Walti Beat · Nationalrat · 2022-06-16
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
In einer entwickelten, innovativen und dienstleistungsorientierten Wirtschaft spielen elektronische Güter und Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle. Solche Angebote werden dann aber auch regelmässig über die Landesgrenzen hinweg vertrieben respektive verkauft. Skaleneffekte, also die grosse Menge, und dadurch erzielte Effizienzgewinne spielen eine wichtige Rolle.
Für Anbieter aus der Schweiz ist die Erschliessung ausländischer Märkte besonders wichtig, weil unser Heimmarkt, wie Sie wissen, sehr klein ist. Damit solche Angebote wirtschaftlich erbracht werden können, ist die Internationalisierung also oft entscheidend. Der Markt in den EU-Staaten ist dabei natürlich besonders bedeutsam; das liegt auf der Hand.
Beim Unterfangen, die europäischen Märkte zu erobern, manifestiert sich dann aber ein erheblicher bürokratischer Nachteil für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gegenüber ihren Wettbewerbern aus der EU. Diese können nämlich ihre Mehrwertsteuerpflichten gesamthaft gegenüber der zuständigen Steuerbehörde in ihrem Sitzstaat abrechnen, und diese Behörde wiederum kümmert sich um die Abwicklung mit den Steuerbehörden der anderen EU-Marktstaaten; man nennt das One-Stop-Shop. Die Schweizer Unternehmen haben aber diese Möglichkeit nicht, sie müssen die einzelnen Abrechnungen aufwendig selbst bewerkstelligen. Der Hinweis in der bundesrätlichen Stellungnahme zum Postulat, die Schweizer Unternehmen könnten vom One-Stop-Shop innerhalb der EU durch eine zentrale Abrechnung in einem EU-Mitgliedstaat ebenfalls profitieren, löst dieses Problem eben gerade nicht, weil dieses Vorgehen ebenfalls einen zusätzlichen Aufwand, nämlich eine Struktur oder eine Repräsentanz in der EU, mit sich bringt oder voraussetzt.
Gerade für junge Unternehmen sind solche strukturellen Nachteile häufig matchentscheidend bei der Standortwahl. Diese bürokratischen Komplikationen sind denn auch mit ein Grund, weshalb in der Schweiz zwar in grosser Zahl innovative Geschäftsideen entwickelt und gestartet werden, die jungen Unternehmen ihre Zelte dann aber für die volkswirtschaftlich besonders interessante Wachstumsphase - wenn es also wirklich darum geht, das Geschäftsmodell auszurollen und durchzustarten, wenn Sie so wollen - ins Ausland verlegen. Das hindert die Innovationskraft und die Wohlstandsentwicklung in unserem Land - etwas, das wir uns immer weniger leisten können und leisten sollten.
Mit dem Postulat wird entsprechend ein Bericht vom Bundesrat verlangt, der diese Fragestellung aufarbeitet und nach Möglichkeiten sucht, wie die Situation verbessert werden könnte. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es dafür regulatorisch und im Vollzug keine einfache Lösung gibt; wahrscheinlich wäre sogar eine staatsvertragliche Grundlage für eine solche Regelung erforderlich. Das ist natürlich aufwendig, das ist klar.
Wie Sie in der Stellungnahme des Bundesrates nachlesen können, ist es der Kommissionsmehrheit auch bewusst, dass dieses Problem in den Jahren 2016 und 2017 in Interpellationen thematisiert wurde. Ich nehme an, die Minderheitssprecherin wird das alles dann noch weiter ausführen.
Für die Kommissionsmehrheit sind diese praktischen Schwierigkeiten aber kein Argument, um nicht nach fünf Jahren den aktuellen Status in dieser sehr wichtigen Frage zu klären und unter aktuellen Gegebenheiten nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Allenfalls ist ja sogar der Aufwand für einen Postulatsbericht entsprechend kleiner, wenn auf diese Vorarbeiten aus den Vorjahren zurückgegriffen werden kann.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der Mehrheit Ihrer WAK, das vorliegende Kommissionspostulat zu unterstützen.