Rieder Beat · Ständerat · 2022-06-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16
Wortprotokoll
Der Berichterstatter, Herr Fässler, wollte, dass ich kurzfristig ins Lötschental gehe, am Herrgottstag den "Himmel" trage und hier nicht rede. Er hat wahrscheinlich zu Recht befürchtet, dass ich seine Anträge bekämpfe. Aber im Lötschental den "Himmel" zu tragen, ist weit schwieriger, als diese Vorlage zu beurteilen, glauben Sie mir das. [PAGE 590]
Herr Kollege Stark, können Sie mir eine Frage beantworten? Welches Volumen, zu welchem Preis, von welchen Konzernen in der Schweiz wollen Sie mit diesen 10 Milliarden Franken absichern? Wenn Sie mir diese Frage beantworten können, dann sind wir schon einen Schritt weiter.
Ich sage Ihnen Folgendes: Wir haben die Beratungen im Eilzugstempo, unter Stress durchgeführt, und zwar alle von uns - das ist so. Aber weder der Bundesrat noch die Elcom noch die Kommission kannten die Ursachen des Liquiditätsproblems der Alpiq vom Dezember 2021. Auch durch löchernde Fragen, vor allem auch von Kommissionsmitgliedern, sind wir dort keinen Schritt weitergekommen. Wieso nicht? Weil es dort um Geschäftsgeheimnisse geht, weil es dort um die Geschäfte dieser Stromkonzerne geht. Ich bin erfreut, dass sich Kollege Zanetti für Grosskonzerne einsetzt, ich bewundere seine Stärke für die Verteidigung des Kapitalismus.
Wir haben am Tag der Beratungen, früh am Morgen, ein Schreiben erhalten, ein vertrauliches Papier eines dieser Konzerne. Aber auch mit diesem vertraulichen Papier habe ich nicht "erlickt", wo denn das Liquiditätsproblem dieser Konzerne sein sollte. Das heisst, wir diskutieren eine Vorlage im Wert von 10 Milliarden Franken, mit einem unglaublichen Regulierungseingriff - Herr Kollege Stark, es ist Regulierung, was wir hier machen -, ohne dass wir die Ursachen des Problems kennen. Für mich gab es dann zwei Thesen, weil ich eben keine Mandate habe, von keiner Seite. Die eine These ist die, dass sich einzelne Konzerne im Markt falsch positioniert haben. Die andere These ist die, dass die Konzerne unverschuldet, aufgrund einer Börse, die explodiert ist, ihre "margin calls" an dieser Börse nicht bedienen können. Ich neige, weil ich den Rückweisungsanträgen zustimme, insbesondere dem breiter gefassten Rückweisungsantrag Engler, zur These, dass wir es mit Fehlpositionierungen dieser Konzerne im Markt zu tun haben.
Wir haben ein Problem, wenn wir hier über diese Konzerne diskutieren; einer ist börsenkotiert, die anderen zwei sind am Kapitalmarkt. Es ist einfach ein wenig vermessen, als einzelner Parlamentarier diese Konzerne zu kritisieren. Erlauben Sie mir aber doch eine Bemerkung zur deutschen und zur schweizerischen Energiepolitik, Herr Kollege Stark.
Die deutsche Energiepolitik ist ungefähr das Schlimmste, was Sie in Europa überhaupt finden. Wenn Sie einen europäischen Markt durch falsche politische Entscheidungen in eine Mangellage manövrieren, dann reagiert der Markt nach einer gewissen Zeit. Das kann sprunghaft sein; wir hatten 2015 noch eine ganz andere Situation, wir wissen das. Wenn Sie dann als Marktteilnehmer falsch positioniert sind, wenn Sie auf sinkende Preise gesetzt haben statt auf steigende Preise, dann haben Sie ein echtes Problem an der Backe, das ist so. Das hätten Sie aber kommen sehen können. Wenn Sie richtig positioniert sind, dann verdienen Sie Geld wie Heu. Aus meiner Sicht ist die wahrscheinlichere These beim Problem, das wir vor uns haben, dass sich einzelne Konzerne offensichtlich falsch am Markt positioniert haben. Wenn ich die Halbjahreszahlen dieser Konzerne anschaue, die kürzlich veröffentlicht wurden - ich hoffe, Sie haben sie angeschaut, Herr Kollege Stark -, dann habe ich nicht das Gefühl, dass diese These völlig abwegig ist. Ich für meinen Teil wage das nicht zu beurteilen.
