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Friedl Claudia · Nationalrat · 2022-06-16

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit jeweils 17 zu 7 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Diese beiden von der SVP-Fraktion eingereichten Initiativen verlangen Anpassungen im nationalen Finanzausgleich (NFA). Beide Initiativen richten sich gegen die 2020 eingeführte Abgeltung der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen. Während die Initiative 21.486 den Sachverhalt einfach streichen will, will die zweite, die Initiative 21.485, das dafür vorgesehene Geld anders verteilen, nämlich auf beide Pfeiler des Lastenausgleiches des Bundes: den geografisch-topografischen Pfeiler und den soziodemografischen Pfeiler.

Nach Ansicht der Mehrheit der Finanzkommission ist der aktuelle Lastenausgleich aber transparent, begründet und mit den Kantonen breit verhandelt. Das ist in einem föderalen Staat wie der Schweiz wichtig. Die Erhöhung der Beiträge zur Kompensation der besonderen Belastung der Kernstädte ist das Ergebnis der Reform 2020, die gemeinsam mit den Kantonen beschlossen wurde.

Machen wir einen kurzen Rückblick auf das System des NFA: Das System des Lastenausgleiches wurde 2008 komplett neu aufgebaut. Der NFA wurde als wichtige Errungenschaft des Föderalismus und als Bekenntnis zum gemeinsamen Tragen der Lasten kreiert. Damals wurde anerkannt, dass es neben den geografisch-topografischen Lasten, also steiles Gelände, Waldbewirtschaftung, Lawinenverbauung, eben auch besondere Lasten der städtischen Zentren gibt, die sogenannten soziodemografischen Lasten wie ein hoher Bevölkerungsanteil an von Armut Betroffenen oder Hochbetagten oder Zentrumseinrichtungen von Kultur und Bildung.

Beide Lastenpfeiler wurden damals mit gleich viel Geld ausgestattet. Mit den Jahren zeigte sich aber ein Ungleichgewicht. Die soziodemografischen Lasten wurden mit dem 50/50-Verteilschlüssel, wie er eben angedacht war, nur zu 10 Prozent abgegolten, die geografisch-topografischen Lasten hingegen zu 32 Prozent. Deshalb wurde dann das System im Jahr 2020, auf der Grundlage eines Kompromisses unter den Kantonen, angepasst. Der soziodemografische Lastenausgleich wurde erhöht, um die besondere Belastung der Kernstädte mit grossen Agglomerationen abzugelten, und zwar um 80 Millionen Franken für das Jahr 2021 und, wie erwähnt, ab 2022 dauerhaft um 140 Millionen Franken.

Damit sind die Initianten nicht einverstanden. Sie wollen die Sonderbelastung der Kernstädte streichen und die dadurch frei werdenden 140 Millionen Franken gleichmässig auf beide Lastenausgleichstöpfe verteilen. Sie bestreiten schlichtweg, dass es in den Städten eine Mehrbelastung gibt, und werfen den Städten vor, selber schuld an den höheren Ausgaben zu sein.

Die Kommission war nicht bereit, dieses Narrativ vom Stadt-Land-Graben mitzutragen. Auch die Begründungen der parlamentarischen Initiativen stimmen teilweise nicht, so zum Beispiel, dass die Steuerbelastung in den Städten tiefer sei als auf dem Land. Die Kommission bezeichnet den nationalen Finanzausgleich allgemein als Erfolgsmodell. Die Kommission war der Meinung, dass es falsch wäre, einen mit den Kantonen geschlossenen Kompromiss über den Haufen zu werfen.

Wenn es im NFA Probleme gibt, müssen sie gemeinsam mit den Kantonen gelöst werden, aber nicht mit einer parlamentarischen Initiative. Der NFA gilt jeweils für vier Jahre und kann immer mit einem Referendum bekämpft werden, wenn das Ergebnis der Verhandlungen nicht gefällt.

Im Sinne des Föderalismus und der Solidarität empfiehlt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.