Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-06-16
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates teilt einhellig die Einschätzung von Kollege Wermuth, dass wichtigen politischen Fragen und der demokratischen Auseinandersetzung eine hohe Achtung entgegenzubringen ist, und sie hat sich deswegen intensiv mit dem vorliegenden Vorstoss befasst. Kollege Wermuth weiss das als ehemaliges Mitglied der SPK-N, und wir freuen uns, wenn er diesen Geist auch in die neue Kommission hineinträgt, der er jetzt angehört.
Was die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates allerdings nicht teilt, ist die Einschätzung, dass wir in einem Zeitgeist des Autoritarismus leben, wie es Kollege Wermuth formuliert hat. Vielmehr ist die Mehrheit der SPK-N der Auffassung, dass wir der feinen Mechanik unserer direkten Demokratie Sorge tragen müssen, nicht zuletzt deswegen, weil sie eben umfassende Mitspracherechte und Mitsprachemöglichkeiten eröffnet, auch für Minderheiten und auch für Ausländer. Vor diesem Hintergrund lehnt eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates diesen Vorstoss ab und bittet Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Um was geht es? Diese parlamentarische Initiative zielt auf eine Revision der Bundesverfassung hin. Es steht vor allem die Bestimmung in Artikel 38 im Zentrum. Die Einbürgerungsverfahren - so der Wille der SP-Fraktion, welche diese parlamentarische Initiative eingereicht hat - sollen neu geordnet werden, dahingehend, dass eine Kompetenzverlagerung vorgenommen werden soll. Der Bund soll in Zukunft zuständig sein, nicht mehr die Kantone und Gemeinden, wie das heute der Fall ist. Zudem soll ein Rechtsanspruch geschaffen werden. Man will also das Verfahren auf eine rein administrative Schiene bringen. Diese Revision würde natürlich dem obligatorischen Referendum unterliegen, weil es, wie erwähnt, einer Verfassungsänderung bedürfte.
Die Kommission lehnte diese parlamentarische Initiative mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und empfiehlt Ihnen, keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission empfindet beide Anliegen - sowohl die Schaffung eines Rechtsanspruchs wie auch die Zentralisierung der Verfahren auf Bundesebene - als falsch. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in der schweizerischen Demokratie ein Gleichgewicht von Rechten und Pflichten besteht. Es geht bei der Einbürgerung nicht nur darum, Rechte zu gewähren, sondern es geht immer auch um die Bereitschaft, Pflichten zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund teilt die Kommission die Auffassung von Kollege Wermuth nicht, dass hier die Grundidee der Demokratie missachtet wird, im Gegenteil: Es macht genau das Fundament einer Demokratie aus, dass jeder auch etwas zum Gemeinwesen beiträgt und so bereit sein muss, neben den Rechten, die er wahrnehmen darf, auch die Pflichten zu erfüllen.
Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass eine erfolgreiche Integration die zentrale Voraussetzung sein muss, um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Die Prüfung der Frage, ob die Integration erfolgreich verlaufen ist, [PAGE 1251] kann am besten auf Gemeindeebene wahrgenommen werden. Das entspricht nicht nur dem föderalen Geist unserer Staatsordnung, sondern ist auch aus der Praxis zu begründen. In der Gemeinde kennt man die Gesuchsteller am besten, und daher kann dort die Beurteilung, ob die Integration erfolgreich verlaufen ist, am besten vorgenommen werden.
Der Kern der schweizerischen Demokratie ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gerade in den Gemeinden und den Kantonen zu suchen und nicht auf Bundesebene, wo nach Ansicht der sozialdemokratischen Fraktion die Verfahren künftig zentralisiert werden sollen. Es ist natürlich auch kein Geheimnis, dass in der Schweiz alle neu anfallenden Aufgaben zunächst auf kantonaler Ebene anfallen; Artikel 3 der Bundesverfassung konstituiert ja diese subsidiäre Generalkompetenz der Kantone.
Des Weiteren teilt die Kommissionsmehrheit die Befürchtung nicht, dass die Entscheidungen und Verfahren in den Gemeinden willkürlich geschähen, im Gegenteil: Sie sind an enge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Der Bund formuliert die Mindestvoraussetzungen, und die Kantone können dann entsprechend ergänzen, wenn sie dies tun möchten. Aber die gesetzlichen Vorgaben bestehen; es ist nicht so, dass hier Willkür herrschen würde.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die schweizerische Demokratie umfassende Mitspracherechte gewährt, auch Ausländern, die das Schweizer Bürgerrecht nicht oder noch nicht besitzen.
Deshalb empfiehlt sie Ihnen, dieser Initiative keine Folge zu geben.