vorsteherin des EJPD einfach aus rechtlicher Sicht gesagt, auch als indirekte Chefin des BJ. Mittelfristig zeigt sich hier auch das Problem, dass die Verhandlungen über einen Stromhandel mit einzelnen EU-Ländern kaum möglich sind, da die Energiepolitik in der EU zunehmend zentralisiert wird. Sie wird also nicht mehr durch die einzelnen Länder, sondern durch die Zentrale in Brüssel betrieben. Ein Stromabkommen wäre auch unter diesem Blickwinkel zentral.
Abschliessend: Je mehr die beiden erwähnten Querschnittthemen, das Verhältnis zur EU und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, beleuchtet werden, desto mehr zeigen sich Grundfragen, die ihnen gemeinsam sind, z. B.: Wie gross soll unsere Eigenständigkeit, wie gross unser Entgegenkommen sein, um Fragen von gemeinsamem Interesse gemeinsam zu lösen? Oder: Wie stark soll die institutionelle Einbindung sein? Oder: Soll es bloss eine Zusammenarbeit auf punktueller oder projektmässiger Ebene sein? Mit diesen offenen Fragen schliesse ich.
Ich bitte Sie, unsere Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und den Geschäftsbericht des Bundesrates 2021 zu genehmigen.