David Eugen · Ständerat · 2002-12-11
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich habe durchaus Verständnis für das Anliegen von Herrn Lauri, dass man flexibel sein sollte. Aber ich möchte doch davon abraten, seinem Antrag zu folgen.
Wenn Sie das Gesetz betrachten, dann sehen Sie, dass Sie 10 Milliarden für die Direktzahlungen und etwa 3 Milliarden Franken für die Produktion haben. So, wie der Antrag Lauri lautet, könnte der Bundesrat - diese Macht wird ihm eingeräumt - die ganzen 3 Milliarden zu den 10 Milliarden Franken Direktzahlungen hinüberschieben. Er könnte hier also in eigener Kompetenz massive Verschiebungen von Buchstabe b nach Buchstabe c vornehmen. Er könnte es auch umgekehrt tun, nämlich Buchstabe c nach Buchstabe b; dann wäre das Volumen noch grösser.
Ich glaube nicht, dass das richtig ist. Mit diesem Artikel 1 werden nämlich ganz grundsätzliche agrarpolitische Zielvorstellungen verfolgt. Es war schon beim ersten Durchgang der Agrarreform so, dass wir mit der Festlegung dieser Rahmenkreditbeträge auch den Rahmen der Politik einigermassen fixierten und vor allem auch das Verhältnis der Produktionsstützung zur Stützung durch Direktzahlungen durch den Gesetzgeber fixieren wollten - dies in einem sehr grosszügigen Rahmen von 10 Milliarden zu 3 Milliarden Franken. Daran sollten wir nicht mehr rütteln.
Kollege Lauri sagte, im Rahmen von WTO-Verpflichtungen könnten Anforderungen auf uns zukommen. Dazu muss ich sagen: Wenn solche WTO-Verpflichtungen auf uns zukommen, müssen sie durch dieses Parlament gehen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat - auf WTO-Ebene - Verpflichtungen eingeht, die - als wirksames Recht für die Schweiz - die uns nicht vorgelegt werden. Der Bundesrat wird sich bei uns mit einer Vorlage melden. In dieser Vorlage werden wir dann die Möglichkeit haben, die entsprechenden Kreditrahmen zu verschieben, wenn wir es im Rahmen dieser neuen WTO-Vorlagen als zweckmässig erachten.
Die zweite Ausnahme, die Herr Lauri geltend macht, betrifft die Marktentwicklungen. Mit dieser Öffnung habe ich Mühe. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben sollte, entlang dem Markt - oder wie er den Markt steuern will oder möchte - diese Milliardenbeträge von der einen auf die andere Seite zu verschieben. Es wird ja auch nicht gesagt, in welcher Höhe er dies tun kann.
Ich finde, an diesem Rahmen sollten wir festhalten. Das ist die Verantwortung des Gesetzgebers; es ist auch die Verantwortung gegenüber dem Bürger. Wir können sagen: So viel ist für Direktzahlungen bestimmt, und so viel ist bestimmt für die Marktstützung. [PAGE 1262]
Aus diesen Gründen glaube ich, dass wir diese Kompetenz nicht an den Bundesrat abtreten und beim Antrag der Kommission bleiben sollten.