Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-11
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, der Mehrheit und damit dem bundesrätlichen Konzept zu folgen. Was hier von der Minderheit vorgeschlagen wird, würde für die Zukunft der Milchproduktion einen gewaltigen Bruch bedeuten, zöge man das System vollends durch, auch wenn es vielleicht über die Jahre hin erstreckt würde. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, werden beim Finanzierungsbeschluss ganze 600 Millionen Franken von den Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz zu den Direktzahlungen verschoben. Das sind ganze 20 Prozent, mit denen über die nächsten vier Jahre primär die Milchproduktion weniger gestützt werden wird.
Die Behauptung, die Umlagerung zu den Direktzahlungen sei letztlich neutral, ist eine gefährliche, weil sie die Wirkung auf die Einkommen und die interne Verteilung ausblendet. Die Zulage für verkäste Milch von 20 Rappen je Kilogramm, ausgerichtet auf rund die Hälfte der Milchmenge, kostet rund 20 Millionen Franken. Damit wird aber der Milchpreis nicht nur bei der verkästen Milch um 20 Rappen gestützt, sondern annähernd im gleichen Umfang auch bei der nichtgestützten Verwertung. Durch diese bereits mehrmals genannte Hebelwirkung der Stützungsmittel von 320 Millionen Franken erreichen wir eine Differenz beim Milcherlös von rund 500 Millionen Franken. Der Grund liegt darin, dass das Käsepreisniveau wegen des hohen Exportanteils bei Käse und der Öffnung des Käsemarktes im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU zunehmend vom EU-Preisniveau abhängig ist und dass das Molkereipreisniveau grundsätzlich nicht über dem Preis für Käsereimilch liegen kann. Wir stützen damit - mit diesen Verkäsungszulagen - indirekt eben auch die übrige Milchverwertung. Wir würden so bei einer gänzlichen Umlagerung rund 200 Millionen Franken Einkommen verlieren. Ich darf übrigens darauf hinweisen, dass bei den bilateralen Verträgen vereinbart worden ist, dass diese Zulagen, wie sie nun vorgesehen sind, auch zulässig sind und beibehalten werden können.
Noch grösser als bei den Zulagen ist diese Hebelwirkung bei den Beihilfen, weil hier der Anteil der gestützten Mengen wesentlich kleiner ist als bei den Zulagen. Die Milchbranche rechnet bei der Umlagerung von 600 Millionen Franken von der Marktstützung zu den Direktzahlungen mit Einbussen beim Milcherlös von rund 1 Milliarde Franken. Da es ja nicht vorgesehen ist, diesen Verlust mit zusätzlichen Direktzahlungen aufzufangen, wird letztlich ein Einkommensverlust von 400 Millionen Franken für die Landwirtschaft resultieren.
Die Umlagerung auf die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Tiere hat auch andere Tücken. Gemäss Unterlagen des Bundesamtes für Landwirtschaft würden dadurch gewisse Kantone verlieren - deshalb erstaunt mich das Votum von Kollege Stähelin ein wenig -, insbesondere Thurgau, Luzern und Zürich, während andere wie Freiburg oder Bern gewinnen würden. Verlieren würden aber vor allem auch die Milchwirtschaftsbetriebe der Übergangszone, also von Gebieten, die keine andere Chance haben, als mit relativ intensiver Milchproduktion ihren Erwerb zu verdienen.
Profitieren würden Betriebe mit geringen Milchleistungen zulasten derjenigen, die heute dank guter Zuchtarbeit und guter Wirtschaftlichkeit, aber auch dank guter beruflicher Kenntnisse mit durchschnittlichen bis guten Leistungen produzieren. Es besteht einmal mehr die latente Gefahr, dass man mit möglichst vielen Tieren, beschränkt natürlich auf die vorhandene Fläche, mit geringen Leistungen, aber auch mit möglichst geringem Aufwand die Direktzahlungen optimiert. Ist das wirklich die Landwirtschaftspolitik, die wir uns für die Zukunft wünschen? Ob das der Fall ist, mag hier offen bleiben. Für mich selber ist das keine Zukunftsperspektive; es wäre fast ein Grund, meinen Beruf als Landwirtschaftslehrer zu wechseln.
Was wir hier vorhaben, geht in einem gewissen Rahmen in Richtung einer Stop-and-go-Politik. Während Jahren haben wir unseren Landwirten gezeigt, wie man im Rahmen der Möglichkeiten effizient produzieren soll. Es müssen nicht lauter Superleistungen vorhanden sein; man muss hier nicht einer extremen Landwirtschaft frönen wollen. Man muss nicht "Bahnhofbauern" heranbringen wollen, aber man muss auch dazu schauen, dass schlussendlich effiziente, leistungsorientierte Betriebe auch einen Milchpreis erzielen können, der zumindest die Kosten deckt.
In diesem Sinne meine ich, dass wir hier keine Kehrtwende betreiben sollten. Wenn man nochmals das Bild von Bundesrat Couchepin mit jener schönen Landschaft auf dem Wandbild dieses Saales nimmt, so sollten wir diese sinnvoll, aber auch effizient produzierend nutzen und nicht letztlich ein Landwirtschaftsreservat betreiben wollen.
Ich meine, dass der von der Minderheit vorgeschlagene Weg mit der Richtung, in welche er tendiert, zusammen mit der Abschaffung der Milchkontingentierung, die wir heute Morgen beschlossen haben, das Fuder überlädt und auf eine falsche Fährte führt. Es ist deshalb davon Abstand zu nehmen.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.