Ich stimme für den Rückweisungsantrag, damit sich der Bundesrat mit diesen Konzernen an einen Tisch setzen kann, einmal Klartext spricht und auch die Zahlen verlangt - wenn wir hier zur Absicherung dieser Geschäfte schon 10 Milliarden Franken auf den Tisch legen sollen. Der Bundesrat hat sich diese Aufgabe nicht einfach gemacht. Es ist sehr schwierig, hier in kürzester Zeit eine Vorlage zu präsentieren. Die Kantone hatten übrigens eine Vorlaufzeit von fünf Tagen auf die Vernehmlassung - fünf Tage! Die Kantonsvertreter waren aus meiner Sicht teilweise völlig überfordert - und dann sagen Sie mir hier, dass wir dieses Geschäft schnell abhaken und verabschieden sollen, ohne dass wir von den Ursachen der Probleme dieser Konzerne überhaupt Kenntnis haben.
Wenn wenigstens alle diese Konzerne gesagt hätten: "Ja, wir haben ein Problem, es ist effektiv ein Problem der 'margin calls' an der Leipziger Strombörse." Aber nein, da kommt einfach ein Konzern und sagt: "Nein, wir haben kein Problem, wir sind uns der Risiken an der Börse bewusst und haben unsere Risiken an der Börse so limitiert, dass wir das mit unserem Eigenkapital finanzieren können." Dann stecke ich als neutraler Beobachter schon ein wenig in der Zwickmühle, wenn ich sagen muss, es sei klar, der mache es falsch, die anderen beiden machten es richtig. Was wir hier betreiben, ist politischer Aktivismus. Der Nationalrat hat diese Dringlichkeitsvorlage zum Glück auf den richtigen Weg gelenkt. Wir sind nicht unter Druck.
Ich betone, wie auch schon meine Vorredner, ausdrücklich: Falls die Stromversorgungssicherheit der Schweiz in Gefahr ist, muss der Bundesrat mit Notrecht eingreifen. Dann hat er nicht viel Zeit, dann hat er vielleicht 24 oder 48 Stunden Zeit. Diese Situation regeln Sie mit diesem Gesetz überhaupt nicht. Die Meccanos dieses Gesetzes sind viel zu langsam, als dass Sie die Situation bei einer solch akuten Gefährdung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz retten könnten. Daher bitte ich Sie, hier vorsichtig zu agieren.
Wir sind ja nicht für Nichteintreten. Alle hier im Saal sind für Eintreten. Wir wollen eine Rückweisung an den Bundesrat, damit er den Fokus dieses Gesetzes auf die Stromversorgungssicherheit lenkt und nicht auf die Unternehmensrettung. Mir können die Bedingungen hierzu nicht hart genug sein, ich betone das ausdrücklich, weil wir es uns nicht erlauben können, falsche oder riskante Geschäftsgebaren abzusichern.
Ich betone es noch einmal: Wenn die Zahlen und die Positionen so eindeutig gewesen wären, wie Sie von der Mehrheit das hier sagen, dann hätte ich mich Ihnen angeschlossen. Dem ist aber nicht so. Jedenfalls habe ich den Eindruck, dass wir hier noch eine Runde machen und dieses Problem genauer klären können und dass die betreffenden Konzerne uns auch wasserdicht beweisen müssen, wo denn die eigentlichen Probleme liegen. Wenn wir das nicht machen, dann bewegen wir uns im Blindflug, und dann riskieren wir, dass wir hier eine falsche Gesetzgebung machen, die nicht mehr korrigierbar ist - schon gar nicht im Nationalrat.
Das BJ muss ich übrigens in Schutz nehmen. Ich habe diese Aktennotiz auch gelesen. Das BJ sagt nichts anderes aus, als dass das gegenwärtige Nachlassverfahren und die Nachlassstundung des SchKG die öffentlichen Interessen an der Stromversorgungssicherheit natürlich nicht decken. Das verlangt die Minderheit aber auch gar nicht. Wir verlangen eine spezialgesetzliche Regelung, damit solchen Fällen eben in einem speziellen Nachlassverfahren Rechnung getragen werden könnte.
Dort können wir auch den Einwand von Frau Kollegin Mazzone und von Herrn Kollege Zanetti berücksichtigen: dass wir nicht wünschen, dass diese Einheiten an ausländische Unternehmen und eventuell sogar an Staatsunternehmen verscherbelt werden. Das können wir regeln. Dafür braucht es Zeit. Ich bin der Meinung, dass das Problem so, wie es sich präsentiert, nicht klar adressiert ist und dass wir uns diese Zeit nehmen sollten.
Daher werde ich für die Rückweisung stimmen.