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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-12-12

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-12-12

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Ihre Kommission einstimmig beantragt, dieses Protokoll zu genehmigen. Ich danke Herrn Brändli, der den wesentlichen Inhalt zusammengefasst hat. Ich möchte den Inhalt nicht wiederholen. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist bei uns in einer guten Phase. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind vorhanden - sie befinden sich in Vorbereitung und werden umgesetzt -, und die wichtigsten Massnahmen sind ergriffen. Die zentralen Pfeiler für die Umsetzung sind das CO2-Gesetz und das Programm "Energie Schweiz", das den Rahmen für die freiwilligen Massnahmen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs bildet.

Nun hat Herr Büttiker gefragt, was hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Besonderen laufe. Hier kann ich zunächst einmal auf den Bereich Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen verweisen. Da gibt es eine Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft und des Bundesamtes für Energie aus dem letzten Jahr, eine Richtlinie über freiwillige Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es gibt die Energieagentur der Wirtschaft, die in Verhandlungen mit über dreissig interessierten Branchen und Unternehmensgruppen steht. Jede dieser Gruppen wird von einem Moderator betreut. Wir haben mit der Economiesuisse den Rahmenvertrag dazu abgeschlossen. Sechs Gruppen wurden im Rahmen eines Pilotprojektes - einer Plausibilisierung - auditiert, weitere Angebote werden im nächsten Jahr geprüft. Der Verband der Schweizerischen Zementindustrie (cemsuisse) schliesst - direkt mit dem Bund - ebenfalls eine Vereinbarung ab. Die Einigung ist im Juni dieses Jahres erzielt worden. Die formelle Unterzeichnung nehmen wir im Januar des nächsten Jahres vor.

Was den Emissionshandel in der Schweiz angeht - die Verknüpfung mit dem internationalen Emissionshandel -, so besteht er für Unternehmen, die sich im Rahmen des CO2-Gesetzes zur Reduktion ihrer betriebseigenen Emissionen verpflichten. Die Spielregeln werden dann in einer Verordnung festgesetzt. Wir schätzen, dass diese Verordnung in etwas mehr als einem Jahr, also im Frühling 2004, in Kraft treten kann.

Der Schweizer Emissionshandel wird eine Schnittstelle zum internationalen Emissionshandel unter Kyoto aufweisen. Die entsprechenden Arbeiten sind diesbezüglich im Gang.

Ein anderer Bereich, der ebenfalls wichtig ist, ist derjenige des Gebäude- und des Wohnungsmarktes. Darüber haben wir vor einigen Tagen bei einer Interpellation von Herrn Dettling (02.3595) ausführlich gesprochen. Es geht vor allem um Minergie und um die Schwierigkeiten des Mietrechtes. Mein Appell: Die bestehenden Möglichkeiten des Mietrechtes voll ausreizen. Ob wir es tatsächlich ändern wollen? Ich prüfe das jetzt einmal. Ich habe Ihnen nach den öffentlichen Verhandlungen gesagt, dass man - da das Mietrecht in einem anderen Departement angesiedelt ist - manchmal gar nicht auf die Idee kommt, selbst einen Vorstoss zu machen. Da jetzt sowieso eine Riesenrochade stattgefunden hat, erleichtert das vielleicht die gegenseitige Durchdringung über Departementsgrenzen hinweg.

Der dritte grosse Bereich ist der Verkehr. Hier hat das CO2-Gesetz tatsächlich indirekt bereits eine Wirkung erzielt. Wir haben mit der Automobilimportbranche eine Vereinbarung getroffen. Der einzige Nachteil ist, dass die Leute immer schwerere Automobile kaufen, vierradangetriebene Geländewagen, um mit diesen dann über die Pflastersteine einer Altstadt zu fahren. Wenn in irgendeinem Bereich im Moment abzusehen ist, dass es doch zu einer Abgabe kommen muss, ist es der Verkehrsbereich. Dies trotz der erfreulichen Fortschritte, die wir diesbezüglich mit der Automobilbranche erreichen konnten. [PAGE 1301]

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Ratifikation dieses Übereinkommens zustimmen. Ich feiere das dann - es ist ja mittlerweile geradezu selten geworden, dass Sie willens sind, ein internationales Abkommen zu ratifizieren. Deswegen befinde ich mich jetzt zwischen den beiden Dossiers Staatsvertrag mit Deutschland und Alpenkonvention in einem Zwischenhoch.