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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-06-16

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 31. März 2022 die von der grünen Fraktion am 16. Dezember 2021 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Initiative verlangt, dass der Bund im Asylgesetz in Ergänzung zu Artikel 56 die Voraussetzungen schafft, auf Antrag von Gemeinden und Kantonen zusätzliche Flüchtlingskontingente aufnehmen zu können. Inhaltlich verlangt die Initiative also Ähnliches wie die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, über welche das Parlament am letzten Donnerstag schon abschlägig befunden hat.

Mit einem massgeschneiderten föderalistischen Aufnahmeangebot könnte aus Sicht der Minderheit in humanitären Krisen schnell und flexibel reagiert werden, und die Schweiz hätte die Möglichkeit, die Kantone und die Gemeinden einzubinden - diejenigen, welche bereit sind, zu helfen und Lösungen zu finden.

Die Mehrheit der Kommission lehnt das Anliegen ab. Ein Mechanismus, welcher die Gemeinden und Kantone einbezieht, die zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge auf eigene Kosten bereit sind, steht im Widerspruch zum aktuellen System. Die Realisierung eines solchen Systems ist äusserst komplex, insbesondere was die Zuständigkeiten und die Finanzierung betrifft. Ausserdem würde langfristig der Vollzug erschwert. Der Sinn des Asylrechts, so wurde moniert, sei der, dass die Lasten gemeinsam verteilt und getragen und nicht von einzelnen Gemeinden à la carte übernommen würden.

Dem Argument der Minderheit, es sei aus föderalistischer Sicht nicht einzusehen, weshalb Gemeinden oder Kantone keine zusätzlichen Flüchtlinge in Notlagen aufnehmen dürften, wenn sie dies aufgrund eines demokratisch legitimierten Entscheides ausdrücklich wollten, wurde entgegengehalten, dass diese Initiative das genaue Gegenteil bewirken könnte. Würden Städte und Gemeinden nämlich selber entscheiden, dass sie, zusätzlich zu der vom Bund ohnehin vorgeschriebenen Zahl von Flüchtlingen, weitere Flüchtlinge aufnehmen könnten, dann könnte das in Gemeinden mit anderen politischen Mehrheiten den Reflex auslösen, genau das Gegenteil zu entscheiden. Das heisst, wenn der Bund mit der Vorschrift zur Aufnahme einer gewissen Anzahl Flüchtlinge an diese Gemeinden gelangen würde, würden sie nämlich verlangen, dass man diese Personen zuerst dort unterbringen solle, wo sie freiwillig aufgenommen würden. Damit treibt man auf lange Frist einen Keil zwischen die Gemeinden und den Vollzug im Asylwesen.

Im Allgemeinen ist die Mehrheit auch der Ansicht, dass die humanitäre Nothilfe vor Ort sowie die aktuelle Resettlement- und Relocation-Strategie zu bevorzugen seien.

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